Dieses Forum nutzt Cookies
Dieses Forum verwendet Cookies, um deine Login-Informationen zu speichern, wenn du registriert bist, und deinen letzten Besuch, wenn du es nicht bist. Cookies sind kleine Textdokumente, die auf deinem Computer gespeichert sind; Die von diesem Forum gesetzten Cookies düfen nur auf dieser Website verwendet werden und stellen kein Sicherheitsrisiko dar. Cookies auf diesem Forum speichern auch die spezifischen Themen, die du gelesen hast und wann du zum letzten Mal gelesen hast. Bitte bestätige, ob du diese Cookies akzeptierst oder ablehnst.

Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.

Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Die o.g. Firmen haben Dienste angeboten, die für Jedermann offen sind. Ein Private Fund darf das nicht.

Für die Abwicklung des Private Funds müssen die Investoren beteiligt sein, vom Familien/enge Freunde Kreis sein (und es nachweisen) und unterschreiben, dass die das Risiko verstehen. Es handelt sich um ein geschlossener Fund.

Ein Private Fund darf nicht nach externen Investoren suchen oder ein Prospekt, Webseite und andere Formen von Angeboten haben.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(09.12.2020, 21:30)Mr. Passiv schrieb: Wenn dass das größte übel ist, dann isset doch gut.

Isses aber nich.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(13.12.2020, 15:08)Ventura schrieb: Ich muss noch was für die gute Laune am 3. Advent machen.

Der nächste Klops (die Veranlagung hat die Dame ) rollt an...

Das hab ich Euch doch schon vor längerem prophezeiht, dass dies bestimmt noch kommt, wenn sich keiner mehr wehren kann, wird abkassiert...
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(15.12.2020, 20:31)paska.houso schrieb: Die o.g. Firmen haben Dienste angeboten, die für Jedermann offen sind. Ein Private Fund darf das nicht.

Für die Abwicklung des Private Funds müssen die Investoren beteiligt sein, vom Familien/enge Freunde Kreis sein (und es nachweisen) und unterschreiben, dass die das Risiko verstehen. Es handelt sich um ein geschlossener Fund.

Ein Private Fund darf nicht nach externen Investoren suchen oder ein Prospekt, Webseite und andere Formen von Angeboten haben.

Aber Du lebst in Deutschland und handelst von Deutschland aus Fremdkapital das Du von in Deutschland
lebenden Investoren annimmst. Hast Du schon geklärt wie die Rechtslage hier aussieht? Bafin? Haftung?

Was willst Du in diesem Fund handeln? Futures? Wie sieht es da mit einer eventuellen Nachschusspflicht aus?

Dann - hab ich auch schon mal gefragt -> kann der Private Fund alleine "nackt" existieren?
Oder musst Du noch ein Unternehmen gründen das in Malta steuerpflichtig ist?
Wie bekommen Deine Investoren ihre Gewinne zurück? Wie sieht das steuerlich aus? In Malta? In Deutschland?

Grundsätzlich hast Du das Problem das Du immer beides berücksichtigen musst wenn Du weiter in Deutschland lebst
und steuerpflichtig bist. Würdest Du in Malta leben und alles von Malta aus machen dann muss Dich auch nur
Malta interessieren. Aber selbst dann könnte es ein Problem sein wenn Du Geld von Investoren in Deutschland
einsammelst.

Bei den Links wird ja immer wieder auch gesagt das Du ein Problem mit dem deutschen FA bekommen kannst.
Außer Du hast einen Geschäftsbetrieb in Malta und kannst glaubhaft nachweisen das dieser Geschäftsbetrieb
wirtschaftlich/geschäftlich notwendig für Dein Unternehmen ist.

Wie schon mehrfach gesagt - das alles musst Du mit den entsprechenden Stellen/Fachleuten in Malta und in
Deutschland klären.

Das einfachste wäre Du ziehst nach Malta. Dann wird vieles einfacher.

Oder Du machst es einfach und schaust was dann so alles auf Dich zukommt.

Kann ja nicht viel passieren oder? Irony

__________________

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(16.12.2020, 00:19)boersenkater schrieb: Dann - hab ich auch schon mal gefragt -> kann der Private Fund alleine "nackt" existieren?
Oder musst Du noch ein Unternehmen gründen das in Malta steuerpflichtig ist?
Wie bekommen Deine Investoren ihre Gewinne zurück? Wie sieht das steuerlich aus? In Malta? In Deutschland?

Die Fragen wiederholen sich, die Infos werden ignoriert. Und diese Fragen im letzten Post sind das beste Beispiel. Nur ein letzes mal.

LLP wird gegründet. Die LLP meldet sich bei der MFSA und fordert die Private CIS Anerkennung. Wenn zugelassen, kann die LLP den Private CIS (aka Private Fund) verwalten.

Die LLP ist für die MFSA "Tax Transparent". Gewinne werden an die Partner ausgeschüttet, die Steuer zahlen müssen, da wo die Partner die Pflicht haben Steuer zu zahlen. Das Ziel der LLP ist jedenfalls nicht einen Profit zu machen.

Das Geld der Investoren ist nicht teil des Kapitals der LLP. Die LLP kann selbstverständlich Gebühren haben, damit Kosten wie die MFSA Gebühren jedes Jahr gezahlt werden.

Die Investoren kriegen Ihr Geld zurück mit einer Bank Überweisung (Wie könnte es anders laufen?)

Die Investoren müssen Kapitalerträge Steuer zahlen, da wo die Investoren die Pflicht dafür haben. Wenn Investoren aus Deutschland einen Fonds in Ireland kaufen, müssen die Investoren auch Steuer in Deutschland zahlen. Ein Fonds in Malta ist keine Ausnahme oder Sonderfall.

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Nach bisheriger Lesart sind Optionsscheine und Zertifikate von der Regelung ausgenommen, aber mit der genauen Definition der Instrumente hat sich das Finanzministerium bislang schwer getan. Als problematisch gilt vor allem, dass die Regelung eine Beschränkung der anrechenbare Verluste vorsieht: Wer mehr als 20.000 Euro Verlust macht, kann die Mehrverluste nur ins folgende Jahr übertragen


https://www.tagesschau.de/wirtschaft/fin...g-101.html
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(16.12.2020, 08:44)paska.houso schrieb: Die Fragen wiederholen sich, die Infos werden ignoriert. Und diese Fragen im letzten Post sind das beste Beispiel. Nur ein letzes mal.

LLP wird gegründet. Die LLP meldet sich bei der MFSA und fordert die Private CIS Anerkennung. Wenn zugelassen, kann die LLP den Private CIS (aka Private Fund) verwalten.

Die LLP ist für die MFSA "Tax Transparent". Gewinne werden an die Partner ausgeschüttet, die Steuer zahlen müssen, da wo die Partner die Pflicht haben Steuer zu zahlen. Das Ziel der LLP ist jedenfalls nicht einen Profit zu machen.

Das Geld der Investoren ist nicht teil des Kapitals der LLP. Die LLP kann selbstverständlich Gebühren haben, damit Kosten wie die MFSA Gebühren jedes Jahr gezahlt werden.

Die Investoren kriegen Ihr Geld zurück mit einer Bank Überweisung (Wie könnte es anders laufen?)

Die Investoren müssen Kapitalerträge Steuer zahlen, da wo die Investoren die Pflicht dafür haben. Wenn Investoren aus Deutschland einen Fonds in Ireland kaufen, müssen die Investoren auch Steuer in Deutschland zahlen. Ein Fonds in Malta ist keine Ausnahme oder Sonderfall.

Habe gesagt das Du das mit den entsprechenden Fachstellen klären musst wie das in Deutschland aussieht.

Die irischen Fonds sind regulierte Fonds einer Kapitalanlagegesellschaft die in Deutschland verkauft werden
dürfen. Der deutsche Anlager kann seine FondsAnteile kaufen und verkaufen er ist aber nicht Teilhaber Partner
oder sonstwas an dieser irischen Fondsgesellschaft. Ist wie in einen Supermarkt zu gehen - Du kaufst Milch und
Eier und Dir gehört trotzdem nix vom Supermarkt. Es ist Dir Scheissegal was der Supermarkt für ein Gebilde
ist und wo oder wie er die Steuern zahlt.

Wenn jetzt Deine LLP tax transparent ist und keine Steuern zahlt - was ich bezweifle. Dann ist das nur in Malta
der Fall. Du lebst und arbeitest und zockst von Deutschland aus. Deswegen -> wie sieht es das deutsche FA?
Du ignorierst die Fragen. Es geht nicht um Deine Investoren die fein raus sind - was ich auch bezweifle.
Sondern um Dich der Du die LLP gründest, aber in Deutschland lebst, arbeitest und der deutschen Gesetzgebung
und der deutschen Steuer unterworfen bist. Zieh nach Malta und die Sache sieht anders aus. Aber solange Du
in Deutschland lebst und arbeitest musst Du wissen wie es das deutsche Recht und das deutsche FA sieht.


Wie ist das hier zu verstehen?

Any recognition granted in terms of these regulations shall not be deemed to be a licence for the purpose of articles 2 and 12 of the Income Tax Act, meaning that the special income tax rules applicable to other types of schemes do not apply.  This basically means that the blanket exemption granted to regulated schemes will not apply, and the company will essentially be subject to the same tax treatment, which Maltese incorporated companies may avail themselves of.

Wenn ich das richtig verstehe hat Dein Privater "Freunde" Fund nicht die Steuervorteile die ein richtiger echter
regulierter Fund hat und ist der ganze normalen Steuer wie alle Unternehmen unterworfen -> 35% usw....


Im Grunde ist Deine LLP eine KG -> Personengeselllschaft -> damit wäre in Deutschland Gewerbesteuer fällig.
Deine Investoren wären hier die Komanditisten -> Teilhafter. Du als Gründer der KG wärst der Komplementär
-> Vollhafter. Deine Investoren würden hier die Gewinne (nach Kosten und Unternehmenssteuern - das was
ürig bleibt) ganz normal zum normalen persönlichen Steuersatz versteuern.

Fonds oder Fondsanteile oder ausgeschütte Gewinne von regulierten zugelassenen Fonds (z.B. aus Irland)
werden hier über die Abgeltungssteuer versteuert.

Es ist ja toll das es in Malta vielleicht hier oder da anders aussieht - aber wenn Du in Deutschland lebst und
das alles von Deutschland aus machst musst Du wissen wie das ganze hier rechtlich und steuerlich aussieht.
Aber irgendwie scheinst Du das trotz mehrfacher Wiederholung nicht zu verstehen und erzählst immer
wieder nur wie die Sache auf oder in Malta aussieht.

Aber wie auch immer - mach einfach - wird schon alles gut gehen. Tup

__________________
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(16.12.2020, 12:04)Honnete schrieb: Nach bisheriger Lesart sind Optionsscheine und Zertifikate von der Regelung ausgenommen, aber mit der genauen Definition der Instrumente hat sich das Finanzministerium bislang schwer getan. Als problematisch gilt vor allem, dass die Regelung eine Beschränkung der anrechenbare Verluste vorsieht: Wer mehr als 20.000 Euro Verlust macht, kann die Mehrverluste nur ins folgende Jahr übertragen


https://www.tagesschau.de/wirtschaft/fin...g-101.html

Eine stark verharmlosende Formulierung. Im noch geltenden BMF-Schreiben sind Optionsscheine und Zertifikate explizit genannt, da hilft auch keine "Lesart".

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/626750/
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(16.12.2020, 12:21)minenfuchs schrieb: Eine stark verharmlosende Formulierung. Im noch geltenden BMF-Schreiben sind Optionsscheine und Zertifikate explizit genannt, da hilft auch keine "Lesart".

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/626750/
Ich befürchte das ist nur ein Trick vom BMF. Sollten nämlich bei einer Verfassungsklage die Richter bemängeln, dass nicht ausreichend geklärt ist, warum diese Papiere nicht mit drin sind, werden sie einfach mit aufgenommen, und die Klage ist obsolet, und muss neu verhandelt werden. Irgendwann in der Zukunft. Eine ähnliche Nummer haben sie mit der Rentenbesteuerung abgezogen, bei der ein Beamter gegen seine Besteuerung geklagt hatte.

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(16.12.2020, 12:11)boersenkater schrieb: Wenn jetzt Deine LLP tax transparent ist und keine Steuern zahlt - was ich bezweifle. Dann ist das nur in Malta
der Fall.

Stimmt. Die LLP ist in Malta. Genau wie eine Firma mit Sitz in Frankreich Steuer in Frankreich zahlt.

Aber da eine LLP wie eine deutsche Partnerschaftsgeschellschaft ist, ist die nicht selbst einkommensteuerpflichtig, sondern die im Rahmen LLP erzielten Einkünfte werden den Partnern anteilig zugerechnet und von ihnen versteuert. Und die Partner zahlen, da wo die Partner steuerpflichtig sind.

Schon oben mehrmals erklärt.

(16.12.2020, 12:11)boersenkater schrieb: Du lebst und arbeitest und zockst von Deutschland aus. Deswegen -> wie sieht es das deutsche FA?

Vielleicht zockst du und deswegen glaubst, dass auch jeder andere zockt. Ich persönlich zocke nicht.

Aber stimmt, ich lebe in Deutschland und deswegen ist oben und in allen vorherigen Beiträge gesagt, dass ich als Partner der LLP für die Gewinnausschüttung der LLP in Deutschland Steuer zahle.

Irgendwie wird das ignoriert und immer wiederholt, dass ich es vergesse. Als Partner, muss ich die Einkünfte der LLP persönlich versteuern (anteilig)

(16.12.2020, 12:11)boersenkater schrieb: Wie ist das hier zu verstehen?

Any recognition granted in terms of these regulations shall not be deemed to be a licence for the purpose of articles 2 and 12 of the Income Tax Act, meaning that the special income tax rules applicable to other types of schemes do not apply.  This basically means that the blanket exemption granted to regulated schemes will not apply, and the company will essentially be subject to the same tax treatment, which Maltese incorporated companies may avail themselves of.

Wenn ich das richtig verstehe hat Dein Privater "Freunde" Fund nicht die Steuervorteile die ein richtiger echter
regulierter Fund hat und ist der ganze normalen Steuer wie alle Unternehmen unterworfen -> 35% usw....

Falsch verstanden. Es ist ganz einfach zu verstehen. Eine Private Ltd. würde in dem Fall nicht die Steuervorteile haben, die mit einem AIF, PIF oder UCITs hätte. Eine LLP im Gegensatz ist nicht davon betroffen, weil die Steuer werden von den Partnern als Personen bezahlt.

(16.12.2020, 12:11)boersenkater schrieb: Im Grunde ist Deine LLP eine KG -> Personengeselllschaft -> damit wäre in Deutschland Gewerbesteuer fällig.
Deine Investoren wären hier die Komanditisten -> Teilhafter. Du als Gründer der KG wärst der Komplementär

Leider nein. Eine LLP in Malta ist ahnlich wie eine deutsche Partnerschaftsgesellschaft, die eine Rechtsform für Freiberufler ist. In Deutschland haften die Partner mit dem Privatvermögen. In der LLP in Malta haften die General Partner mit dem Privatvermögen (unlimitiert) und nur mit eingezahlten Kapital die Limited Partner.

Die Investoren können keine Kommanditisten sein. Sie sind nicht teil der LLP, weder General Partner noch Limited Partner. Die LLP kann nur als Private Fund agieren und das Geld der Investoren verwalten, mit der Anerkennung der MFSA. Das Geld der Investoren ist nicht teil des Kapitals der LLP und die Investoren sind nicht im LLP Gesellschaftsvertrag.

(16.12.2020, 12:11)boersenkater schrieb: Fonds oder Fondsanteile oder ausgeschütte Gewinne von regulierten zugelassenen Fonds (z.B. aus Irland)
werden hier über die Abgeltungssteuer versteuert.

War das irgendwie unklar? Ich habe auch gesagt, dass ich Fonds im Ausland gehabt habe und immer die Steuer dafür in Deutschland bezahlt.

(16.12.2020, 12:11)boersenkater schrieb: Es ist ja toll das es in Malta vielleicht hier oder da anders aussieht

Wie die Steuer von Personen in Malta bezahlt werden habe ich nicht gesagt und weiß nicht genau wie es für die Personen aussieht. Wie in allen Beiträgen oben schon erklärt, werden alle Steuer in Deutschland bezahlt.

Es ist vielleicht toll in Malta, ich werde es aber nicht erfahren.


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
Notiz Inflationsthread ab 2021 yoda12 917 262.252 Vor 7 Stunden
Letzter Beitrag: boersenkater
Notiz Finanzminister Scholz kündigt Abschaffung der Abgeltungsteuer bis 2021 an Ben 256 165.817 26.11.2021, 12:26
Letzter Beitrag: Ventura

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 14 Gast/Gäste