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Sammelverwahrung versus Einzelverwahrung
#6
Notiz 

RE: Sammelverwahrung versus Einzelverwahrung

(03.02.2021, 17:44)pjf schrieb: Dann gehört mir bei der Sammelverwahrung 1% der Coca-Cola Aktien von der Consorsbank.
Geht die pleite, habe ich immer noch Anrecht auf die 1%.

Bei der Einzelverwahrung gehören mir genau meine 100 Coca-Cola.

Aktien gehören zum Sondervermögen mit dem der Broker nichts machen kann.
Selbst wenn der Broker pleite geht und alle Gebäude abbrennen. Die Aktien gehören immer dir.

Vielleicht geht es darum, dass wenn der Broker illegaler Weise was mit den Aktien machen könnte und dann der Broker pleite geht, dass dem Kunden dann nichts passiert.
Sozusagen das letzte Restrisiko ausschließen.

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Nachrichten in diesem Thema
RE: Sammelverwahrung versus Einzelverwahrung - von Honnete - 03.02.2021, 17:50
RE: Sammelverwahrung versus Einzelverwahrung - von Honnete - 03.02.2021, 18:12
RE: Sammelverwahrung versus Einzelverwahrung - von Vahana - 03.02.2021, 18:59

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