Ich hoffe, der Autor wird uns mal was zu den Verkaufszahlen verraten.
Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
|
Ich will mal das Familienmodell aufgreifen. Danke für den Hinweis. Ich eröffne also Konten für diverse Verwandte, trade all diese Konten, habe das Passwort und Kontrolle übers Geld. So habe ich die 20K-Grenze vervielfältigt.
Ist das Gestaltungsmißbrauch gemâß Par. 42 AO? Oder gar noch "weniger"? Erinnert an die "Auswanderer", die in Wahrheit nur per VPN traden, aber hier wohnen bleiben. M.E. ist das beides "legaler Widerstand" gegen Verfassungsbruch, aber das interessiert doch das FA nicht. Wenn die davon erfahren, machen die einfach einen Bescheid und gucken mal. Große Rücksicht auf den "Mitbürger" gibt's eh nicht mehr. Der Bürger ist der Gegner. (07.02.2024, 13:34)boersenkater schrieb: ........ Das Schlimme, aber allzu menschliche ist, dass die Leute, die garnicht verstanden haben, um was es geht, über dieses Gesetz abgestimmtt haben. Ich unterstelle erstmal nicht Vorsatz und Böswilligkeit sondern Unvermögen und Dummheit/Faulheit. Das gilt übrigens für die (fast) komplette Regierungsarbeit.
FGS "fordert" die FÄ auf, die Bindingsteuer vorläufig festzusetzen:
https://www.fgs.de/news-and-insights/blo...geschaefte Liebe Leute, ihr habt doch tiefe Kontakte ins BMF. Dann ruft da mal an oder legt den Entwurf eines BMF-Schreibens in die Mailbox. (07.02.2024, 14:58)minenfuchs schrieb: Ich will mal das Familienmodell aufgreifen. Danke für den Hinweis. Ich eröffne also Konten für diverse Verwandte, trade all diese Konten, habe das Passwort und Kontrolle übers Geld. So habe ich die 20K-Grenze vervielfältigt. Fast. Ich habe keine Kontrolle über das Geld. Ich habe keine Vollmacht um Geld zu mir zu überweisen, Ich drücke nur das Knöpfchen. Die Gewinne werden ganz normal von den Kids versteuert und bleiben auch bei ihnen. Ist natürlich nur möglich wenn man sich das leisten kann. Aber wie gesagt - Twitter-Trump und Binding-Steuer haben aus mir nur einen noch besseren Trader gemacht. Der Witz ist, daß die Bindingsteuer den Steueroptimierer in mir geweckt haben. Wir haben mehr Einnahmen als Ausgaben. Irgendwann wird das Geld/Immobilien dann sowieso an die Kids verschenkt oder vererbt. Dadurch das das Geld/die Gewinne direkt bei den Kids landen, muss dieses nicht mehr verschenkt oder vererbt werden - wodurch die Freigrenzen nicht belastet werden. Die sparen sich das Geld an um jetzt selbst Immobilien zu kaufen. In die Immobilien die noch verschenkt/vererbt werden müssen, wird nicht mehr wertsteigernd investiert um unter den Freigrenzen zu bleiben bzw. bei Überschreiten der Freigrenzen den steuerpflichtigen Teil nicht unnötierweise zu erhöhen. Die Immobilien gehen dann an die Kids und die haben dann die Kohle um selbst wertsteigernd zu investieren (z.B. Wärmepumpe, Wärmedämmung) Jetzt geht der Witz aber noch weiter - nachdem die Bindingsteuer den Tiger in mir geweckt hat, sind wir am schauen wie wir noch mehr optimieren können. Wir verschenken Immobilien mit einem eingetragenen Nießbrauch-Recht - wodurch der Wert der Immobilie steuerlich sinkt - nach Abzug der Freigrenzen (oder wenn keine mehr übrig ist) muss dann von den Kids weniger Steuer bezahlt werden. Gleichzeitig haben wir die Mieteinkünfte als passives Einkommen. Zitat:Ist das Gestaltungsmißbrauch gemâß Par. 42 AO? Oder gar noch "weniger"? Erinnert an die "Auswanderer", die in Wahrheit nur per VPN traden, aber hier wohnen bleiben. Also die Auswanderer die weiter hier wohnen, sind auch hier steuerpfichtig - wüsste nicht was das bringt. Wohnen die offiziell im Ausland und traden offiziell von dort, aber wohnen hier? Das ist ja im Grunde das Boris-Becker-Szenario.... Nein Par. 42 AO spielt keine Rolle - das würde es nur dann, wenn das Geld nach Versteuerung durch die Kids wieder zu uns zurückfließen würde. Tut es nicht. Weder offiziell (Überweisung) noch inoffiziell (Bar). Nur dann würde dieser Paragraph bei Nachweis auch eine Rolle spielen, wenn(!!!) man diese Schenkung nicht versteuern würde. Ich werde weder dafür bezahlt, noch bekomme ich den Gewinn zurückbezahlt. Also was soll das Finanzamt da berechnen? Was soll wer bezahlen wenn Oma auf die Enkel aufpasst? Oder der Vater dem Sohn beim Renovieren hilft? Oder der Obstbauer der in Rente ist, seinem Sohn bei der Ernte hilft, die dieser auf dem Markt verkauft und versteuert? Wenn kein Geld fließt gibt es auch keinen Ansatz für das FA da irgendwas verlangen zu können. Wüsste nicht das man fürs unentgeltiche Knöpfchen-Drücken eine Steuer bezahlen muss. Wie hoch soll die sein? Wer soll die bezahlen? Auf was berechnet? Unterm Strich kann ich eigentlich nur Danke an Binding sagen, weil er uns erst auf Vieles gebracht hat, wodurch wir innerhalb des Familienkreises unsere Steuerlast so enorm gesenkt haben bzw. noch senken werden, daß der Binding wahrscheinlich kotzen würde. Und alles vollkommen legal. Zitat:M.E. ist das beides "legaler Widerstand" gegen Verfassungsbruch, aber das interessiert doch das FA nicht. Wenn die davon erfahren, machen die einfach einen Bescheid und gucken mal. Große Rücksicht auf den "Mitbürger" gibt's eh nicht mehr. Der Bürger ist der Gegner. Ja aber was sollen die für einen Bescheid schicken? Auf welcher Grundlage? Weil ich das Knöpfchen drücke? Falls das steuerlich relevant wäre (in welcher Weise?) müssen die erstmal beweisen, daß es so ist. Die Broker haben auch Smartphone-Apps mit denen man handeln kann. Theoretisch könnten die Kids die Trades neben ihrer Arbeit auch selber machen. Wie schon gesagt, haben Twitter-Trump und Bindingsteuer mich besser gemacht. Weniger Trades (oft unter 5 am Tag), bessere Filterung von Chancen/ Risiken -> hochprofitable Trades mit oft nur 1-2 Kontrakten die immer wieder auch mal mit Gewinn- oder Trailingstopp über Stunden laufen. Klar wenn es so aussehen würde wie früher in den ersten Jahren, in denen ich täglich Dutzende Trades gemacht habe, dann würde es vielleicht anders aussehen - weil sowas nebenher mit dem Smartphone kaum möglich wäre. Aber so trade ich dank Trump und Binding nicht mehr. Aber auch dann - wenn ich dafür weder bezahlt werde noch Geld zu mir/uns zurückfließt - was soll das FA da für einen Bescheid schicken? Und auch wenn das Geld zurückfliessen würde oder aus finanziellen Gründen müsste - kann man das auch legal gestalten ohne den Par. 42 AO zu berühren (gehe ich von aus) Schenkung Kinder an Eltern -> Freibetrag 20.000 Darüberhinaus -> Steuerklasse II https://beratung.de/recht/ratgeber/erbsc...bel_fnfvmc Immer noch besser (wenn auch nicht viel) als eine Firma zu gründen.... Aber! Bin kein Steuerberater und das soll auch keine Steuerberatung sein - es ist nur eine Ausführung darüber wie wir das Problem ganz legal gelöst haben. Vielleicht fahren wir mal nach Berlin, mieten uns ein paar Supersportwagen, stellen uns hinter die Flitzer vor den Bundestag und halten ein Transparent nach oben auf dem ganz viele Herzchen, flatternde Euro- und Dollarnoten und "DANKE BINDING FÜR DIE BINDINGSTEUER" gedruckt ist. Ohne ihn - wäre ich kein noch besserer Trader geworden - wären uns die Augen für legale Steueroptimierung nicht geöffnet worden - wäre unsere Steuerlast (die der Kids) heute und in Zukunft wohl einiges höher gewesen Wenn dann die VVB fällt, wird die Handbremse gelöst und wieder mit mehr Kontrakten getradet. Aber die Konten für die Kids und unsere Steueroptimierungsmodelle werden bleiben.... __________________
Diese "Auswanderer" sind ganz "schlaue" Youtuber und Co., die sich in Zypern eine kleine Wohnung nehmen (oder einen Briefkasten), aber in Deutschland bleiben - was sie aber per VPN verschleiern. Ist Steuerhinterziehung und wird auffliegen.
Dein Familienmodell scheint mir ziemlich safe. Tatsächlich tradest du halt nicht nur dein Geld, sondern auch das deiner Kinder. Eine Gefälligkeit, m.E. nicht steuerbar. Das Problem ist allerdings, das interessiert manche Finanzbeamten nicht. Die glauben dir einfach nicht, rechnen alle Familienwerte zusammen und packen es in deinen Steuerbescheid. Das ist m.E. genauso verwerflich wie die Bindingsteuer selber. Warum? Manche sind "hochmotiviert", andere haben Druck usw. Natürlich geht man dann vor Gericht, aber macht man ja gegen Binding eh. Bleibt zu hoffen, dass die nicht genug Zeit im FA haben, um solche Spielchen auszupacken.
Dank Horst bin ich jetzt auch in diesem Forum.
Immer wieder gerne Aber Vorsicht vorm Börsenkater, der scheint Tollwut zu haben
Der Gymasiallehrer mit Nebentätigkeit als finanzpolitischer Sprecher der SPD lawiert gerade in der Münchner Runde..... Na, wenigstens hat er nicht eine so aufdringlingliche Stimme. Zur Bindingsteuer hat er (noch nix ) gesagt, aber seine Sozen über den grünen Klee gelobt....
Schrodi wird gerade "ALTE LINKE DENKE" vorgeworfen...... Schau an!
|
|
Möglicherweise verwandte Themen… | |||||
Thema | Verfasser | Antworten | Ansichten | Letzter Beitrag | |
Inflationsthread ab 2021 | yoda12 | 920 | 268.637 |
11.12.2024, 15:35 Letzter Beitrag: Boy Plunger |
|
Finanzminister Scholz kündigt Abschaffung der Abgeltungsteuer bis 2021 an | Ben | 256 | 167.587 |
26.11.2021, 12:26 Letzter Beitrag: Ventura |
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 4 Gast/Gäste