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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Falls die SPD wieder umfällt, würde es trotzdem im BR schwer für die Sozen, da deren Koalitionspartner auch für Binding sein müssten.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(25.10.2024, 05:24)J R schrieb: was ein wenig im allgemeinen Trubel um die Bindingsteuer untergegangen ist.
Beim Jahressteuergesetz 2024 wurde die Wegzugbesteuerung verschärft
bisher betraf es nur Privatpersonen die eine Beteiligung an einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft halten mit mindestens 1% Anteil an der Gesellschaft. Dann müssen alle stillen Reserven offengelegt werden und ggfs. nachversteuert werden. Nun werden auch Investmentanteile besteuert, noch eingeschränkt durch die 1%-Schwelle bzw. mindestens 500.000 €. Und es gilt für intransparente und Spezial-Investmentfonds. Ist aber sehr speziell und kommt nur für die wenigsten in Frage.

weiss nicht ob das Urteil des Bundesfinanzhofs schon gepostet wurde, hier nochmal zum nachlesen
https://www.bundesfinanzhof.de/de/entsch...202410113/
übrigens: damit das Jahressteuergesetz 2024 mit Streichung der Bindingsteuer in Kraft tre­ten kann, be­darf das Ge­setz noch der Zu­stim­mung des Bun­des­rats, die am 22.11.2024 er­teilt wer­den könnte. Die SPD hat dort die meisten Mitglieder ...
Wichtiger Hinweise zur 500K Grenze bei Fonds! Nachsatz ob es sich um einen Spezial Investentfonds handelt ist im Gesetz sehr genau beschrieben, aber wenn das FA schlechte Laune hat kann es versuchen einen normalen ETF als Spezial Investmentfonds zu klassifizieren und dann ist man ab dem ersten € in der Steuerpflicht.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(25.10.2024, 12:09)minenfuchs schrieb: Falls die SPD wieder umfällt, würde es trotzdem im BR schwer für die Sozen, da deren Koalitionspartner auch für Binding sein müssten.
wird die SPD im BR kooperativ sein nach der Entwicklung der letzten Tage? Oder gibt es auch da Stillstand und Wahlkampf ...?

__________________
Have Fun Staying Poor

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Die Möglichkeiten der SPD im BR sind beschränkt. Der Finanzausschuss des BR hat dem JStG 2024 schon zugestimmt.

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Kann man jetzt wieder bedenkenlos so viel man will mit Futures spekulieren?
Kann man jetzt alle Verluste aus Futures mit den Gewinnen aus Futures wieder verrechnen?

Spekuliert ihr jetzt wieder mit Futures?

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

NEIN ich würde noch nicht Futures handeln bevor das JSG 2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde! Aktuell liegt es ja im Bundesrat, auch wenn ich davon ausgehe das es durchgeht wäre mir das Risiko zu hoch das noch irgendetwas schief geht. Risiko nach meinem Bauchgefühl aber nur bei 10%.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Ich mache momentan auch nur Scheine. Futures oder CFDs warte ich auch noch das Inkraftreten des Gesetzes ab.


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