(01.08.2021, 18:00)Golvellius schrieb: Wenn du eine Uhr kaufst und die im Wert steigt und du sie dann gegen ein Auto tauschst, dann wäre es absolut logisch, dass dabei nicht irgendein Gewinn versteuert werden muss.
Es sei denn, die Steuererklärung bietet in Zukunft Eingabefelder für die Anzahl an Autos, die man im vergangenen Jahr dazugewonnen hat.
Das Eingabefeld für erzielte Geldwerte Vorteile gibt es schon.
Aber:
Wo kein Kläger ist auch kein Richter.
Und ich frage mich wo der Kläger herkommen soll.