(01.03.2023, 08:24)saphir schrieb: Das meinte ich ja auch gar nicht. Es ging mir um die Verbindung von Ethik-Moral-Recht. In einem Rechtstaat ist das Recht so konzipiert, dass nach "bestem Wissen und Gewissen" geurteilt wird. Und daher kann man das Rechtsystem auch als Stütze zur eigenen Urteilsbildung nehmen. Wenn z.B. Beweise fehlen und es nur Hinweise gibt, reicht das nicht zur Verurteilung.
Es gibt auch in Rechtsstaaten Verurteilungen auf Grund von Indizien (und auch auf Grund falscher Beweise).
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