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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(07.01.2021, 14:07)muchmoney schrieb: https://www2.deloitte.com/cy/en/pages/ta...-2021.html

Hier die aktuellen Fakten zur Besteuerung in Zypern, falls es jemand interessiert, verfügbar in EN und GR. Und ja, es gibt steuerlich günstigere Destinationen/Jurisdiktionen, je nach Gusto. Tup

Achja, nur mal als Vergeich FÜR PRIVATPERSONEN:
- Dividenden steuerfrei (für jeden, wie in GB, auch nach den 17 Jahren Non-Dom Status)
- Tradinggewinne (egal was gehandelt wurde) werden abzüglich aller Kosten (nicht so beschissen wie hier mit 801 Euro pauschal und der Verlustbegrenzung auf 10.000 Flocken!) dann besteuert, bis 60.000 Euro Gewinne kommt man dementsprechend auf gesamt nur 10.880 Euro Steuer, entspricht 18,13% maximaler Gesamtbelastung. Bei niedrigeren Summen dementsprechend weniger. Tup
- Alles was darüber liegt wird zu 35% versteuert.
Fiktive 100.000 Euro Gewinn angenommen macht das 24.880 Euro Steuern, wobei das immer noch unter den deutschen 26,375% AGS+Soli liegt und ja alle Kosten gegengerechnet weden durften.
Zu sehen alles  auf Seite 7 ff des Dokuments.

Unabhängig davon noch die 2,65% GESY fürs Gesundheitssystem. Also in Summe weit günstiger als die jetzige Regelung in Deutschland, besonders sollte wie geplant die AGS abgeschafft werden und alles mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden müssen plus die geplanten Aktionen mit KV und PV zusätzlich. Angry-fire

Für Firmen:
Zahlt man nach allen Ausgaben und Aufwendungen 12,5% auf den Gewinn und nur die 2,65% GESY wenn man sich die Gewinne ausschütten lässt, gedeckelt auf 180.000 Euro bzw 4770 Euro.
Privat versteuert man also nur sein CEO Gehalt (wenn es über 19.000 Euro pro Jahr liegt), zusätzlich wird es mit den Sozialabgaben belastet (Höhe 23,8%, üblicherweise nimmt man nur 500 Euro im Monat um das möglichst gering zu halten).
Den Rest über Dividenden ausschütten und man zahlt nix (wie oben erklärt) ausser den 2,65% GESY.
Edit: Was für Privatpersonen nach Ablauf der 17 Jahre "Non-Dom Status" noch dazu kommt, ist die "Special Contribution for Defence", SDC.

Wichtig zu beachten auch, dass IB aktuell keine zypriotischen Firmen bedient, obwohl es EU ist wird das Handelskonto angelehnt. Man muss also etwas teurer handeln oder Offshore Lösungen anstreben.
Privat handeln mit seinem IB Account ist aber problemlos möglich, kenne einige dort unten die das machen.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(07.01.2021, 14:28)muchmoney schrieb: Achja, nur mal als Vergeich FÜR PRIVATPERSONEN:
- Dividenden steuerfrei (für jeden, wie in GB, auch nach den 17 Jahren Non-Dom Status)
- Tradinggewinne (egal was gehandelt wurde) werden abzüglich aller Kosten (nicht so beschissen wie hier mit 801 Euro pauschal und der Verlustbegrenzung auf 10.000 Flocken!) dann besteuert, bis 60.000 Euro Gewinne kommt man dementsprechend auf gesamt nur 10.880 Euro Steuer, entspricht 18,13% maximaler Gesamtbelastung. Bei niedrigeren Summen dementsprechend weniger. Tup
- Alles was darüber liegt wird zu 35% versteuert.
Fiktive 100.000 Euro Gewinn angenommen macht das 24.880 Euro Steuern, wobei das immer noch unter den deutschen 26,375% AGS+Soli liegt und ja alle Kosten gegengerechnet weden durften.
Zu sehen alles  auf Seite 7 ff des Dokuments.

Unabhängig davon noch die 2,65% GESY fürs Gesundheitssystem. Also in Summe weit günstiger als die jetzige Regelung in Deutschland, besonders sollte wie geplant die AGS abgeschafft werden und alles mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden müssen plus die geplanten Aktionen mit KV und PV zusätzlich. Angry-fire

Für Firmen:
Zahlt man nach allen Ausgaben und Aufwendungen 12,5% auf den Gewinn und nur die 2,65% GESY wenn man sich die Gewinne ausschütten lässt, gedeckelt auf 180.000 Euro bzw 4770 Euro.
Privat versteuert man also nur sein CEO Gehalt (wenn es über 19.000 Euro pro Jahr liegt), zusätzlich wird es mit den Sozialabgaben belastet (Höhe 23,8%, üblicherweise nimmt man nur 500 Euro im Monat um das möglichst gering zu halten).
Den Rest über Dividenden ausschütten und man zahlt nix (wie oben erklärt) ausser den 2,65% GESY.
Edit: Was für Privatpersonen nach Ablauf der 17 Jahre "Non-Dom Status" noch dazu kommt, ist die "Special Contribution for Defence", SDC.

Wichtig zu beachten auch, dass IB aktuell keine zypriotischen Firmen bedient, obwohl es EU ist wird das Handelskonto angelehnt. Man muss also etwas teurer handeln oder Offshore Lösungen anstreben.
Privat handeln mit seinem IB Account ist aber problemlos möglich, kenne einige dort unten die das machen.

Besten Dank für Deine Mühen.

Was kostet Dich Deine Firma dort?
Steuerberater, Buchhaltung, Betriebsstätte?

Wie groß ist der Aufwand für "Privatleute", reichen Angaben der Salden?

Wie gut ist die medizinische Versorgung? Kann man sich zusätzlich versichern?
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(08.01.2021, 19:48)Ventura schrieb: Besten Dank für Deine Mühen.

Was kostet Dich Deine Firma dort?
Steuerberater, Buchhaltung, Betriebsstätte?

Wie groß ist der Aufwand für "Privatleute", reichen Angaben der Salden?

Wie gut ist die medizinische Versorgung? Kann man sich zusätzlich versichern?

Firma kostet je nach dem bei welchem Steuerberater man ist (ob mit oder ohne deutscher Betreuung, Größe der Kanzlei, Ort/Region, welche Leistungen grundsätzlich inklusive sind, ggf. "Beziehungen") bei Gründung zwischen 1200 und 4000 Euro.
Verwaltung je nach Aufwand monatlich meist 200 bis 400 Euro, viele Kanzleien bieten gestaffelte Tarife an die sich an den Umsätzen/Buchungen orientiert.
Bei den "günstigeren" also rein englischsprachigen Kanzleien ist man also mit ca. 4.000 Euro im Gründungsjahr dabei, bei den anderen bis zu 8.000 Euro plus VAT.
Hat man Beziehungen, kann man selbst verhandeln und sagen was man will/braucht und was man zu bezahlen bereit ist.
Ohne Anzahlung von ca 50% in Cash machen die meisten keinen Finger krumm, drauf achten dass man für alles eine Quittung und Rechnung bekommt, wenn das der Fall ist weiß man dass man nicht beschissen wird, kommt aber normal nicht vor die haben alle nen Ruf zu verlieren und wittern aktuell gute Geschäfte, wegen den paar Euros zockt dort normal keiner ab.
Die sonstigen Kosten was für Firmen allgemein anfallen muss man sebstverständlich auch noch im Auge behalten, also Website, Bankkonten, Brokerkonten, jährliche Gebühr für Limited in Zypern ("annual levy" von 350 Euro) kommen selbstverständlich hinzu.
Region Paphos und Larnaka sind relativ günstiger, Nikosia als Hauptstadt mit vielen Studenten gehobenere Preisklasse, Limassol ist sauteures Pflaster wegen der vielen reichen Russen.
Paphos eher ruhig, etwas weniger frequentierter Flughafen aber am Arsch der Welt, viele englische Rentner, Larnaka die meisten Deutschen und der größere internationale Flughafen ums Eck. Nikosia meist um einiges heißer weil im landesinneren als die Küstenregionen.

So ein Richtwert ist immer 6.000 bis 10.000 Euro fürs erste Jahr.

WICHTIG:
Gemieteten CEO und Secretary sowie Büro/registered adress bieten zwar viele Gründungsagenturen an, ist aber wegen CFC Rules nicht mehr möglich, wenn sie draufkommen gibts saftige Strafen weil Steuerhinterziehung usw.

Betriebsstätte ist im Idealfall die eigene Wohnung dort, sie ist pauschal zu 30% absetzbar als Firmenkosten, oder man besorgt sich ein reales Büro (man findet dort immer wieder "co-working spaces" zu mieten.
Es führt aber sowieso kein Weg an einer Auswanderung vorbei oder man verbringt halt mindestens das halbe Jahr dort um in den Genuß zu kommen.

Einwanderung mit offizieller Anmeldung ("yellow slip") kostet je nach Anbieter 100 bis 600 Euro.
Wer ohne Firma also nur als Privatier einwandert sollte ein entsprechendes Vermögen und Erträge zu dem Termin daraus vorweisen können, denn die wollen keine Leute welche dann im Sozialsystem landen.

Private machen dort auch über einen Steuerberater Erklärung genau wie Firmen, da der Steuerberater gleichzeitig der Finanzbeamte ist, zudem so ziemlich alle Connections hat die wichtig sind, spielt er eine zentrale Rolle für jeden Steuerzahler. Was der vorgibt geht, was er ablehnt geht nicht, die im Finanzamt nicken das nur noch ab meist und packen nen Stempel drauf und der Bescheid geht raus.
Es werden aber viele nachträglich geprüft, aktuell sind sie im Jahr 2014 was ich so gehört hab. Wer also bescheisst, fliegt irgendwann auf, da gehts aber eher um die Privatpersonen denn um die Firmen, weil da mehr gedreht wird und dort viel zu holen ist, wenn Erträge fehlerhaft deklariert wurden und dann eben keine oder fast nix bezahlt wurde, da lohnt es sich wohl die genauer unter die Lupe zu nehmen, evtl. auch auf Druck der EU...?
Wichtig ist einfach: Bleibt ehrlich, dann kann nix passieren! Wink

Medizinische Versorgung ist ähnlich wie in D mit dem öffentlichen System und einer zusätzlichen PKV, alle Auswanderer die ich dort kennen lernte haben ne PKV, kosten zwischen 50 und 400 Euro im Monat, kommt drauf an was man dabei haben will und welchen Selbstbehalt man wählt, wobei die meisten so um die 100 Euro mtl. liegen, kenne aber auch einen der nur 50 zahlt. Es gibt auch so ne Art "Basis PKV" hab ich gehört die nur für Einwanderer zu dem Zweck der Wohnsitznahme abgeschlossen wird, die kostet nur 50 Euro IM JAHR. Da wird aber wohl nicht die große Leistung dabei sein sondern nur damit man seinen Stempel reibungslos bekommt bis man was "richtiges" abgeschlossen hat. Irgendwer erwähnte mal dass dort auch die Allianz tätig ist.

Bei weiteren Fragen einfach melden.

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Besten Dank!

Wünsche noch ein angenehmes Restwochenende.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(24.12.2020, 07:24)Honnete schrieb: Tod bedeutet, dass man sofort aufhört, Steuern zu zahlen.

Amerikanisches Sprichwort

Für Beerdigung und Grabpflege fallen zumindest in Deutschland Mehrwertsteuern an.
Mit Ausnahme der Blumen auch mit dem Höchstsatz.

Mit Auflösung des Grabes (19% Mehrwertsteuer) dürfte man dann wirklich endlich komplett steuerfrei ruhen.

__________________
Reiner Satire Account ohne rechtliche Verwertbarkeit
Viel ist schon gewonnen wenn nur einer aufsteht und Nein sagt - Berthold Brecht
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Neue Steuerregeln ab 2021 für Derivate: So geht es jetzt weiter - UPDATE!!

Ein Sturm der Entrüstung erfasste die Traderwelt im Januar 2020. Denn der Staat hat neue Regelungen erlassen, die die steuerliche Verlustverrechnung aus Termingeschäften drastisch begrenzen. Wie wird es nun wirklich kommen?

***Update vom 19.1.2021
Das Handelsblatt berichtet, dass nun doch auch Hebelzertifikate und Optionsscheine zu den Termingeschäften zählen. Das BMF würde damit vom eigenen Entwurf des letzten Sommers abrücken.
Es ist (negativ) bemerkenswert, dass diese Präzisierung erst im laufenden Jahr erfolgt, was auch Broker vor Probleme stellt.
Die Veröffentlichung des BMF-Schreibens ist in Kürze zu erwarten. Wenn die genauen Details final stehen, werden wir sofort in einem Artikel die besten Möglichkeiten darlegen, weiter mit Derivaten zu traden.
Der "aktuelle" Stand in Tabellenform.


https://www.godmode-trader.de/artikel/ne...rs,8478516

[Bild: tabelle.PNG]

__________________
Trading is both, the easiest thing to do and also the most demanding thing you've ever done in your entire life. It can ruin your life, your family, and everything you touch if you don't respect it, or it can change your life, your families, and give you a feeling that is hard to find elsewhere if you succeed.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Witzig, da ist man sich wohl der Gefahr bewußt das ein Optionstrader wegen Diskriminierung klagen könnte. Die vielen Trader in DE die mit den diversen Zertifikaten handeln werden not amused sein  Irony

__________________
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Außerdem wird Scholz davon ausgehen, dass er Ende des Jahres nur noch auf der Oppositionsbank sitzen wird.
Also noch kurz vor Schluss möglichst viel Unheil anrichten. Wenn das BVerfG das Teil dann kassiert, muss sich der Nachfolger damit rum ärgern.

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Der Gesetzentwurf sieht nach Angaben des Finanzministeriums unter anderem im Detail vor, eine vollständig digitalisierte Antragsbearbeitung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab 2024 einzuleiten. Dazu würden die elektronische Antragstellung und der elektronische Bescheidabruf grundsätzlich vorgeschrieben, ebenso wie die elektronische Übermittlung der Kapitalertragsteuer-Bescheinigungsdaten durch ihren Aussteller. Diese Maßnahmen sollen nicht nur die Abläufe bei Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung vereinfachen, sondern auch Betrug mit gefälschten Bescheinigungen ausschließen.


https://news.guidants.com/#!Artikel?id=9135583
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Mich erstaunt das ich

a. beim Verkauf einer Call Option (Stillhalter) besser behandelt werden als

b. beim Kauf der selben Option

Schliesse ich die Option vor Laufzeitende mit einer Glattstellung habe ich bei

a. Verluste im VVT Sonstige die ich gegen zb Dividenden unbegrenzt verrechnen kann

b. Verluste im neuen VVT Termingeschäfte die ich nur begrenzt gegen andere Termingeschäfte rechnen kann

Sehe ich das richtig?

Danke!


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