(19.09.2020, 17:06)Vahana schrieb: Liquides Kapital im Verhältnis zu dem derzeitigen Aktienwert. Schulden müssen da auch mit rein.
Selbstgenutzte Immobilie, KFZ, Waschmaschine, usw. würde ich nicht unbedigt dazu zählen. Es sei denn es dient als Wertanlage, was ja bei einer Immobilie der Fall sein kann.
Deswegen habe ich "selbstgenutzt" auch extra dazugeschrieben, um es nicht nach mehr aussehen zu lassen als es ist. Eigentlich darf man eine selbstgenutzte Immobilie glaube ich gar nicht zum Nettovermögen dazuzählen, was auch Sinn macht, denn sie produziert keinen Cashflow und man kann sie auch nicht einfach so verflüssigen. Es handelt sich dabei allerdings um einen mMn extrem guten Deal (56 qm, Bj. 80er Jahre, Landeshauptstadt, sehr geringe Anzahlung, monatliche Zahlung 540 €), so dass ich monatlich auch nicht mehr zahle als wenn ich zur Miete wohnen würde. D.h. ich wohne quasi wie zur Miete (oder sogar leicht günstiger), nur dass mir die Wohnung in zwölf Jahren gehört. Das ist mMn so gut, dass man es mit aufzählen kann. Was anderes wär's, wenn ich für die nächsten 20 Jahre jeden Monat 2000 € reinstecken müsste.