(13.07.2025, 06:56)rienneva schrieb: "Admin entwendet Kryptowährung in Millionenwert und bleibt vor Gericht straflos
Ein Admin half einem Dritten beim Einrichten einer Wallet für A-Coins und hatte Zugriff auf Passwörter. Er entwendete das virtuelle Geld, muss aber nicht büßen. "
https://www.heise.de/news/Oberlandesgeri...84771.html
Interessante Begründung.
ja, wirklich interessant. Der Grundgedanke ist § 303 STGB Sachbeschädigung. "Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört ..."
bei einer Transaktion wird die Blockchain verändert aber das wird nicht verursacht durch den Übeltäter. Nach dieser Logik kann man dann ungestraft Phishing, illegales Downloading oder sonstigen Computerbetrug betreiben weil die Veränderung einer beliebigen Datei nicht vom Kriminellen ausgeht.
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