(08.10.2021, 12:23)Lolo schrieb: Wohnen in den eigenen 4 Wänden (am besten 4 Außenwände) ist m.E. ein Grundrecht.
Man bekommt dieses Grundrecht aber nicht per Geburt, sondern muss etwas dafür tun.
Werden aber auch viele Immobilien vererbt - von daher spielt die Geburt schon eine gewisse Rolle.
Gibt ja immer wieder auch so Reportagen in denen es darum geht das frühere Generation(en) sich
mit einem normalen Job eine Immobilie leisten konnten. Die Kinder oder Enkel das heute aber nicht
mehr können.
In meinem Freundes- und Bekanntenkreis ist es häufig so das die Kinder in den Neubaugebieten der
umliegenden Gemeinden (Dörfern) bauen. Dann laufen min. 2 Kredite. Eines als Annuitätendarlehen.
Das oder die anderen als Tilgungsaussetzungs-Darlehen damit die mtl. Belastung in Grenzen bleibt.
Wenn dann das letzte Elternteil in Alten- oder Pflegeheim geht - oder zu den Kindern zieht - oder verstirbt,
wird das Elternhaus verkauft und der Kauferlös für die Tilgung hergenommen sobald die Zinsbindung
abläuft. Anders könnten die sich sonst das Eigenheim nicht leisten.
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