Also was man so liest: Eine National?- und in Teilen liberalere Wirtschaftspolitik sollte vorgehen. Einer suprastaatlichen Lösung war er skeptisch eingestellt. Er wollte nach dem was ich gelesen habe:
Anstatt dem was kam:
So wie ich das lese, ging es Erhardt darum die Wettbewerbsvorteile die die deutsche Industrie - die sie wohl durch die heimische Kohle d.h. günstige Energie hatten - gegenüber den anderen Staaten nicht aufgeben zu wollen. Also mehr Freiheiten für die deutsche Stahl- und Kohleindustrie. Ggf. hat er aber tatsächlich einiges für die deutsche Industrie in dem neuen Vertrag heraus geholt, was ich so nicht direkt erkennen kann.
Die "Zweitrundeneffekte", also günsterer Stahl für alle -> mehr Wachstum für alle -> mehr Nutzen für alle, sah er wohl nicht. Zumindest ist dazu nichts finden.
Also ganz ähnlich wie bei Nordstream 2, Hauptsache es nützt uns selbst und was um uns herum passiert, ist die Sache der anderen.
So lese ich das zumindest heraus.
Dagegen der "Schachzug" Frankreichs: Anstatt als Kriegsgewinner einfach die günstige Energie zu "verlangen", und so der heimischen Stahlindustrie zu helfen. Schlugen sie ein Konzept vor, welches ihnen freilich besonders half, aber welches auch allen anderen Beteiligten half. Welches eine Win-Win-Win-Situation schuf.
Interessant ist aber:
- Ausschluss jedes Kontrollrechts der Hohen Behörde über Verflechtungen mit anderen, nicht zum Schuman-Plan gehörenden Industriegruppen (z. B. Kohlechemie, Eisenverarbeitung)
- Anstatt einer Kontrollvorschrift für konzernmäßige Zusammenschlüsse, das deutsche Kartellrecht.
- eine hoheitliche Regelung der Preise für Kohle und Stahl
- Ein einseitiger Preisausgleich zugunsten der belgischen und französischen Kohle kam nicht in Betracht
Anstatt dem was kam:
Zitat:Die Organe der Gemeinschaft waren:
- Hohe Behörde: exekutive Gewalt mit neun unabhängigen Mitgliedern (legislatives Element, ging 1967 in der Europäischen Kommission auf), der ein Beratender Ausschuss zur Seite stand (Interessenvertretung, 51 Mitglieder: Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und Verbrauchsorganisatoren, heute Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss)
- Besonderer Ministerrat („Rat“): Ressortminister der einzelnen Länder (Vorläufer des Rats der Europäischen Union)
- Gemeinsame Versammlung („Europäisches Parlament“): 78 Mitglieder, Vorläufer des Europäischen Parlaments, Kontrolle der Hohen Behörde
- Gerichtshof: sieben Mitglieder mit supranationaler Rechtsprechung (judikatives Element, Vorläufer des Europäischen Gerichtshofes)
- Rechnungshof: 12 Mitglieder
So wie ich das lese, ging es Erhardt darum die Wettbewerbsvorteile die die deutsche Industrie - die sie wohl durch die heimische Kohle d.h. günstige Energie hatten - gegenüber den anderen Staaten nicht aufgeben zu wollen. Also mehr Freiheiten für die deutsche Stahl- und Kohleindustrie. Ggf. hat er aber tatsächlich einiges für die deutsche Industrie in dem neuen Vertrag heraus geholt, was ich so nicht direkt erkennen kann.
Die "Zweitrundeneffekte", also günsterer Stahl für alle -> mehr Wachstum für alle -> mehr Nutzen für alle, sah er wohl nicht. Zumindest ist dazu nichts finden.
Also ganz ähnlich wie bei Nordstream 2, Hauptsache es nützt uns selbst und was um uns herum passiert, ist die Sache der anderen.
So lese ich das zumindest heraus.
Dagegen der "Schachzug" Frankreichs: Anstatt als Kriegsgewinner einfach die günstige Energie zu "verlangen", und so der heimischen Stahlindustrie zu helfen. Schlugen sie ein Konzept vor, welches ihnen freilich besonders half, aber welches auch allen anderen Beteiligten half. Welches eine Win-Win-Win-Situation schuf.
Interessant ist aber:
Zitat:Bevorzugung BelgiensDiese Problem haben wir bis heute.
Auf Ruhrkohle und Hollandkohle erhob die Hohe Behörde einen Zuschlag, der in die Modernisierung des belgischen Bergbaus fließen sollte, um ihn effizienter und damit konkurrenzfähiger zu machen. Die Behörde griff nicht ein, als dort nichts Nennenswertes geschah.
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Kinder wollen nicht wie Fässer gefüllt, sondern wie Fackeln entzündet werden.