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(Depot)Umzug nach Frankreich
#1
Notiz 

(Depot)Umzug nach Frankreich

Hallo zusammen,

Frage darf gerne verschoben werden, falls es das falsche Unterforum ist. Tue mich schwer beim einsortieren. :-)


Angenommen Max Mustermann wohnt und arbeitet in Deutschland und hat folgende Positionen im Depot bei seinem Broker in Deutschland:


a) Aktien A mit 10.000 Euro Gewinn - noch steuerfreier Altbestand, bei Verkauf in Deutschland nicht steuerpflichtig.

b) Aktien B mit 5.000 Euro Gewinn - bei Verkauf in Deutschland steuerpflichtig, kann aber mit dem Verlust aus c) verrechnet werden, falls c) ebenfalls verkauft wird

c) Aktien C mit 15.000 Euro Verlust - bei Verkauf in Deutschland steuerfrei, da Verlust.


Max Mustermann möchte nach Frankreich umziehen und seine Aktien gerne einfach mitnehmen, ist aber offen für jegliche vorm von Steuervermeidung, sprich auch ein Verkauf oder ein Teilverkauf ist eine Option. ;-)


Bei Position a) ist es vermutlich am besten für Mustermann die Aktien zu verkaufen, dann fallen keine Steuern an. Anschließend werden sie in Frankreich beim franz. Broker neu gekauft.

Bei Position b) bin ich mir unschlüssig. Will der Staat beim Depotwechsel dann schon Geld von Mustermann, weil die Aktien aktuell ja mehr wert sind und ihm sonst Steuern entgehen, wenn Max Mustermann die Aktien später in Frankreich verkauft?

Bei Position c) fallen keine Steuern an. Falls b) und c) zusammen verkauft werden, entsteht ein Verlust, der dann keinerlei steuerliche Vorteile bringt, da Max Mustermann im nächsten Jahr ja in Frankreich wohnt...



Ist jemand von euch schonmal von Deutschland nach Frankreich gezogen und weiß mehr dazu?



Schönes Wochenende,
Börsenhamsti
#2
Notiz 

RE: (Depot)Umzug nach Frankreich

(21.02.2020, 13:08)Börsenhamsti schrieb: Bei Position b) bin ich mir unschlüssig. Will der Staat beim Depotwechsel dann schon Geld von Mustermann, weil die Aktien aktuell ja mehr wert sind und ihm sonst Steuern entgehen, wenn Max Mustermann die Aktien später in Frankreich verkauft?

Nur soviel: wenn du keine signifikante Beteiligung hast (>1% des Börsenwerts einer Firma), dann brauchst Du in D nicht versteuern, wenn Du ins Ausland gehst.
#3
Notiz 

RE: (Depot)Umzug nach Frankreich

(21.02.2020, 13:18)Guhu schrieb: Nur soviel: wenn du keine signifikante Beteiligung hast (>1% des Börsenwerts einer Firma), dann brauchst Du in D nicht versteuern, wenn Du ins Ausland gehst.
Da ist so nicht ganz richtig. Die Steuer kann bei einem Umzug innerhalb der EU gestundet werden, ansonsten kommt es zu einem virtuellen Verkauf, dessen Gewinn dann in D versteuert wird. Damit soll verhindert werden, dass man mit seinem Depot in ein Niedrigsteuerland (in der EU gibt es so etwas) umzieht, und der deutsche Fiskus dann ganz traurig wird.
Bei deiner ersten Position, die in D steuerfrei ist, solltest du prüfen, ob in Frankreich dann nicht eine Steuer anfällt.Also am einfachsten vorher verkaufen.
#4
Notiz 

RE: (Depot)Umzug nach Frankreich

(21.02.2020, 13:47)TomJoe schrieb: Da ist so nicht ganz richtig. Die Steuer kann bei einem Umzug innerhalb der EU gestundet werden, ansonsten kommt es zu einem virtuellen Verkauf, dessen Gewinn dann in D versteuert wird. Damit soll verhindert werden, dass man mit seinem Depot in ein Niedrigsteuerland (in der EU gibt es so etwas) umzieht, und der deutsche Fiskus dann ganz traurig wird.
Bei deiner ersten Position, die in D steuerfrei ist, solltest du prüfen, ob in Frankreich dann nicht eine Steuer anfällt.Also am einfachsten vorher verkaufen.

Laut AStG gilt das erst für wesentliche Beteiligungen, so wie ich es geschrieben habe.


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