zur Preisanpassung gibt es Formulierungen in den AGB, z.B.
bei unseren Stadtwerken heisst es
Mein eigener Anbieter formuliert das so wie naturstrom, ganz kurz.
Ich vermute dass die Stromanbieter gesetzlich verpflichtet sind Kostensenkungen weiterzugeben oder ist das freiwillig? Weiß das jemand? Bei den Stadtwerken klingt es als sei die Geschwindigkeit der Senkung/Erhöhung mindestens gleichwertig. Wäre interessant die AGB eines teuren Anbieters zu haben.
Zitat:naturstrom ist im Falle der Kostensteigerung berechtigt und im Falle der Kostensenkung verpflichtet, sämtliche sich hieraus ergebenden Be- oder Entlastungen nach vorheriger Saldierung nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB an den:die Kund:in weiterzugeben.
bei unseren Stadtwerken heisst es
Zitat:6.2 Preisänderungen durch die Stadtwerke XY GmbH erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens. Der Kunde kann die Billigkeit der Preisänderung zivilgerichtlich überprüfen lassen. Bei der einseitigen Leistungsbestimmung durch die Stadtwerke XY GmbH sind ausschließlich Änderungen der Kosten zu berücksichtigen, die für die Preisermittlung nach Ziffer 6.1 maßgeblich sind. Die Stadtwerke XY GmbH ist bei Kostensteigerungen berechtigt, bei Kostensenkungen verpflichtet, eine Preisänderung durchzuführen. Bei der Preisermittlung ist die Stadtwerke XY GmbH verpflichtet, Kostensteigerungen nur unter Ansatz gegenläufiger Kostensenkungen zu berücksichtigen und eine Saldierung von Kostensteigerungen und Kostensenkungen vorzunehmen.kommt mir komplizierter und vermutlich vor Gericht schwieriger zu klagen. Obwohl unsere Stadtwerke i.a. auch recht günstig sind, z.Zt. liegen die aber noch bei um die 38-39ct.
6.3 Die Stadtwerke XY GmbH hat den Umfang und den Zeitpunkt einer Preisänderung so zu bestimmen, dass Kostensenkungen nach denselben betriebswirtschaftlichen Maßstäben Rechnung getragen wird wie Kostenerhöhungen. Insbesondere darf die Stadtwerke XY GmbH Kostensenkungen nicht später weitergeben als Kostensteigerungen. Die Stadtwerke XY GmbH nimmt mindestens alle zwölf Monate eine Überprüfung der Kostenentwicklung vor.
Mein eigener Anbieter formuliert das so wie naturstrom, ganz kurz.
Ich vermute dass die Stromanbieter gesetzlich verpflichtet sind Kostensenkungen weiterzugeben oder ist das freiwillig? Weiß das jemand? Bei den Stadtwerken klingt es als sei die Geschwindigkeit der Senkung/Erhöhung mindestens gleichwertig. Wäre interessant die AGB eines teuren Anbieters zu haben.
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Kinder wollen nicht wie Fässer gefüllt, sondern wie Fackeln entzündet werden.