(09.12.2019, 09:27)Banker schrieb: Dass Erträge aus der Spekulation mit Bitcoin der Steuer unterliegen, ist ja ein No-Brainer.
Aber warum Einkommenssteuer und nicht Abgeltungssteuer? Erträge aus Devisengeschäften unterliegen doch auch der Abgeltungssteuer.
Womit ich nicht sagen will, Bitcoin wäre schon wie Devisen zu behandeln. Aber es ist doch eher Devisen als Kunstgegenstand.
Meines Wissens ist die der Verkauf von Bitcoin ein privates Veräußerungsgeschäft was nach 1 Jahr Haltedauer steuerfrei ist.
Siehe z.B. https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoinundsteuer.html
Leider gilt das für selbst "geschürfte" Kryptowährungen nicht, nur für welche die man gekauft hat.
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