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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Änderungen gibt es auch bei der Anrechnung von Verlusten aus Termingeschäften. Die bisherige Verrechnungsbeschränkung in Höhe von 10.000 Euro wird auf 20.000 Euro angehoben. Wie es in dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen dazu heißt, könnten Verluste aus Termingeschäften, insbesondere aus dem Verfall von Optionen, im laufenden Kalenderjahr bis zu 20.000 Euro mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit den Erträgen aus sogenannten Stillhaltergeschäften ausgeglichen werden. Nicht verrechnete Verluste könnten auf Folgejahre vorgetragen werden und jeweils in Höhe von 20.000 Euro mit Gewinnen aus Termingeschäften und Stillhalterprämien verrechnet werden. Verluste aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter oder der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung können mit Einkünften aus Kapitalvermögen bis zur Höhe von 20.000 Euro im Jahr ausgeglichen werden. Auch hier ist die Übertragung und Verrechnung nicht verrechneter Verluste auf die Folgejahre möglich.

https://www.bundestag.de/presse/hib/812718-812718

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

"sogenannten Stillhaltergeschäften"...
Jedenfalls scheinen die Unklarheiten in dem so schwammig formulierten Gesetz nun noch weiter zugenommen haben. Stillhaltergeschäfte wollen von einigen genauer definiert werden und bei Zertifikaten und Optionsscheinen herrschen große Unsicherheiten. Das ist mein Kenntnisstand zur Zeit. Persönlich kenne ich niemanden, der beabsichtigt, ohne BMF-Schreiben die Produkte nennenswert zu handeln. Es werden aber auch nicht ohne Menge Aktien und ETF´s gehandelt oder auf die Schnelle massig GmbH´s o.ä. gegründet. Vielleicht werden einige Broker im Januar aus ihrem Tiefschlaf aufwachen.

Ein BMF-Schreiben wird es dieses Jahr definitiv nicht mehr geben. Die einzige Branche, die in Corona-Zeiten ungehindert laufen könnte, wurde völlig sinnfrei auch auf Kurzarbeit geschickt. Bravo, SPD/CDU!! Selbst Linke und Grüne haben sich beim Streichungsantrag von F. Toncar enthalten.

Jetzt muss ich sogar Discount-Zertifikate zum Jahresende glattstellen. Das hätte ich niemals gedacht. Wenn man Discount-Zertifikate in Satz 5 aufnimmt, dann muss man logischerweise auch Aktien aufnehmen, denn die sind ja spekulativer und Spekulation (zwar das normalste der Welt) ist ganz ganz böse in den Augen der SPD!!

Gute Nacht, in allen Belangen.
----
Noch 22 Tage bis zu Steuern auf normale Verluste in Deutschland
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(12.12.2020, 03:15)Penseur schrieb: "sogenannten Stillhaltergeschäften"...
Jedenfalls scheinen die Unklarheiten in dem so schwammig formulierten Gesetz nun noch weiter zugenommen haben. Stillhaltergeschäfte wollen von einigen genauer definiert werden und bei Zertifikaten und Optionsscheinen herrschen große Unsicherheiten. Das ist mein Kenntnisstand zur Zeit. Persönlich kenne ich niemanden, der beabsichtigt, ohne BMF-Schreiben die Produkte nennenswert zu handeln. Es werden aber auch nicht ohne Menge Aktien und ETF´s gehandelt oder auf die Schnelle massig GmbH´s o.ä. gegründet. Vielleicht werden einige Broker im Januar aus ihrem Tiefschlaf aufwachen.

Ein BMF-Schreiben wird es dieses Jahr definitiv nicht mehr geben. Die einzige Branche, die in Corona-Zeiten ungehindert laufen könnte, wurde völlig sinnfrei auch auf Kurzarbeit geschickt. Bravo, SPD/CDU!! Selbst Linke und Grüne haben sich beim Streichungsantrag von F. Toncar enthalten.

Jetzt muss ich sogar Discount-Zertifikate zum Jahresende glattstellen. Das hätte ich niemals gedacht. Wenn man Discount-Zertifikate in Satz 5 aufnimmt, dann muss man logischerweise auch Aktien aufnehmen, denn die sind ja spekulativer und Spekulation (zwar das normalste der Welt) ist ganz ganz böse in den Augen der SPD!!

Gute Nacht, in allen Belangen.
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Noch 22 Tage bis zu Steuern auf normale Verluste in Deutschland

Die CDU hat es doch erst möglich gemacht.

https://www.inhaltsangabe.de/frisch/bied...ndstifter/

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Die GroKo spielt halt Arschlochpingpong.
Die spielen Pingpong (Lasst ihr den Scheuer in Ruhe, dann lassen wir den Scholz in Ruhe) und wir sind die Arschlöcher.

Wie sagt Ben Finegold stets so schön: The truth hurts. :-(

Melde mich, sobald ich bessere Nachrichten habe.

__________________
Hat sich erledigt. 
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Ich muss noch was für die gute Laune am 3. Advent machen.

Der nächste Klops (die Veranlagung hat die Dame ) rollt an...


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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(13.12.2020, 15:08)Ventura schrieb: Ich muss noch was für die gute Laune am 3. Advent machen.

Der nächste Klops (die Veranlagung hat die Dame ) rollt an...

Der Steuerzahler als Frosch im Topf, dessen Temperatur langsam hoch gedreht wird.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(13.12.2020, 15:08)Ventura schrieb: Ich muss noch was für die gute Laune am 3. Advent machen.

Der nächste Klops (die Veranlagung hat die Dame ) rollt an...

.....im Geiste alles eine Mischpoke. Interlektuelle Minusvarianten in welchem farbigen Gewand auch immer.
Umverteilungsgeneration, hat wohl das Bildungswesen versagt. Wonder

The trouble with socialism is that you eventually run out of other people’s money.” sagte Maggie

Spielt heute jedoch auch keine Rolle mehr.
Gerade erleben wir aktuell, was möglich ist -  wer schnallt da den Gürtel enger?
Ist eher wie beim Metzger: "darf es etwas mehr sein".

__________________
_________________________________________________________________________________________________

Corrections are usually over very quickly, and they're traditionally painless to long-term investors.

Experience is what you get, if you expect anything else!
Alles ist Zahl - die Vollkommenen --> 6; 28; 496; 8128; 33550336; 8589869056






RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Ja, in der Tat, wirklich ein Klops. Hat doch glatt die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung vergessen!
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(13.12.2020, 20:33)Speculatius schrieb: Ja, in der Tat, wirklich ein Klops. Hat doch glatt die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung vergessen!

Hmmm..... oder hat sie da eher mehr (von niederer Motivation getriebenen) Durchblick als so mancher Internetforenschreiber?

Sie wird 2 Sachverhalte kennen:
a) Durch höhere Zahlungen in die Kranken- und Pflegekasse blechst du einfach mehr
b) Durch höhere Zahlungen in die Renten- und Arbeitslosenversicherung erwirbst du auch Ansprüche


Also fordert sie a).
Wir Bürger und Internetforenschreiber müssen uns unserer Rolle in diesem System bewusst werden/sein: Steuern zahlen und Fresse halten.

Hab für mich auch noch nicht raus, was das nu schlussendlich heißt. 

Moin ersma

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Hat sich erledigt. 
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(14.12.2020, 04:15)Mr. Passiv schrieb: a) Durch höhere Zahlungen in die Kranken- und Pflegekasse blechst du einfach mehr
b) Durch höhere Zahlungen in die Renten- und Arbeitslosenversicherung erwirbst du auch Ansprüche

Die Ansprüche für die Rentenversicherung schmelzen ab 2028 allerdings wie Schnee in der Frühlingssonne. Im Ergebnis wird da außer Grundsicherung plus ein kleines X nicht viel bleiben. Also läuft's letzten Endes auch nur auf mehr blechen raus.

Arbeitslosenversicherung dasselbe. Man muß ja gewisse Beschäftigungszeiten absolviert haben, um Leistungen aus der Arbeitslosenkasse zu erhalten. Ein reiner Kapitalanleger hat die nicht. Und wenn er nebenher abhängig beschäftigt ist, hat er ja schon aus diesem Arbeitsverhältnis seine Ansprüche erworben. Also auch hier letztlich überwiegend mehr blechen.

Aber sind wir mal nicht so. Frau Bärbock kommt da sicher noch drauf bzw. wird ihr geflüstert.


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