Alternative könnte man eine Familien-GmbH in Erwägung ziehen. Diese darf selbstverständlich auch Stillhalter-Geschäfte tätigen, selbst wenn einige Teilhaber minderjährig sind.
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Gruß Hans-Jürgen
Den Seinen gibt´s der Herr im Schlaf
Psalm 127, Vers 2
Den Seinen gibt´s der Herr im Schlaf
Psalm 127, Vers 2