Verlustvortrag
| 04.02.2023, 23:27 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.02.2023, 23:28 von EMEUV.)
Dürfen die Banken, die Verluste aus 2022 ins neue Jahr vortragen?
Verlustvortrag
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Verlustvortrag| 04.02.2023, 23:27 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.02.2023, 23:28 von EMEUV.)
Dürfen die Banken, die Verluste aus 2022 ins neue Jahr vortragen?
(04.02.2023, 23:27)EMEUV schrieb: Dürfen die Banken, die Verluste aus 2022 ins neue Jahr vortragen? Warum sollten sie das nicht dürfen ? __________________
One bottle a day keeps the doctor away.
(05.02.2023, 03:09)Ramonet schrieb: Warum sollten sie das nicht dürfen ? Also ich meine Verluste aus Aktienverkäufe Ihrer Kunden. __________________
Gruß Hans-Jürgen
Den Seinen gibt´s der Herr im Schlaf Psalm 127, Vers 2 (05.02.2023, 10:22)EMEUV schrieb: Also ich meine Verluste aus Aktienverkäufe Ihrer Kunden. Fragst du wirklich wie die deutschen Banken die Verlüsttöpfe ihrer Kunden händeln? __________________
"In times of rapid change, experience could be your worst enemy"
J. Paul Getty
Wenn du denen keinen anderen Auftrag gegeben hast dürfen die das nicht nur, sondern dann müssen das machen.
Das müsstest du auch in jeder Abrechnung sehen die nach Neujahr reingekommen ist. __________________ Reiner Satire Account ohne rechtliche Verwertbarkeit
Viel ist schon gewonnen wenn nur einer aufsteht und Nein sagt - Berthold Brecht
RE: Verlustvortrag| 29.07.2024, 10:23 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.07.2024, 20:03 von Staubsauger. Bearbeitungsgrund: § statt $ )
Ich habe noch einen uralten Verlustvortrag nach §10d Abs. 4 EStG, den ich nicht mehr mit Aktiengewinnen verrechnen kann. Die Verluste waren vor 2009 entstanden, und ich hatte sie nicht bis zum Ablauf der Frist 2013 vollständig mit Aktiengewinnen ausgeglichen.
Ich könnte mit diesem Verlustvortrag jetzt nur noch dann etwas anfangen, wenn ich Gewinne mit anderen Vermögensgegenständen erzielen würde, z.B. Immobilien innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren, oder Gold innerhalb eines Jahres. Oder hat noch jemand eine andere Idee?
Schon mal beim Finanzamt gefragt ob du die Verluste noch in der Einkommenssteuer geltend machen kannst?
Ist das Spielerei oder geht es da um viel Geld? __________________ Reiner Satire Account ohne rechtliche Verwertbarkeit
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Ich hatte beim Finanzamt angerufen. Die Sachbearbeiterin konnte meine Frage nicht sofort beantworten und wollte das nochmal prüfen und später zurückrufen. Hat sie aber nicht gemacht, und ich denke, es macht auch keinen Sinn, nochmal nachzufragen. Der Sachverhalt ist ja eigentlich klar: seit 2014 können Altverluste nicht mehr mit Aktiengewinnen verrechnet werden, und eine Verrechnung mit dem Arbeitseinkommen ist sowieso grundsätzlich ausgeschlossen.
Die Alternativen Gold, Immobilien, Kunstwerke, Bitcoin sehen aus meiner Sicht zur Steuervermeidung auch nicht so sinnvoll aus.
Ich bleibe dann wohl weiterhin auf meinem Altverlust sitzen. Die Summe, die ich vom Finanzamt zurückbekäme, ist jetzt nicht so hoch, dass es sich lohnen würde, zusätzliche Risiken einzugehen. (29.07.2024, 20:02)Staubsauger schrieb: ... eine Verrechnung mit dem Arbeitseinkommen ist sowieso grundsätzlich ausgeschlossen. Hab es gerade nochmal gegoogelt und das geht tatsächlich nicht. Ich hatte schon oft gelesen das es per Anlage KAP verrechnet werden kann, aber das zählt anscheinend nur für andere Kapitalerträge. War mir nicht bekannt. Dementsprechend sind ja alle die wegen Verlusten den Aktienmarkt verlassen die doppelt angeschissenen. Die einzige sinnvolle Variante die ich gerade sehe ist es, vielleicht ein bisschen mit XETRA Gold zu traden. Nicht gezielt, aber vielelicht ergibt es sich irgendwann sowieso das du auf hohen Gewinnen sitzt und das Jahr nicht abwarten willst. Ich würde an deiner Stelle gar nichts machen, weil alles ein Risiko beinhaltet und bei solchen Storys meistens sowieso nichts gutes bei raus kommt. __________________ Reiner Satire Account ohne rechtliche Verwertbarkeit
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