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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 10.03.2024, 12:38
(10.03.2024, 12:03)minenfuchs schrieb: ....
Nehmen wir mal eine Analogie. Wäre ein GmbH-Zwang für Bauern verfassungsgemäß? Wohl kaum. Dann ist es beim Berufstrader auch schwer, das zu rechtfertigen.
Sind es wirklich Berufs- oder nur Hoppytrader?
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Gruß Hans-Jürgen
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 10.03.2024, 13:02
Natürlich ist die große Mehrheit nicht beruflich an der Börse tätig. Aber es gibt eben auch Berufstrader. Und deren Tätigkeit ist ja durch die 20K-Grenze quasi verboten, während Privattrader noch in kleinem Maße weiter TG handeln können.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 10.03.2024, 13:37
... ich möchte bei der GmbH Variante noch anmerken, dass es vielen Angestellten nicht erlaubt ist, ein Unternehmen (und das ist eine VVW GmbH) zu gründen. Und vergiss die Millionen (Finanz)- Bematen auch nicht. Denen ist es ebenfalls verboten, ein Unternehmen zu gründen. Also werden schon einmal Millionen Anleger/Bürger/Beamte diskriminiert. Das würde ich in die Argumentation mit einfließen lassen....
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 10.03.2024, 13:40
.... man könnte natürlich bei den Beamten Millionen Arbeitsverträge ändern und für Beamte eine VVW GmbH zulassen. Dann könnte man dieses Argument auch wieder entkräften (Dies war jetzt das PRO-Binding_Argument)
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 10.03.2024, 14:43
Ich habe leider keine Juristen im Bekanntenkreis. Und alle anderen wollen Geld.
Martins Verfassungsbeschwerde war teuer, trotzdem darf er den Text nicht veröffentlichen. Der CFD-Verband rückt seine Klageschrift nicht raus. Niemand macht es leider, der Geld damit verdient.
Und ja, Art 12 und 14 könnten eine Hintertür fürs BVerfG sein. Hochgeliebte SPD, wir anerkennen ihre führende und überlegene Rolle. 2 GG-Artikel hätten wir ja weggedrückt. Aber 3 geht nicht. Es tut uns unendlich leid.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 10.03.2024, 17:56
Warum soll den die GmbH schwierig sein? Ich habe meine Termingeschäfte 25 Jahre durch eine GmbH getätigt. Als dann ein Depp geklagt hat, war ich sehr froh nicht persönlich zu haften.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 10.03.2024, 18:02
Hat doch keiner gesagt, dass es schwierig ist. TG ist aber für Beamte in einer VVW GmbH verboten....