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Unterlagen einreichen bei einer Klage?
#1
Notiz 

Unterlagen einreichen bei einer Klage?

Ich möchte eine Klage einreichen und verstehe bei der Rechtsbehelfsbelehrung den letzten Absatz nicht genau!

Der letzte Absatz lautet:

1. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten, den Gegenstand des Klagebegehrens, den angefochtenen Verwaltungsakt und die Einspruchsentscheidung bezeichnen.
2. Sie soll einen bestimmten Antrag erhalten und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel angeben.
3. Ihr soll eine Abschrift des angefochtenen Verwaltungsaktes und der Einspruchsentscheidung beigefügt werden. Die Klageschrift soll in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden.

Was ich nicht ganz verstehe:
Zu 1: Den Gegenstand des Klagebegehrens? Den angefochtenen Verwaltungsakt?
Zu 2: Bestimmter Antrag?

Was ist damit genau gemeint weis das einer von euch?
#2

RE: Unterlagen einreichen bei einer Klage?

Hallo,
eigentlich ganz einfach:
zu 1) was willst du mit der Klage erreichen? (Aufhebung einer Entscheidung oder eine andere Entscheidung)
Der Verwaltungsakt (Bescheid / Widerspruch- bzw. Einspruchsentscheidung der Behörde) mit dem etwas entschieden oder abgelehnt wurde

zu2) wie soll deiner Meinung nach die Entscheidung der Behörde aussehen (was willst du als Ergebnis des Verwaltungshandelns)
#3
Notiz 

RE: Unterlagen einreichen bei einer Klage?

Hallo lawkick,
zuerst einmal ein Danke für deine Antwort.

Ich habe natürlich auch schon recherchiert und finde es als "Laie" nicht ganz so einfach
Vielleicht denke ich auch nur zu umständlich?

Dazu einmal ein Auszug aus dem Finanzgericht Bremen:

Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens

In Ihrer Klage muss der Gegenstand des damit verfolgten Begehrens bezeichnet werden. Dabei handelt es sich um die schlüssig dargelegte (substantiierte) Rechtsbehauptung, Sie würden durch den angefochtenen, nach Ihrer Auffassung rechtswidrigen, Verwaltungsakt (und die dazu ergangene Einspruchsentscheidung) in eigenen Rechten verletzt. Sie müssen also angeben, inwiefern der angefochtene Bescheid rechtswidrig ist und Sie in Ihren Rechten verletzt.
Wird der Gegenstand des Klagebegehrens nicht genau bezeichnet, so ist der Prozess zwar noch nicht verloren. Sie müssen jedoch damit rechnen, dass Ihnen eine Frist mit ausschließender Wirkung gesetzt wird, um das Versäumte nachzuholen. Geschieht dies innerhalb der Frist nicht, wird die Klage als unzulässig abgewiesen.

Dazu zwei Beispiele:
"Der Bescheid vom ... ist rechtswidrig und verletzt mich in meinen Rechten, soweit darin meine Aufwendungen für den Besuch der Fortbildungsveranstaltung X bei den Einkünften des Jahres 2016 aus Gewerbebetrieb als Betriebsausgaben nicht anerkannt worden sind."

"Gegenstand des Klagebegehrens ist die bisher versagte Anerkennung meiner Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung meiner Mutter Y in einem Altenwohnheim als außergewöhnliche Belastung bei den Einkünften des Jahres 2016 aus nichtselbständiger Arbeit."

Wird der Gegenstand des Klagebegehrens nicht genau bezeichnet, so ist der Prozess zwar noch nicht verloren. Sie müssen jedoch damit rechnen, dass Ihnen eine Frist mit ausschließender Wirkung gesetzt wird, um das Versäumte nachzuholen. Geschieht dies innerhalb der Frist nicht, wird die Klage als unzulässig abgewiesen.
#4

RE: Unterlagen einreichen bei einer Klage?

ok, du willst als vor das Finanzgericht.
Dann sollte ja vorher bereits eine Einspruchsentscheidung ergangen sein (Verwaltungsakt aufgrund eines eingelegten Rechtsmittels).
Du hast also gegen einen Bescheid des FA Einspruch eingelegt und diesen Einspruch hoffentlich auch begründet.
In der Folge wurde deinem Einspruch wohl nicht stattgegeben (mit Begründung)

Gegen diese Begründung der Entscheidung des FA im Rechtsmittelverfahren) kann sich deine Klage richten.
Du musst dann auch deine Rechtsauffassung begründen und darlegen das die Entscheidung des FA dich in deinen Rechten verletzt.
#5
Notiz 

RE: Unterlagen einreichen bei einer Klage?

(28.05.2020, 14:19)lawkick schrieb: ok, du willst als vor das Finanzgericht.
Dann sollte ja vorher bereits eine Einspruchsentscheidung ergangen sein (Verwaltungsakt aufgrund eines eingelegten Rechtsmittels).
Du hast also gegen einen Bescheid des FA Einspruch eingelegt und diesen Einspruch hoffentlich auch begründet.
In der Folge wurde deinem Einspruch wohl nicht stattgegeben (mit Begründung)

Gegen diese Begründung der Entscheidung des FA im Rechtsmittelverfahren) kann sich deine Klage richten.
Du musst dann auch deine Rechtsauffassung begründen und darlegen das die Entscheidung des FA dich in deinen Rechten verletzt.

Richtig, eine finale Einspruchsentscheidung ist mittlerweile ergangen
Ich habe gegen mehrere Bescheide des FA Einspruch ( mit ausführlicher Begründung ) eingelegt die in der Folge alle abgelehnt wurden.


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