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Einlagensicherungsgesetz
#16
Notiz 

RE: Einlagensicherungsgesetz

(21.03.2023, 22:49)FabiC2 schrieb: Sollte wirklich ein "Big Bang" kommen, wird man keine Zeit haben zu reagieren, da bin ich mir sicher.
Vermutlich wird sowas an einem Wochenende oder sogar an einem langen Wochenende passieren, da kannst dann nix mehr umschichten.

Was den Bankrun und damit die Bankenpleite verursacht findet an Wochentagen statt.
Das was du meinst ist wahrscheinlich eher eine staatliche Enteignung von Guthaben.

Wenn das Cash auf einem Brokerkonto liegt, dann dauert es 5 Minuten das XETRA Gold oder jede x-beliebige Aktie zu kaufen.


(21.03.2023, 22:49)FabiC2 schrieb: Wenn jemand sowas wirklich im Bereich des möglichen hält, sehe ich es so wie cubanpete und man sollte keinen Cent Cash haben und eher Kredite.

Kredite muss nicht sein.
Wenn der Kreditgeber pleite geht und er nicht inkl der Verträge extern aufgekauft wird, dann musst du den Kredit ausgleichen, bzw umschulden, was nicht so dolle kommt in volatilen Zeiten.
Beim Non-Cash stimme ich zu.
Wer heute noch Cash hält ist selbst schuld.

(21.03.2023, 22:49)FabiC2 schrieb: Wobei es bei vielen (oder sogar bei allen?) Währungsreformen so war, dass die Kredite immer deutlich schlechter gestellt wurden wie Guthaben!

Ja stimmt, aber wir reden hier nicht über eine Währungsreform, sondern vom scheitern der Banken inkl Ausfall der Einlagensicherung.

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Einlagensicherungsgesetz - von Vahana - 19.03.2023, 02:29
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