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ETF-Steuern, Basiswert, Vorabpauschale
#1
Notiz 

ETF-Steuern, Basiswert, Vorabpauschale

Boerse.ard.de: "Die Vorabpauschale ist eine vorweggenommene Besteuerung zukünftiger Wertsteigerungen."
Also fürs Steuerjahr 2019 im Januar 2019?

onvista-bank.de: "Die Vorabpauschale wird erstmals Anfang 2019 erhoben und auch besteuert - für das Steuerjahr 2018 spielt sie steuerlich noch keine Rolle."
Warum kommt dann in den Rechenbeispielen anderer Seiten der Basiszinses für 2018 vor?

ffb.de: "Die Vorabpauschale wird Anfang Januar des Folgejahres veröffentlicht"
Demnach ist "vorab" also unzutreffend? Das Steuerjahr 2018 ist im Januar 2019 dran?

test.de: "Hat der Fonds keinen Wertzuwachs, entstehen für das Jahr weder Vorabpauschale noch Steuern."
Meinen "Wertzuwachs" und "das Jahr" hier unterschiedliche Jahre?

justetf.com: "Steuer-Beispiel 2.2: Thesaurierender ETF mit hohem Gewinn
Verkauf zum 31.12.2018 zu 11.000 EUR
Steuer beim Verkauf = (11.000€ - 10.000€ - 60,90€) x 0,7 x 0,26375 = 173,38€
Gesamtsteuer = 173,38€ + 11,24€ = 184,62€  "
Das ist doch unmöglich! Die Vorabpauschale 60,90€ vom Januar 2019, für deren Höhe der Jahresendwert 2018 bekannt sein muss, wird hier am 31.12.2018 abgezogen.

Ich habe in meinem Depot bei flatex am 9. und am 17. Januar 2019 zwei VAP-Buchungen von rund 2 Euro gefunden. Beim Versuch, die Beträge selber zu berechnen, kam ich auf ungefähr das Fünffache.
Sind die Beträge bei mir so gering, weil ich die ETFs erst ab November 2018 hatte?
Dann wäre 2018 das Steuerjahr. Die Steuerbeträge werden allerdings in die 2019er-Summen addiert.

Weitere Fragen:
Was ist mit dem Jahresbeginnwert, wenn ein ETF im Januar noch gar nicht existierte?
Kommt der Faktor 0,7 wirklich zweimal vor, erst beim Basisertrag und nochmal als Teilfreistellung bei Aktien-ETFs?


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