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Verlustvortrag
#1
Notiz 

Verlustvortrag

Dürfen die Banken, die Verluste aus 2022 ins neue Jahr vortragen?
#2
Notiz 

RE: Verlustvortrag

(04.02.2023, 23:27)EMEUV schrieb: Dürfen die Banken, die Verluste aus 2022 ins neue Jahr vortragen?

Warum sollten sie das nicht dürfen ?

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#3
Notiz 

RE: Verlustvortrag

(05.02.2023, 03:09)Ramonet schrieb: Warum sollten sie das nicht dürfen ?

Also ich meine Verluste aus Aktienverkäufe Ihrer Kunden.

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Gruß Hans-Jürgen

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#4
Notiz 

RE: Verlustvortrag

(05.02.2023, 10:22)EMEUV schrieb: Also ich meine Verluste aus Aktienverkäufe Ihrer Kunden.

Fragst du wirklich wie die deutschen Banken die Verlüsttöpfe ihrer Kunden händeln?

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#5
Notiz 

RE: Verlustvortrag

Wenn du denen keinen anderen Auftrag gegeben hast dürfen die das nicht nur, sondern dann müssen das machen.

Das müsstest du auch in jeder Abrechnung sehen die nach Neujahr reingekommen ist.

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#6
Notiz 

RE: Verlustvortrag

Ich habe noch einen uralten Verlustvortrag nach §10d Abs. 4 EStG, den ich nicht mehr mit Aktiengewinnen verrechnen kann. Die Verluste waren vor 2009 entstanden, und ich hatte sie nicht bis zum Ablauf der Frist 2013 vollständig mit Aktiengewinnen ausgeglichen.

Ich könnte mit diesem Verlustvortrag jetzt nur noch dann etwas anfangen, wenn ich Gewinne mit anderen Vermögensgegenständen erzielen würde, z.B. Immobilien innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren, oder Gold innerhalb eines Jahres. Oder hat noch jemand eine andere Idee?
#7
Notiz 

RE: Verlustvortrag

Schon mal beim Finanzamt gefragt ob du die Verluste noch in der Einkommenssteuer geltend machen kannst?

Ist das Spielerei oder geht es da um viel Geld?

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Reiner Satire Account ohne rechtliche Verwertbarkeit
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#8
Notiz 

RE: Verlustvortrag

Ich hatte beim Finanzamt angerufen. Die Sachbearbeiterin konnte meine Frage nicht sofort beantworten und wollte das nochmal prüfen und später zurückrufen. Hat sie aber nicht gemacht, und ich denke, es macht auch keinen Sinn, nochmal nachzufragen. Der Sachverhalt ist ja eigentlich klar: seit 2014 können Altverluste nicht mehr mit Aktiengewinnen verrechnet werden, und eine Verrechnung mit dem Arbeitseinkommen ist sowieso grundsätzlich ausgeschlossen.

Die Alternativen Gold, Immobilien, Kunstwerke, Bitcoin sehen aus meiner Sicht zur Steuervermeidung auch nicht so sinnvoll aus.
  • Gold: habe ich schon im Depot und ist sowieso nach einem Jahr steuerfrei.
  • Immobilien: hier müsste ich die Grunderwerbsteuer bezahlen und wahrscheinlich auch noch eine Provision, und dann die Mieteinnahmen mit 42% + Soli versteuern, zusätzlich noch der Verwaltungsaufwand.
  • Kunstwerke: hier kenne ich mich nicht aus, ist zu riskant.
  • Bitcoin: zu riskant.

Ich bleibe dann wohl weiterhin auf meinem Altverlust sitzen. Die Summe, die ich vom Finanzamt zurückbekäme, ist jetzt nicht so hoch, dass es sich lohnen würde, zusätzliche Risiken einzugehen.
#9
Notiz 

RE: Verlustvortrag

(29.07.2024, 20:02)Staubsauger schrieb: ... eine Verrechnung mit dem Arbeitseinkommen ist sowieso grundsätzlich ausgeschlossen.

Hab es gerade nochmal gegoogelt und das geht tatsächlich nicht.
Ich hatte schon oft gelesen das es per Anlage KAP verrechnet werden kann, aber das zählt anscheinend nur für andere Kapitalerträge.
War mir nicht bekannt.
Dementsprechend sind ja alle die wegen Verlusten den Aktienmarkt verlassen die doppelt angeschissenen.

Die einzige sinnvolle Variante die ich gerade sehe ist es, vielleicht ein bisschen mit XETRA Gold zu traden. Nicht gezielt, aber vielelicht ergibt es sich irgendwann sowieso das du auf hohen Gewinnen sitzt und das Jahr nicht abwarten willst.

Ich würde an deiner Stelle gar nichts machen, weil alles ein Risiko beinhaltet und bei solchen Storys meistens sowieso nichts gutes bei raus kommt.

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