(18.10.2022, 12:25)fahri schrieb: ... warum würde der Entschädigungsfall für den Betreiber uninteressanter sein ? Der Betreiber erhält Geld
als wenn seine Anlagen gelaufen wären, es wird rechnerisch ermittelt wieviel er hätte produzieren können und diese Anzahl an kwH erhält er dann.
Dabei stehen seine Generatoren still und verschleissen nicht - wo soll da der uninteressante Part sein ?
Also erstens ist das ganze ja mit einem Risiko verbunden, z.B.:
Zitat:Seit dem 1. Januar 2020 gilt die Neufassung der EU-Verordnung über den Elektrizitätsbinnenmarkt (2019/943), die eine hundertprozentige Entschädigung bei der Abregelung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien vorsieht. Demgegenüber steht die deutsche sogenannte "Härtefallregelung", die eine Entschädigung in Höhe von maximal 95 Prozent der entgangenen Einnahmen zugesteht.
Nicht nur für die Netzbetreiber, sondern auch für die Anlagenbesitzer herrscht nun rechtliche Unklarheit,....
Außerdem baut doch niemand eine Anlage um dann auf die Entschädigung zu setzen. Es muss Bedarf da sein. Nur so sind zukünftige Gewinne halbwegs sicher.
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Kinder wollen nicht wie Fässer gefüllt, sondern wie Fackeln entzündet werden.