(12.03.2023, 19:27)EMEUV schrieb: Müssen dt. Banken nicht Wertberichtigungen verbuchen, bei Zinserhöhungen?
Mit dem "neuen" held to maturity eben nicht, im Gegensatz zu früher. Nur nützt es nichts, wenn man faule Kredite im Portefeuille hat, die nicht mehr bedient werden und man die Bonds verkaufen muß, auch wenn man sie lieber bis Fälligkeit gehalten hätte. So ja auch geschehen bei der SVB. Dann werden sie quasi "zwangswertberichtigt".