(07.12.2019, 23:51)Ca$hmandt schrieb: Finanzamt hält Hand auf - Bitcoin-Gewinne bei der Steuer angeben?
Sind Gewinne aus Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ether bei der Einkommensteuer anzugeben? Sollte man meinen, denn immer wenn der Rubel rollt, möchte der Staat mitverdienen. Ein Urteil schafft Klarheit.
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Aber anders als Wertpapiere unterliegt der Gewinn von Krypto-Geld nicht der Abgeltungssteuer, sondern wird vom Fiskus als privates Veräußerungsgeschäft gewertet. Gleiches gilt etwa bei Antiquitäten, Immobilien oder auch Kunstwerken.
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https://www.n-tv.de/ratgeber/Bitcoin-Gew...36794.html
Dass Erträge aus der Spekulation mit Bitcoin der Steuer unterliegen, ist ja ein No-Brainer.
Aber warum Einkommenssteuer und nicht Abgeltungssteuer? Erträge aus Devisengeschäften unterliegen doch auch der Abgeltungssteuer.
Womit ich nicht sagen will, Bitcoin wäre schon wie Devisen zu behandeln. Aber es ist doch eher Devisen als Kunstgegenstand.