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Unfallversicherung
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Notiz 

Unfallversicherung

Vollgetankt gegen Strommast - Haftet Unfallversicherung bei Betriebsfeier?

Ob auf dem Weihnachtsmarkt oder dem Oktoberfest - Unfälle beim Feiern mit Kollegen sind nicht immer von der Unfallversicherung abgedeckt. Welche Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein?

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Der Mann besuchte mit weiteren sieben Kollegen seiner Firma die Veranstaltung. Auf dem Heimweg prallte er in alkoholisiertem Zustand gegen einen Strommast und brach sich einen Halswirbel. Die Berufsgenossenschaft lehnte seinen Antrag auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls ab.

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Das Urteil: Die Klage war erfolglos. Die Anerkennung eines Arbeitsunfalls setze voraus, dass sich der Unfall auf dem Weg zu oder von einer versicherten Tätigkeit ereignet habe. Zwar könne auch eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung wie ein Betriebsausflug eine versicherte Tätigkeit sein. Dafür müsse der Arbeitgeber die Veranstaltung durchführen oder durchführen lassen.

Auch sei erforderlich, dass die Teilnahme aller Angehörigen des Betriebs oder zumindest einer Abteilung erwünscht sei. Das sei nicht der Fall, wenn Freizeit, Unterhaltung oder Erholung im Vordergrund stünden. Vor diesem Hintergrund sei der Brauereinachmittag keine betriebliche Veranstaltung gewesen (Az.: S 115 U 309/17). Über den Fall berichtet die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

https://www.n-tv.de/ratgeber/Haftet-Unfa...55965.html


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