Er gibt einfach nicht auf...
Schiedsgerichts-Verfahren | Kind kommt mit zwei Anwälten
Es ist die Entscheidungs-Schlacht um die Macht bei den Roten.
Dienstag ab 10 Uhr verhandelt das Ständige Schiedsgericht der Deutschen Fußball Liga (DFL) über den Einspruch von Martin Kind (74). Der 96-Boss fliegt am Morgen nach Frankfurt, trifft sich da mit seinen beiden Anwälten, u.a. Fußball-Star-Jurist Christoph Schickhardt. Vorab wollte sich Kind nicht äußern. BILD fasst die wichtigen Fragen zusammen.
► Worum geht es?
Im Juni hatte die DFL Kinds „Antrag auf Ausnahme von 50+1-Regel“ (sichert den eingetragenen Vereinen die Stimmenmehrheit an Profi-Gesellschaften, 50+1 Stimme) abgelehnt. Begründung: Kind erfülle nicht das Kriterium der „erheblichen Förderung“. Knapp 20 Mio Euro rechnete die DFL dem 96-Boss an, rund 60 Mio (20 Jahre Erlös vom Hauptsponsor) wurden als Untergrenze festgelegt.
► Wer entscheidet?
Vorsitzender des Schiedsgerichts ist Prof. Dr. Udo Steiner (79), ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht und seit 2007 Träger des Bundesverdienstkreuzes. Jede Partei berief einen Beisitzer. Für 96 ist das Achim Späth (65), Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts und für die DFL Prof. Dr. Ulrich Haas (54, Uni Zürich).
► Gibt es heute eine Entscheidung?
Möglich, aber nach Insider-Einschätzung unwahrscheinlich. Es wird damit gerechnet, dass die Richter sich noch Bedenkzeit für die Entscheidung nehmen. Zuletzt wurde mit einem Urteil „nicht vor Februar 2019“ spekuliert. Kind selbst glaubt, dass bereits heute eine Entscheidung fällt, weil alle Unterlagen auf dem Tisch liegen.
► Was ist, wenn Kind Recht bekommt?
Dann hat 96 eine Ausnahmegenehmigung wie Hoffenheim, Leverkusen, Wolfsburg. Die Investoren der „S&S“ haben uneingeschränkte Entscheidungs-Befugnis in allen 96-Profi-Gesellschaften, dürfen auch die Geschäftsführung bestimmen. Neue Kapitalgeber wie u.a. Karl Gerhold („Getec“) stehen bereit. Als Folge sind massive Proteste der Kind-Opposition im e.V. und auch Klagen wahrscheinlich.
► Was ist, wenn der Antrag endgültig abgelehnt wird?
Für den Fall hat Kind bereits vor Monaten eine Klage gegen 50+1 beim Landgericht Frankfurt angekündigt. Die Klageschrift liegt fertig in der Schublade, wird umgehend eingereicht. Experten sind sich einig, dass 50+1 gegen EU-, Wettbewerbs- und Kartell-Recht verstößt und nicht haltbar ist – und die Regel dann komplett für alle Klubs fällt.
https://www.bild.de/sport/fussball/fussb....bild.html
Schiedsgerichts-Verfahren | Kind kommt mit zwei Anwälten
Es ist die Entscheidungs-Schlacht um die Macht bei den Roten.
Dienstag ab 10 Uhr verhandelt das Ständige Schiedsgericht der Deutschen Fußball Liga (DFL) über den Einspruch von Martin Kind (74). Der 96-Boss fliegt am Morgen nach Frankfurt, trifft sich da mit seinen beiden Anwälten, u.a. Fußball-Star-Jurist Christoph Schickhardt. Vorab wollte sich Kind nicht äußern. BILD fasst die wichtigen Fragen zusammen.
► Worum geht es?
Im Juni hatte die DFL Kinds „Antrag auf Ausnahme von 50+1-Regel“ (sichert den eingetragenen Vereinen die Stimmenmehrheit an Profi-Gesellschaften, 50+1 Stimme) abgelehnt. Begründung: Kind erfülle nicht das Kriterium der „erheblichen Förderung“. Knapp 20 Mio Euro rechnete die DFL dem 96-Boss an, rund 60 Mio (20 Jahre Erlös vom Hauptsponsor) wurden als Untergrenze festgelegt.
► Wer entscheidet?
Vorsitzender des Schiedsgerichts ist Prof. Dr. Udo Steiner (79), ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht und seit 2007 Träger des Bundesverdienstkreuzes. Jede Partei berief einen Beisitzer. Für 96 ist das Achim Späth (65), Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts und für die DFL Prof. Dr. Ulrich Haas (54, Uni Zürich).
► Gibt es heute eine Entscheidung?
Möglich, aber nach Insider-Einschätzung unwahrscheinlich. Es wird damit gerechnet, dass die Richter sich noch Bedenkzeit für die Entscheidung nehmen. Zuletzt wurde mit einem Urteil „nicht vor Februar 2019“ spekuliert. Kind selbst glaubt, dass bereits heute eine Entscheidung fällt, weil alle Unterlagen auf dem Tisch liegen.
► Was ist, wenn Kind Recht bekommt?
Dann hat 96 eine Ausnahmegenehmigung wie Hoffenheim, Leverkusen, Wolfsburg. Die Investoren der „S&S“ haben uneingeschränkte Entscheidungs-Befugnis in allen 96-Profi-Gesellschaften, dürfen auch die Geschäftsführung bestimmen. Neue Kapitalgeber wie u.a. Karl Gerhold („Getec“) stehen bereit. Als Folge sind massive Proteste der Kind-Opposition im e.V. und auch Klagen wahrscheinlich.
► Was ist, wenn der Antrag endgültig abgelehnt wird?
Für den Fall hat Kind bereits vor Monaten eine Klage gegen 50+1 beim Landgericht Frankfurt angekündigt. Die Klageschrift liegt fertig in der Schublade, wird umgehend eingereicht. Experten sind sich einig, dass 50+1 gegen EU-, Wettbewerbs- und Kartell-Recht verstößt und nicht haltbar ist – und die Regel dann komplett für alle Klubs fällt.
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