(22.02.2024, 12:00)Vahana schrieb: Ich dachte immer die machen das ehrenamtlich neben einer seriösen Arbeitsstelle.
GESETZ ÜBER DIE BILDUNG EINES SACHVERSTÄNDIGENRATES ZUR BEGUTACHTUNG DER GESAMTWIRTSCHAFTLICHEN ENTWICKLUNG
§ 11
(1) Die Mitglieder des Sachverständigenrates erhalten eine pauschale Entschädigung sowie Ersatz ihrer Reisekosten. Diese werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern festgesetzt.
(2) Die Kosten des Sachverständigenrates trägt der Bund.
Quelle