Finanzamtärger
| 26.07.2019, 10:21 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.07.2020, 14:52 von cubanpete.)
Es geht um Folgendes:
Ein Appartement, das seit längerer Zeit nicht vermietet und noch abbezahlt und wegen fehlender Mieteinnahmen das Minus bei der EKST-Erklärung geltend gemacht wird.
Das Finanzamt hat dies bisher alles als "vorläufig" anerkannt und stellt sich nun quer hat es bei der EKST für 17 nicht mehr anerkannt,
daraufhin wurde Widerspruch eingelegt.
Das Finanzamt schreibt nun u.a.:
Zur Nachverfolgung der Vermietungsabsicht sind Unterlagen einzureichen.
Sollte dies nicht möglich sein, bitten wir die Erfolgsaussichten ihres Einspruchs zu überdenken und diesen zurück zu nehmen.
Ich behalte mir vor, die vorläufig erteilten Einkommensbescheide entsprechend zu ändern!
Ich hätte nun interpretiert: Wenn der Einspruch nicht zurückgenommene wird, wird das bis dato anerkannte Minus aus Vermietung und Verpachtung, rückgängig gemacht.
Wie würdet Ihr das interpretieren?
Ein Appartement, das seit längerer Zeit nicht vermietet und noch abbezahlt und wegen fehlender Mieteinnahmen das Minus bei der EKST-Erklärung geltend gemacht wird.
Das Finanzamt hat dies bisher alles als "vorläufig" anerkannt und stellt sich nun quer hat es bei der EKST für 17 nicht mehr anerkannt,
daraufhin wurde Widerspruch eingelegt.
Das Finanzamt schreibt nun u.a.:
Zur Nachverfolgung der Vermietungsabsicht sind Unterlagen einzureichen.
Sollte dies nicht möglich sein, bitten wir die Erfolgsaussichten ihres Einspruchs zu überdenken und diesen zurück zu nehmen.
Ich behalte mir vor, die vorläufig erteilten Einkommensbescheide entsprechend zu ändern!
Ich hätte nun interpretiert: Wenn der Einspruch nicht zurückgenommene wird, wird das bis dato anerkannte Minus aus Vermietung und Verpachtung, rückgängig gemacht.
Wie würdet Ihr das interpretieren?