Die Arbeitszeit kannst du per Definition nicht mim BR verkaspern. Das Tarifvertragsgesetz regelt, dass Themen, die üblicherweise in Tarifverträgen geregelt werden, nicht Regelungstatbestand von Betriebsvereinbarungen sein können. Dazu zählen eindeutig Bezahlung und Arbeitszeit. Wenn da TV Regelungstatbestände auf betriebliche Ebene verlegen, dann kannst du es da regeln.
Aber auch da brauchst keinen Richter, weil du als BR einfach nicht unterschreibst.
Hinsichtlich der Größenordnungen solltest vielleicht mal in die gehen. Wenn da in Brasilien 100 K verfickt werden, so ist das doch nichts im Vergleich zu dem, was es wirtschaftlich bedeutet, wenn 50.000 Mann 3 Wochenstunden weniger arbeiten. Oder so.
Aber - um beim Thema zu bleiben ... woran machst nochmal die Aufdeckungspflicht des BR gemäß BetrVG fest?
SG
Aber auch da brauchst keinen Richter, weil du als BR einfach nicht unterschreibst.
Hinsichtlich der Größenordnungen solltest vielleicht mal in die gehen. Wenn da in Brasilien 100 K verfickt werden, so ist das doch nichts im Vergleich zu dem, was es wirtschaftlich bedeutet, wenn 50.000 Mann 3 Wochenstunden weniger arbeiten. Oder so.
Aber - um beim Thema zu bleiben ... woran machst nochmal die Aufdeckungspflicht des BR gemäß BetrVG fest?
SG
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Hat sich erledigt.