Wie immer gilt: "Dieser Beitrag stellt ausschließlich eine persönliche Meinung dar. Er erhebt weder Anspruch auf vollständige Richtigkeit, noch sollte jemand seine Inhalte ungeprüft übernehmen."
Wer schon etwas länger im Internet unterwegs ist oder sogar Texte, Bilder oder Musik auf anderen Wegen veröffentlicht hat, der ist schon einmal mit dem Thema konfrontiert worden. Diesmal geht es um das "Geistige Eigentum", genauer gesagt um Copyright vs. Urheberrecht, ein Vergleich zwischen dem europäischen und amerikanischen Modell.
Auf den ersten Blick erfüllen amerikanisches Copyright und kontinentaleuropäisches Urheberrecht so ziemlich den gleichen Zweck. Beide juristischen Einrichtungen dienen dazu, dass die Schöpfer geistiger Arbeiten, vor allen Dingen auf musalen Gebiet, für ihre Arbeit auch vergütet werden können. Lassen wir es bei der kurzen Bemerkung, dass diese Einrichtung an sich bereits umstritten ist, denn darauf will ich an dieser Stelle nicht näher eingehen.
Worum es mir geht, ist einige Unterschiede zwischen diesen beiden Spielarten hervorzuheben, soweit ich sie sehe.
Ein wesentlicher Unterschied zwischen Copyright und Urheberrecht scheint mir schon darin zu bestehen wie diese Rechte zu Stande kommen. Das Copyright muss man erst per Vermerk auf dem Werk erklären. Es besteht nicht automatisch. Wie das Beispiel des Films "Die Nacht der lebenden Toten" zeigt, kann ein Fehler an dieser Stelle dazu führen, dass ein Werk frei erhältlich wird. Das Urheberrecht dagegen besteht schon bei Schöpfung des Werkes selbst, das heißt, sobald der Künstler beginnt seine Idee zu realisieren. Der Schöpfer kann, je nach konkreter rechtlicher Ausgestaltung, die Verwendung seines Werkes in bestimmten Kontexten untersagen oder sie kostenpflichtig machen. Das Urheberrecht bleibt in jedem Fall beim Schöpfer. Er kann es weder verkaufen, noch verschenken, allenfalls vererben. Aus dem Urheberrecht selbst leitet sich dann ein Nutzungsrecht ab und erst das lässt sich beispielsweise an einen Verlag oder ein Music Label veräußern. Erst das Nutzungsrecht entspricht damit den amerikanischen Copyright.
Betrachtet man es aus dieser Perspektive lässt sich meines Erachtens sagen, dass das Copyright mehr auf die wirtschaftliche Verwertung von Kunst zielt als das Urheberrecht. Das Urheberrecht ist mehr eine Art "Anerkennung der Priorität", während das Copyright nicht mehr als eine Art Monopol auf die Verbreitung ist. Wenn man es aus dieser Perspektive betrachtet, muss man aber paradoxerweise feststellen, einen weiteren Unterschied nicht berücksichtigt zu haben. Es gibt im Urheberrecht gewisse Rechte des Schöpfers, auf die dieser gar nicht wirksam verzichten kann, selbst wenn er die Absicht dazu hat.
In Frankreich, um ein Beispiel herauszugreifen, gibt es bestimmte moralische Rechte des Autors, die dieser abstrakt bis in alle Ewigkeit behält. Meines Wissens kann der Autor so die Verwendung des Werkes in bestimmten Kontexten untersagen, etwa aus religiösen oder politischen Gründen oder einfach, weil er es unästhetisch findet. In Deutschland war sogar geplant, dass der Schöpfer gar nicht auf das Recht auf Vergütung verzichten kann. Erst der Aufschrei von Seiten der "Copyleft"/Open Source-Bewegung hat zur sog. "Linux-Klausel" geführt.
Es scheint, dass der Gesetzgeber ausschließlich den Fall der kommerziellen Verwertung einer geistigen Arbeit im Sinn gehabt hat. Dabei besteht das Urheberrecht eben auch darin, dass ein Autor auf die weitere Veröffentlichung seines Werkes verzichten, sie sogar untersagen kann. Dies ist meines Wissens im in Copyright-System nur über Verträge möglich. Der vorgesehene Fall ist, dass das Werk eine Ansicht zum Ausdruck bringt, die der Autor widerrufen hat und die er nicht mehr länger vertritt. Es wäre in dem Fall durchaus unschön, wenn er weiterhin mit einem Werk in Verbindung gebracht wird, dessen Botschaft er ablehnt.
Am größten ist der Unterschied in dem Fall, dass der Schöpfer versucht, ein Werk zur freien Verbreitung zu stellen. Im amerikanischen System ist das sehr einfach. Verzichtet er bei der Veröffentlichung auf einen Copyright-Vermerk, so kann er das Werk einfach zu "public domain" erklären. In Europa dagegen ist der Fall von Vornherein nicht vorgesehen. Es gibt einige Rechte, auf die der Schöpfer zu seinem eigenen Schutz gar nicht verzichten kann und ähnliche Einrichtungen wie gesetzliche Lizenzen und Pauschalabgabensysteme. Deshalb muss er, wenn er das selbe Ergebnis erzielen will, einen sehr langen und komplizierten Lizenzvertrag ausstellen und diese quasi als AGB dem Werk hinzufügen. Es gibt einige dieser Lizenzen im Internet. Die sollte sich jeder zumindest mal ansehen, um zu verstehen, was ich hier meine.
Der letzte große Unterschied betrifft die Schutzdauer. Hier gibt es gewisse internationale Regelungen, die sowohl europäische als auch amerikanische Gesetzgeber beachten müssen. Nach diesem Standard müssen die Werke mindestens bis zu 50 Jahre nach dem Tod des Schöpfers geschützt bleiben. Dennoch scheint es einen interessanten Unterschied zu geben. In Europa beginnt die Frist, bis zu dessen Ende ein Werk "gemeinfrei" wird, mit dem Tod des Urhebers. Diese Frist geträgt 70 Jahre. In den USA gab es ein bestimmtes Datum, meines Wissens 1976, vor dem nicht die Zeit seit dem Tod des Urhebers relevant war, sondern der Zeitpunkt der Veröffentlichung. Dies wurde dann geändert, um sich den internationalen Standards etwas besser anzupassen. Interessanterweise sind Auftragsarbeiten in den USA auch noch bis zu 95 Jahre nach den Zeitpunkt der Veröffentlichung geschützt. Letztere Angabe bezieht sich natürlich nur auf meinen Kenntnisstand.
Da ich vor meine Beiträge hier sowieso einen kleinen Disclaimer zu setzen pflege, erlaube ich mir abschließend eine kleine, persönliche Bewertung. Meines Erachtens ist das amerikanische Copyright-System in einigen Beziehungen den unseren überlegen. Insbesondere da, wo in unseren System von vornherein eine kommerzielle Absicht unterstellt wird. Es gibt durchaus Fälle, in denen der Schöpfer eines Kunst- oder Sprachwerkes die Möglichkeit haben sollte, eine weitere Verbreitung zu unterbinden, insbesondere da, wo er in einen Kontext dargestellt wird, mit dem er gar nicht in Verbindung gebraucht zu werden wünscht. Allerdings muss man hier sehr genau abwägen, wo das Recht auf geistes Eigentum aufhört und die Meinungsfreiheit anfängt. Parodien oder kritische Besprechungen sollten möglich sein. Da scheint mir das Fair-Use-Prinzip vorbildlich. Die deutsche Rechtssprechung hat mit dem Kalkofe-Urteil allerdings bereits ähnliches geschaffen.
Am Ende bleibt der Vorteil des amerikanischen Systems, einfach etwas zur freien Verfügung stellen zu können.
Ich danke für die Lektüre und freue mich über Kritik.
Wer schon etwas länger im Internet unterwegs ist oder sogar Texte, Bilder oder Musik auf anderen Wegen veröffentlicht hat, der ist schon einmal mit dem Thema konfrontiert worden. Diesmal geht es um das "Geistige Eigentum", genauer gesagt um Copyright vs. Urheberrecht, ein Vergleich zwischen dem europäischen und amerikanischen Modell.
Auf den ersten Blick erfüllen amerikanisches Copyright und kontinentaleuropäisches Urheberrecht so ziemlich den gleichen Zweck. Beide juristischen Einrichtungen dienen dazu, dass die Schöpfer geistiger Arbeiten, vor allen Dingen auf musalen Gebiet, für ihre Arbeit auch vergütet werden können. Lassen wir es bei der kurzen Bemerkung, dass diese Einrichtung an sich bereits umstritten ist, denn darauf will ich an dieser Stelle nicht näher eingehen.
Worum es mir geht, ist einige Unterschiede zwischen diesen beiden Spielarten hervorzuheben, soweit ich sie sehe.
Ein wesentlicher Unterschied zwischen Copyright und Urheberrecht scheint mir schon darin zu bestehen wie diese Rechte zu Stande kommen. Das Copyright muss man erst per Vermerk auf dem Werk erklären. Es besteht nicht automatisch. Wie das Beispiel des Films "Die Nacht der lebenden Toten" zeigt, kann ein Fehler an dieser Stelle dazu führen, dass ein Werk frei erhältlich wird. Das Urheberrecht dagegen besteht schon bei Schöpfung des Werkes selbst, das heißt, sobald der Künstler beginnt seine Idee zu realisieren. Der Schöpfer kann, je nach konkreter rechtlicher Ausgestaltung, die Verwendung seines Werkes in bestimmten Kontexten untersagen oder sie kostenpflichtig machen. Das Urheberrecht bleibt in jedem Fall beim Schöpfer. Er kann es weder verkaufen, noch verschenken, allenfalls vererben. Aus dem Urheberrecht selbst leitet sich dann ein Nutzungsrecht ab und erst das lässt sich beispielsweise an einen Verlag oder ein Music Label veräußern. Erst das Nutzungsrecht entspricht damit den amerikanischen Copyright.
Betrachtet man es aus dieser Perspektive lässt sich meines Erachtens sagen, dass das Copyright mehr auf die wirtschaftliche Verwertung von Kunst zielt als das Urheberrecht. Das Urheberrecht ist mehr eine Art "Anerkennung der Priorität", während das Copyright nicht mehr als eine Art Monopol auf die Verbreitung ist. Wenn man es aus dieser Perspektive betrachtet, muss man aber paradoxerweise feststellen, einen weiteren Unterschied nicht berücksichtigt zu haben. Es gibt im Urheberrecht gewisse Rechte des Schöpfers, auf die dieser gar nicht wirksam verzichten kann, selbst wenn er die Absicht dazu hat.
In Frankreich, um ein Beispiel herauszugreifen, gibt es bestimmte moralische Rechte des Autors, die dieser abstrakt bis in alle Ewigkeit behält. Meines Wissens kann der Autor so die Verwendung des Werkes in bestimmten Kontexten untersagen, etwa aus religiösen oder politischen Gründen oder einfach, weil er es unästhetisch findet. In Deutschland war sogar geplant, dass der Schöpfer gar nicht auf das Recht auf Vergütung verzichten kann. Erst der Aufschrei von Seiten der "Copyleft"/Open Source-Bewegung hat zur sog. "Linux-Klausel" geführt.
Es scheint, dass der Gesetzgeber ausschließlich den Fall der kommerziellen Verwertung einer geistigen Arbeit im Sinn gehabt hat. Dabei besteht das Urheberrecht eben auch darin, dass ein Autor auf die weitere Veröffentlichung seines Werkes verzichten, sie sogar untersagen kann. Dies ist meines Wissens im in Copyright-System nur über Verträge möglich. Der vorgesehene Fall ist, dass das Werk eine Ansicht zum Ausdruck bringt, die der Autor widerrufen hat und die er nicht mehr länger vertritt. Es wäre in dem Fall durchaus unschön, wenn er weiterhin mit einem Werk in Verbindung gebracht wird, dessen Botschaft er ablehnt.
Am größten ist der Unterschied in dem Fall, dass der Schöpfer versucht, ein Werk zur freien Verbreitung zu stellen. Im amerikanischen System ist das sehr einfach. Verzichtet er bei der Veröffentlichung auf einen Copyright-Vermerk, so kann er das Werk einfach zu "public domain" erklären. In Europa dagegen ist der Fall von Vornherein nicht vorgesehen. Es gibt einige Rechte, auf die der Schöpfer zu seinem eigenen Schutz gar nicht verzichten kann und ähnliche Einrichtungen wie gesetzliche Lizenzen und Pauschalabgabensysteme. Deshalb muss er, wenn er das selbe Ergebnis erzielen will, einen sehr langen und komplizierten Lizenzvertrag ausstellen und diese quasi als AGB dem Werk hinzufügen. Es gibt einige dieser Lizenzen im Internet. Die sollte sich jeder zumindest mal ansehen, um zu verstehen, was ich hier meine.
Der letzte große Unterschied betrifft die Schutzdauer. Hier gibt es gewisse internationale Regelungen, die sowohl europäische als auch amerikanische Gesetzgeber beachten müssen. Nach diesem Standard müssen die Werke mindestens bis zu 50 Jahre nach dem Tod des Schöpfers geschützt bleiben. Dennoch scheint es einen interessanten Unterschied zu geben. In Europa beginnt die Frist, bis zu dessen Ende ein Werk "gemeinfrei" wird, mit dem Tod des Urhebers. Diese Frist geträgt 70 Jahre. In den USA gab es ein bestimmtes Datum, meines Wissens 1976, vor dem nicht die Zeit seit dem Tod des Urhebers relevant war, sondern der Zeitpunkt der Veröffentlichung. Dies wurde dann geändert, um sich den internationalen Standards etwas besser anzupassen. Interessanterweise sind Auftragsarbeiten in den USA auch noch bis zu 95 Jahre nach den Zeitpunkt der Veröffentlichung geschützt. Letztere Angabe bezieht sich natürlich nur auf meinen Kenntnisstand.
Da ich vor meine Beiträge hier sowieso einen kleinen Disclaimer zu setzen pflege, erlaube ich mir abschließend eine kleine, persönliche Bewertung. Meines Erachtens ist das amerikanische Copyright-System in einigen Beziehungen den unseren überlegen. Insbesondere da, wo in unseren System von vornherein eine kommerzielle Absicht unterstellt wird. Es gibt durchaus Fälle, in denen der Schöpfer eines Kunst- oder Sprachwerkes die Möglichkeit haben sollte, eine weitere Verbreitung zu unterbinden, insbesondere da, wo er in einen Kontext dargestellt wird, mit dem er gar nicht in Verbindung gebraucht zu werden wünscht. Allerdings muss man hier sehr genau abwägen, wo das Recht auf geistes Eigentum aufhört und die Meinungsfreiheit anfängt. Parodien oder kritische Besprechungen sollten möglich sein. Da scheint mir das Fair-Use-Prinzip vorbildlich. Die deutsche Rechtssprechung hat mit dem Kalkofe-Urteil allerdings bereits ähnliches geschaffen.
Am Ende bleibt der Vorteil des amerikanischen Systems, einfach etwas zur freien Verfügung stellen zu können.
Ich danke für die Lektüre und freue mich über Kritik.