Falls die SPD wieder umfällt, würde es trotzdem im BR schwer für die Sozen, da deren Koalitionspartner auch für Binding sein müssten.
Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021| 31.10.2024, 10:42 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.10.2024, 10:42 von Hayek.)(25.10.2024, 05:24)J R schrieb: was ein wenig im allgemeinen Trubel um die Bindingsteuer untergegangen ist.Wichtiger Hinweise zur 500K Grenze bei Fonds! Nachsatz ob es sich um einen Spezial Investentfonds handelt ist im Gesetz sehr genau beschrieben, aber wenn das FA schlechte Laune hat kann es versuchen einen normalen ETF als Spezial Investmentfonds zu klassifizieren und dann ist man ab dem ersten € in der Steuerpflicht. (25.10.2024, 12:09)minenfuchs schrieb: Falls die SPD wieder umfällt, würde es trotzdem im BR schwer für die Sozen, da deren Koalitionspartner auch für Binding sein müssten.wird die SPD im BR kooperativ sein nach der Entwicklung der letzten Tage? Oder gibt es auch da Stillstand und Wahlkampf ...? __________________
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Die Möglichkeiten der SPD im BR sind beschränkt. Der Finanzausschuss des BR hat dem JStG 2024 schon zugestimmt.
Kann man jetzt wieder bedenkenlos so viel man will mit Futures spekulieren?
Kann man jetzt alle Verluste aus Futures mit den Gewinnen aus Futures wieder verrechnen? Spekuliert ihr jetzt wieder mit Futures?
NEIN ich würde noch nicht Futures handeln bevor das JSG 2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde! Aktuell liegt es ja im Bundesrat, auch wenn ich davon ausgehe das es durchgeht wäre mir das Risiko zu hoch das noch irgendetwas schief geht. Risiko nach meinem Bauchgefühl aber nur bei 10%.
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021| 15.11.2024, 13:14 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.11.2024, 13:14 von Speculatius.)
Ich mache momentan auch nur Scheine. Futures oder CFDs warte ich auch noch das Inkraftreten des Gesetzes ab.
Gerade eine Email von meinem Steuerberater bekommen.
Die Verlustbeschränkung ist Vergangenheit. Das Jahressteuergesetz 2024 hat den Bundesrat passiert. RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021| 22.11.2024, 12:55 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.11.2024, 12:56 von J R.)(22.11.2024, 12:28)pjf schrieb: Gerade eine Email von meinem Steuerberater bekommen. in dem Trubel noch eine gute Nachricht: Hobbybrauer dürfen jetzt steuerbefreit 5 Hektoliter Bier brauen, das sind immerhin 50 Kästen Bier. Prost! https://www.finanznachrichten.de/nachric...zu-015.htm __________________
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