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Einlagensicherungsgesetz
#20
Notiz 

RE: Einlagensicherungsgesetz

(24.03.2023, 10:43)fahri schrieb: Du hast das nicht ganz verstanden in meinen Augen, Gold musst du JETZT, schon lange vor einem potentiellen
Währungscrash in kleinen Stückelungen zu Hause liegen haben. DANN kannst du damit was anfangen, wenn
das passieren sollte. Dann kannst du in kleinen Stückelungen Nahrung kaufen, Benzin usw....alles was dann eben
noch geht.

Nach der Methode müsste man durchgängig seit abschaffen des Goldstandards eigentlich nur Gold gehalten haben.
Was Quatsch gewesen wäre.
Was zu 95% auch jetzt wieder Quatsch sein wird. Aber wir diskutieren hier über die restlichen 5%.
Wahrscheinlich verschiebt sich das Euro und Banken Armagedon wieder um 10 Jahre und wir lachen wieder über Dirk Müller & Co.

Am besten hält man gar nicht erst Cash.
Und Plan B müsste lauten sich so flexibel darauf einzustellen dass man schnell reagieren kann.

Zitat:D.h. auf jeden Fall darauf achten, dass ich nicht namentlich registriert bin.

Dann fällt ein physischer Kauf über 2000€ sowieso raus.

__________________
Reiner Satire Account ohne rechtliche Verwertbarkeit


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Einlagensicherungsgesetz - von Vahana - 19.03.2023, 02:29
RE: Einlagensicherungsgesetz - von rienneva - 19.03.2023, 07:37
RE: Einlagensicherungsgesetz - von Vahana - 19.03.2023, 14:03
RE: Einlagensicherungsgesetz - von fahri - 21.03.2023, 08:46
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RE: Einlagensicherungsgesetz - von Vahana - 26.03.2023, 21:30

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