(04.04.2022, 17:18)42_answer schrieb: Ausbruch = Kauf
Nach dem Fehleinstieg bei 118 habe ich gerade auch nachgekauft.
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PayPal
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(04.04.2022, 17:18)42_answer schrieb: Ausbruch = Kauf Nach dem Fehleinstieg bei 118 habe ich gerade auch nachgekauft. __________________
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(03.08.2022, 18:34)42_answer schrieb: Nach dem Fehleinstieg bei 118 habe ich gerade auch nachgekauft. und auch daran festhalten: https://aktien-mag.de/blog/chartanalyse-...en/p-82285 __________________
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Die PayPal-Aktie ist so günstig wie seit 4 Jahren nicht mehr
Die PayPal-Aktie (WKN: A14R7U) ist weiterhin sehr günstig und sie kommt irgendwie nicht so richtig aus dem Quark. Zwar kletterte der Aktienkurs bis auf 75,80 Euro, was ausgehend vom 52-Wochen-Tief von 64,90 Euro einem zweistelligen Kursplus entspricht. Trotzdem haben andere Growth-Aktien nach dem Crash mehr Performance hingelegt. Quelle: https://de.finance.yahoo.com/nachrichten...52305.html __________________ (04.12.2022, 15:34)BaLü schrieb: Die PayPal-Aktie ist so günstig wie seit 4 Jahren nicht mehr Das ist aber eine sehr dürftige PayPal Analyse - rein Fokus auf EPS-Veränderungen... Nicht einen Pfifferling wert! __________________
Trading is both, the easiest thing to do and also the most demanding thing you've ever done in your entire life. It can ruin your life, your family, and everything you touch if you don't respect it, or it can change your life, your families, and give you a feeling that is hard to find elsewhere if you succeed.
(04.12.2022, 19:44)Boy Plunger schrieb: Das ist aber eine sehr dürftige PayPal Analyse - rein Fokus auf EPS-Veränderungen... Eh, protestieren kann jeder. Mach es besser!!! __________________
Der einzige gute Tipp von Deinem Broker ist ein margin call.
Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen Paypal ein
Mo, 23.01.23 Bonn (dpa) - Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen den Online-Bezahldienst Paypal wegen des Verdachts der Behinderung von Wettbewerbern und der Beschränkung des Preiswettbewerbs eingeleitet. Anlass seien die in den Nutzungsbedingungen von Paypal für Deutschland festgelegten «Regeln zu Aufschlägen» und zur «Darstellung von Paypal», teilte die Wettbewerbsbehörde in Bonn mit. Konkret wurde den Händlern von Paypal laut Kartellamt unter anderem untersagt, ihre Waren und Dienstleistungen zu niedrigeren Preisen anzubieten, wenn die Kundinnen und Kunden für die Bezahlung eine günstigere Zahlungsmethode als Paypal wählen. Außerdem ist es ihnen verboten, Präferenzen für andere Zahlungsmethoden als Paypal zum Ausdruck zu bringen oder deren Nutzung für die Kundinnen und Kunden komfortabler zu gestalten. https://www.comdirect.de/inf/news/detail...#scroll-to __________________
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Für jedes schwierige Problem gibt es eine einfache Lösung, und die ist falsch. Die alte Welt stirbt, und die neue Welt kämpft darum, geboren zu werden: jetzt ist die Zeit der Ungeheuer.” | ||
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