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Einlagensicherungsgesetz
#17
Notiz 

RE: Einlagensicherungsgesetz

(21.03.2023, 22:41)Vahana schrieb: Das ganze wird sich abzeichnen innerhalb von 1-2 Tagen und dafür reicht die Zeit nicht irgendwelche physikalischen Käufe zu tätigen.
Und ja man kennt es aus der DDR, stehst im leeren Laden und kannst nichts kaufen. Auch der Spread wird physisch recht groß werden und wer will schon 200$ Aufpreis für eine Unze zahlen?
Das Risiko mit dem physischen Kauf nicht schnell genug zu sein ist größer als ein Ausfall bei der XETRA.

Du hast das nicht ganz verstanden in meinen Augen, Gold musst du JETZT, schon lange vor einem potentiellen
Währungscrash in kleinen Stückelungen zu Hause liegen haben. DANN kannst du damit was anfangen, wenn
das passieren sollte. Dann kannst du in kleinen Stückelungen Nahrung kaufen, Benzin usw....alles was dann eben
noch geht.

An der Börse von einem Emittenten - wer auch immer das sein mag - ist das nutzlos. Im Zweifel gibt es den
dann eben nicht mehr.

Beste Absicherung, meiner persönlichen Meinung nach, ist wie angesprochen ein wenig Gold in kleinen Stückelungen zu Hause zu haben
für eine Übergangszeit UND kein Cash, dafür aber Unternehmensanteile, sprich Aktien. Keine ADR`s oder sowas,
sondern klassische Anteile an Unternehmen.

Auch das birgt alles Risiken, keine Frage. Aber ich glaube das ist das komfortabelste in einer solchen Situation dann.


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Einlagensicherungsgesetz - von Vahana - 19.03.2023, 02:29
RE: Einlagensicherungsgesetz - von rienneva - 19.03.2023, 07:37
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