E-Tretroller – wartet besser noch mit dem Kauf
In wenigen Wochen fällt womöglich der Startschuss für die offizielle Nutzungserlaubnis von E-Tretrollern in Deutschland. Wer sich jetzt schon eines dieser Gefährte zulegt, könnte Gefahr laufen, sich damit dennoch nicht legal im Straßenverkehr bewegen zu dürfen.
Mit der anstehenden Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung (E-KFV) wird bald der legale Betrieb von E-Tretrollern und weiteren Kleinstfahrzeugen in Deutschland erlaubt. Viele bereits im Handel angebotene Fahrzeuge seien für den Einsatz auf der Straße jedoch noch nicht ausgelegt, warnen zwei Verbände.
E-Tretroller in Deutschland: Keine ABE, keine Erlaubnis
Die Industrie und auch der Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge e.V. sowie der Bundesverband E-Mobilität e.V. spekulierten darauf, dass sich die Regelung für Elektrokleinstfahrzeuge an Pedelecs und S-Pedelecs orientieren würde, jedoch wählte „Deutschland mit der Einordnung als Kraftfahrzeug einen in Europa und der Welt einzigartigen Sonderweg“, schreiben die Verbände in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Im Lichte der höheren Anforderungen der E-KFV an E-Tretroller und Kleinstfahrzeuge warnen sie vor dem vorzeitigen Kauf.
Zahlreiche Händler bieten schon im Vorfeld der Unterzeichnung der E-KVF in großen Werbeaktionen E-Tretroller stark rabattiert an. Das Problem: Nahezu alle angebotenen E-Roller dürften die erforderlichen Anforderungen nicht erfüllen. Ergo: Die für viel Geld erstandenen Modelle dürfen weiterhin nur auf privatem Gelände und nicht legal im Straßenverkehr genutzt werden.
Nach aktuellem Stand sollen sollen E-Tretroller im deutschen Straßenverkehr mit einer aufklebbaren Versicherungsplakette versehen werden. Um diese zu erhalten, müssen sie eine Allgemeine Betriebszulassung (ABE) oder eine Einzelzulassung besitzen. Ist das nicht der Fall, bekomme man keine Haftpflichtversicherung für den legalen Einsatz.
Regulatorischer Rahmen für E-Tretroller auf „unterentwickelten Niveau“
Beim Kauf eines E-Tretrollers sollte daher darauf geachtet werden, dass eine ABE-Kennzeichnung vorliege, sofern es nicht anderweitig gesetzlich zugelassen sei, erklären die Verbände. Fahrzeuge, die schneller als 20 Stundenkilometer fahren oder keine ausreichende Lichttechnik verbaut hätten, würden zudem keine ABE nachträglich erhalten. Ferner stellen die Verbände infrage, ob die Gefährte von den Herstellern nachgerüstet werden.......
https://t3n.de/news/e-tretroller-wartet-...f-1156837/
In wenigen Wochen fällt womöglich der Startschuss für die offizielle Nutzungserlaubnis von E-Tretrollern in Deutschland. Wer sich jetzt schon eines dieser Gefährte zulegt, könnte Gefahr laufen, sich damit dennoch nicht legal im Straßenverkehr bewegen zu dürfen.
Mit der anstehenden Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung (E-KFV) wird bald der legale Betrieb von E-Tretrollern und weiteren Kleinstfahrzeugen in Deutschland erlaubt. Viele bereits im Handel angebotene Fahrzeuge seien für den Einsatz auf der Straße jedoch noch nicht ausgelegt, warnen zwei Verbände.
E-Tretroller in Deutschland: Keine ABE, keine Erlaubnis
Die Industrie und auch der Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge e.V. sowie der Bundesverband E-Mobilität e.V. spekulierten darauf, dass sich die Regelung für Elektrokleinstfahrzeuge an Pedelecs und S-Pedelecs orientieren würde, jedoch wählte „Deutschland mit der Einordnung als Kraftfahrzeug einen in Europa und der Welt einzigartigen Sonderweg“, schreiben die Verbände in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Im Lichte der höheren Anforderungen der E-KFV an E-Tretroller und Kleinstfahrzeuge warnen sie vor dem vorzeitigen Kauf.
Zahlreiche Händler bieten schon im Vorfeld der Unterzeichnung der E-KVF in großen Werbeaktionen E-Tretroller stark rabattiert an. Das Problem: Nahezu alle angebotenen E-Roller dürften die erforderlichen Anforderungen nicht erfüllen. Ergo: Die für viel Geld erstandenen Modelle dürfen weiterhin nur auf privatem Gelände und nicht legal im Straßenverkehr genutzt werden.
Nach aktuellem Stand sollen sollen E-Tretroller im deutschen Straßenverkehr mit einer aufklebbaren Versicherungsplakette versehen werden. Um diese zu erhalten, müssen sie eine Allgemeine Betriebszulassung (ABE) oder eine Einzelzulassung besitzen. Ist das nicht der Fall, bekomme man keine Haftpflichtversicherung für den legalen Einsatz.
Regulatorischer Rahmen für E-Tretroller auf „unterentwickelten Niveau“
Beim Kauf eines E-Tretrollers sollte daher darauf geachtet werden, dass eine ABE-Kennzeichnung vorliege, sofern es nicht anderweitig gesetzlich zugelassen sei, erklären die Verbände. Fahrzeuge, die schneller als 20 Stundenkilometer fahren oder keine ausreichende Lichttechnik verbaut hätten, würden zudem keine ABE nachträglich erhalten. Ferner stellen die Verbände infrage, ob die Gefährte von den Herstellern nachgerüstet werden.......
https://t3n.de/news/e-tretroller-wartet-...f-1156837/
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