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Steuern beim Broker im Ausland | 31.12.2022, 19:17
Banale Frage wenn man es weiß:
Bei deutschen Brokern wird der Gewinn umgehend versteuert und am Ende des Jahres bilanziert.
Aufwand: 0,0
Wenn ich bei einem ausländischen Broker bin, wie funktioniert das dort?
Wovon ist der Aufwand abhängig? Wie lange braucht ihr dafür?
Wann wird das gemacht und gibt es Termine die ich einhalten muss?
Zu welchem Zeitpunkt werden die Steuern abgezogen nach der Lohnsteuerabrechnung?
Kommt eine Rechnung oder per Lastschrift. Muss das Konto gedeckt sein?
Funktioniert das per WISO Software?
Ist es ausgeschlossen das man dabei Fehler machen kann?
Was macht ihr mit den Steuern die später gezahlt werden? Ansparen oder reinvestieren?
Falls das vom Broker abhängig ist, dann nehmt IB als Beispiel.
Danke.
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RE: Steuern beim Broker im Ausland | 31.12.2022, 20:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.12.2022, 20:04 von Speculatius.)
(31.12.2022, 19:17)Vahana schrieb: Wenn ich bei einem ausländischen Broker bin, wie funktioniert das dort?
Wovon ist der Aufwand abhängig? Wie lange braucht ihr dafür? Hängt vom Umfang der Handelsaktivitäten ab, kann man nicht generell sagen.
Zitat:Wann wird das gemacht und gibt es Termine die ich einhalten muss?
Die ganz normalen Fristen zur Abgabe der Einkommensteuererklärung.
Zitat:Zu welchem Zeitpunkt werden die Steuern abgezogen nach der Lohnsteuerabrechnung?
Man erhält vom Finanzamt einen Einkommensteuerbescheid, aus dem hervorgeht, wie hoch die Nachzahlung ist, die man an das Finanzamt überweisen muß und bis wann das zu passieren hat. Zusätzlich erhält man einen Bescheid über festgesetzte Einkommensteuervorauszahlungen, die quartalsweise zu zahlen sind und auf Grundlage des Vorjahresgewinns ermittelt werden.
Zitat:Kommt eine Rechnung oder per Lastschrift. Muss das Konto gedeckt sein?
Man kann dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilen, dann braucht man sich um die Zahlung nicht mehr zu kümmern. Das Konto sollte natürlich zum Zeitpunkt der Zahlung gedeckt sein, sonst gerät man in Verzug und muß Säumniszuschläge zahlen.
Zitat:Funktioniert das per WISO Software?
Keine Ahnung, ich kenne diese Software nicht.
Zitat:Ist es ausgeschlossen das man dabei Fehler machen kann?
Nein.
Zitat:Was macht ihr mit den Steuern die später gezahlt werden? Ansparen oder reinvestieren?
Ausreichendes Guthaben für die Steuervorauszahlungen vorhalten.
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RE: Steuern beim Broker im Ausland | 31.12.2022, 21:15
(31.12.2022, 19:17)Vahana schrieb: Banale Frage wenn man es weiß:
Bei deutschen Brokern wird der Gewinn umgehend versteuert und am Ende des Jahres bilanziert.
Aufwand: 0,0
Wenn ich bei einem ausländischen Broker bin, wie funktioniert das dort?
Wovon ist der Aufwand abhängig? Wie lange braucht ihr dafür?
Wann wird das gemacht und gibt es Termine die ich einhalten muss?
Zu welchem Zeitpunkt werden die Steuern abgezogen nach der Lohnsteuerabrechnung?
Kommt eine Rechnung oder per Lastschrift. Muss das Konto gedeckt sein?
Funktioniert das per WISO Software?
Ist es ausgeschlossen das man dabei Fehler machen kann?
Was macht ihr mit den Steuern die später gezahlt werden? Ansparen oder reinvestieren?
Falls das vom Broker abhängig ist, dann nehmt IB als Beispiel.
Danke.
IB gibt Dir eine jahresübersicht zum runterladen. Da klappe ich den Reiter mit meinen Daten auf (wegen der Identität). Und dann den Reiter mit den realisierten Gewinnen. Dort sind alle Summen notiert. Die marieren ich, damit der Finanzbeamte sie zuordnen kann und trage sie im Steuerprogramm unter ausländiusche Erträge ein. Das war's erstmal.
Abrechnung und Vorauszahlungen hat Speculatius schon beschrieben.
Probleme gibts nur, wenn Dir die Finanzleute nicht glauben. Ich musste einmal einen Einspruch einlegen (das. war so vor 10 Jahren) und einmal mit dem Laptop ins Finanzamt. Seit den letzten 8 Jahren aber keine Probleme mehr.
Nicht so bequem wie deutsche Steuerzettel, weil man mitdenken muß. Aber auch keine mentale Herausforderung.
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RE: Steuern beim Broker im Ausland | 31.12.2022, 23:04
(31.12.2022, 20:02)Speculatius schrieb: Man erhält vom Finanzamt einen Einkommensteuerbescheid, aus dem hervorgeht, wie hoch die Nachzahlung ist, die man an das Finanzamt überweisen muß und bis wann das zu passieren hat. Zusätzlich erhält man einen Bescheid über festgesetzte Einkommensteuervorauszahlungen, die quartalsweise zu zahlen sind und auf Grundlage des Vorjahresgewinns ermittelt werden.
Da möchte ich mal kurz einhaken weil das ja nicht ganz unwichtig ist. Ich beschreib mal meine Situation: Ich habe (falls richtig erinnert) in 2018 relativ viel an der Börse verdient. Darauf fiel dann auch ein beachtlicher Betrag Steuern an und das Finanzamt hatte genau das von Dir beschriebene vor: ein dicke Vorrauszahlung zu verlangen. Da zu dem Zeitpunkt meine 2019-Ergebnisse schon bekannt waren (wohl ein geringerer Gewinn) kommunizierte mein Steuerberater mit dem FA und erwirkte das statt der hohen Vorauszahlung gar keine Vorauszahlung beschieden wurde mit der Begründung das das Ergebnis des Jahres 2018 nicht für alle weiteren Jahre Bemessungsgrundlage sein kann da die Entwicklung der Spekulationsergebnisse an der Börse nicht voraussagbar ist. Seit dem zahle ich beim FA keine Vorauszahlung für Kapitalerträge mehr, nur noch für das Ergebnis meines Gewerbeertrags (Nicht-Börse). Ich vermute das die Frage einer Ermessensfrage an das FA ist und bin mit der derzeitigen Lösung ganz zufrieden.
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RE: Steuern beim Broker im Ausland | 31.12.2022, 23:22
Ja, natürlich kann man beim Finanzamt die Verringerung der Vorauszahlungen beantragen, wenn man nachweisen kann, daß man im laufenden Jahr deutlich geringere Erträge erwirtschaftet hat, für das man aber noch keine Steuererklärung abgegeben hat. Das macht das Finanzamt dann auch ohne Probleme.
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RE: Steuern beim Broker im Ausland | 01.01.2023, 14:34
Vielen Dank für die Antworten.
Für jemanden der seine Post teilweise ein halbes Jahr nicht öffnen kann und sein Konto kein Cashbestand hat, hört sich das nicht besonders prickelnd an.
Ich habe am 29.12. Post vom Finanzamt bekommen, dass ich meine Lohnsteuerabrechnung 2021 bis zum 17.1.23 machen soll und eine Verspätung bis zu 25.000€ kosten kann.
In diesem Fall war ich jetzt zufällig zuhause, aber was wenn das nicht so gewesen wäre?
Ich würde mich nicht darauf verlassen das Behörden empfänglich für Argumente sind.
Gibt es denn überhaupt ausländische Broker die die Kapitalertragssteuer automatisch abführen?
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RE: Steuern beim Broker im Ausland | 01.01.2023, 16:36
(01.01.2023, 14:34)Vahana schrieb: Vielen Dank für die Antworten.
Für jemanden der seine Post teilweise ein halbes Jahr nicht öffnen kann und sein Konto kein Cashbestand hat, hört sich das nicht besonders prickelnd an.
Ich habe am 29.12. Post vom Finanzamt bekommen, dass ich meine Lohnsteuerabrechnung 2021 bis zum 17.1.23 machen soll und eine Verspätung bis zu 25.000€ kosten kann.
In diesem Fall war ich jetzt zufällig zuhause, aber was wenn das nicht so gewesen wäre?
Ich würde mich nicht darauf verlassen das Behörden empfänglich für Argumente sind.
Gibt es denn überhaupt ausländische Broker die die Kapitalertragssteuer automatisch abführen?
Bei solchen Statements kann man eigentlich nur den Kopf schütteln.
Ich empfehle einen Staat, der nicht nach Deutschland ausliefert und selber keine Kapitalertragssteuern erhebt.
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RE: Steuern beim Broker im Ausland | 01.01.2023, 16:49
Indien? Khun Vahana in Goa? Da gibt es aber 'ne Menge Bier und Strand...
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RE: Steuern beim Broker im Ausland | 01.01.2023, 17:10
(01.01.2023, 16:36)TomJoe schrieb: Bei solchen Statements kann man eigentlich nur den Kopf schütteln.
Was genau meinst du? Das war eine ganz normale Frage.
Wenn ich den Broker wechsel um Geld zu sparen, dann aber im Nachgang Strafen zahlen muss oder Rechtsstreitigkeiten habe, was nützt es?
Dann kann ich besser beim deutschen Broker bleiben, mehr bezahlen und hab meine Sicherheit das alles glatt geht.
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RE: Steuern beim Broker im Ausland | 01.01.2023, 17:28
(01.01.2023, 17:10)Vahana schrieb: Was genau meinst du? Das war eine ganz normale Frage.
Wenn ich den Broker wechsel um Geld zu sparen, dann aber im Nachgang Strafen zahlen muss oder Rechtsstreitigkeiten habe, was nützt es?
Dann kann ich besser beim deutschen Broker bleiben, mehr bezahlen und hab meine Sicherheit das alles glatt geht.
Ich habe mich wesentlichen über deinen Umgang mit der Post gewundert. Weißt du nicht, dass Briefe insbesondere vom Finanzamt automatisch als zugestellt gelten und ggf. nach Fristablauf auch der größte Unsinn als rechtskräftig gilt? Das gleiche gilt für Titel vom Gericht, auch wenn die Geldforderungen unberechtigt sind.
Und das man bei einem ausländischen Broker selber die Steuer abführen muss, sollte jedem der dort ein Konto/Depot hat bekannt sein.
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