(26.03.2023, 13:57)fahri schrieb: der E-Auto Fahrer KANN es aber nachweisen. Jederzeit.
Ob er es nachweisen KANN, spielt aber keine Rolle, denn er MUSS es nicht. Im Gegensatz zum zukünftigen Verbrenner-Fahrer.
Ganz davon abgesehen, daß es vermutlich ohnehin keine große Bedeutung hat, weil die EU-Kommission sich mit ihren Ideen nicht durchsetzen wird bzw. eine ganze Anzahl von Ländern doch wieder ausscheren, aber das wird man sehen.