Im Wirecard -Skandal können frustrierte Anleger nach ihren immensen Kursverlusten nun doch auf Schadenersatzklagen gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY hoffen. Diese hatte die falschen Bilanzen des ehemaligen Dax -Konzerns testiert. Das Münchner Oberlandesgericht machte am Donnerstag in einem vorläufigen Hinweis gravierende Zweifel an den Gerichtsentscheidungen der ersten Instanz publik. Dabei hatte das Münchner Landgericht Klagen gegen EY ohne weitere Beweisaufnahme abgewiesen. Laut OLG hätte das Landgericht - analog zum Dieselskandal - sehr viel genauer prüfen müssen, ob EY vorsätzlich sittenwidrig handelte.
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Das Landgericht sah in mehreren Entscheidung keinen ursächlichen Zusammenhang zwischen den EY-Testaten und den Verlusten der Anleger, beziehungsweise keine Pflichtverletzung der Prüfer. Das OLG jedoch meldet an dieser Sicht der Dinge große Bedenken an: Nach Einschätzung des Senats hätte eine frühere Verweigerung des Testats durch EY auch einen früheren Insolvenzantrag der Wirecard AG zur Folge gehabt. Ausgehend davon spräche dann "wohl die allgemeine Lebenserfahrung dafür, dass die Anleger die streitgegenständlichen Aktienkäufe in Kenntnis dessen nicht getätigt hätten", hieß es in der Mitteilung des OLG.
https://www.ariva.de/news/roundup-wireca...uf-9905932
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Das Landgericht sah in mehreren Entscheidung keinen ursächlichen Zusammenhang zwischen den EY-Testaten und den Verlusten der Anleger, beziehungsweise keine Pflichtverletzung der Prüfer. Das OLG jedoch meldet an dieser Sicht der Dinge große Bedenken an: Nach Einschätzung des Senats hätte eine frühere Verweigerung des Testats durch EY auch einen früheren Insolvenzantrag der Wirecard AG zur Folge gehabt. Ausgehend davon spräche dann "wohl die allgemeine Lebenserfahrung dafür, dass die Anleger die streitgegenständlichen Aktienkäufe in Kenntnis dessen nicht getätigt hätten", hieß es in der Mitteilung des OLG.
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