(18.10.2022, 12:25)fahri schrieb: Nein ! Hier im Norden ist nichts verstopft - die Stromtrasse in den Süden hinunter ist bereits in Betrieb. Das ist Vergangenheit
1) Seitdem gibt es kaum noch "Abschaltungen" wegen "Verstopfung" wie du es nennst. Das ist in Schleswig-Holstein fast auf 0 runter.
Die Abschaltungen die man jetzt noch beobachten kann resultieren aus der Tatsache heraus das die Direktvermarkter die Anlagen abschalten
"können", wenn sie negative Preise erzielen bspw. das vergütet dann aber der DV und nicht der Staat.
2) in diesem Jahr wird aktuell nicht ein € über das EEG ausgeschüttet, weil jede Anlage auch in die DV muss. Die Preise dort sind höher als das EEG -
auch da ist also nichts was für den Staat teurer ist. Das EEG diente der Anschubfinanzierung von solchen Anlagen, weil keine Bank sowas sonst finanziert
hätte, als es eben noch keine Erfahrungswerte gab. Es war immer geplant, das das ausläuft. Die heutigen Ausschreibungsergebnisse belaufen sich auch
schon auf unter 6 Cent netto. Die Erneuerbaren tragen sich also aktuell - so wie es mal geplant war - quasi alleine - bei den derzeitigen Marktpreisen
natürlich sowieso.
siehe: https://www.netztransparenz.de/EEG/Markt...Marktwerte
3) Vorausgesetzt dein Satz oben hätte gestimmt, warum würde der Entschädigungsfall für den Betreiber uninteressanter sein ? Der Betreiber erhält Geld
als wenn seine Anlagen gelaufen wären, es wird rechnerisch ermittelt wieviel er hätte produzieren können und diese Anzahl an kwH erhält er dann.
Dabei stehen seine Generatoren still und verschleissen nicht - wo soll da der uninteressante Part sein ?
Also hiernach schon (aber vielleicht liegt es an Stromtrassen "unterwegs" vom Norden bis in den Süden?) :
Zitat:[url=https://blog.naturstrom.de/energiewende/abregelung-von-erneuerbaren-energien/][/url]
Abregelungen durch Einspeisemanagement
Grund für Abregelungen von Erneuerbare-Energien-Anlagen ist bisher meist das ebenfalls im EEG geregelte Einspeisemanagement, abgekürzt Eisman oder Einsman. Diese Regelung ermöglicht Netzbetreibern, größere Erneuerbaren-Anlagen (Leistung > 100 kW) bei einer drohenden Überlastung der Stromnetze abzuschalten. Aufgrund des Erneuerbaren-Vorrangs soll dies eigentlich nur als allerletztes Mittel passieren, also wenn durch Umleitung des Stroms oder Anpassungen anderer Stromverbraucher oder Kraftwerke die Überlastung nicht behoben werden kann. Die Betreiber der Anlagen müssen dabei allerdings für diese Energie- und damit Einnahmenverluste entschädigt werden, was über die Netzentgelte passiert. Eine genauere Besprechung dieses Einsman-Mechanismus findet ihr im Blog von Next Kraftwerke.
Obwohl diese Erneuerbaren-Abregelung also nur letztes Mittel sein soll, ist die dabei verlorengegangene Ökostrommenge in den letzten Jahren tendenziell immer weiter gewachsen.
https://blog.naturstrom.de/energiewende/...-energien/
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