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Grundsteuer-Wahnsinn
#1
Notiz 

Grundsteuer-Wahnsinn

Grundsteuer-Wahnsinn

Im Durchschnitt verdoppelt sich die Steuerlast im Jahr 2025. Konkret beträgt der durchschnittliche Aufschlag satte 116 Prozent!

Nur in 2,7 Prozent der von Haus & Grund untersuchten Fälle bleibt die Steuerlast stabil. In gut einem Drittel der Fälle (36,5 Prozent) sinken die Steuersätze - um bis zu 76 Prozent. Dagegen müssen 60,8 Prozent mehr zahlen - in der Spitze bis zu 996 Prozent!

Laut Städte- und Gemeindebund sind viele Kommunen gezwungen, die Hebesätze für die Grundsteuer zu erhöhen. Denn: In vielen Kassen herrscht absolute Ebbe.

Seit ihr betroffen?

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#2

RE: Grundsteuer-Wahnsinn

Ich weiß es noch nicht.
Werde berichten, sobald bei mir abgebucht wurde (spätestens Mitte Februar).
#3
Notiz 

RE: Grundsteuer-Wahnsinn

(29.12.2024, 03:06)Boy Plunger schrieb: Seit ihr betroffen?

Ich denke, alle sind betroffen, günstig wie ungünstig, Eigentümer ebenso wie Mieter, denn die Grundsteuer wird auf die Mietnebenkosten umgelegt. Die Abrechnung kriege ich irgendwann Mitte nächsten Jahres - mal sehen.
#4
Notiz 

RE: Grundsteuer-Wahnsinn

Tja, Immobilien rentieren historisch relativ schlecht... für die Eigentümer. Für den Fiskus sind sie hingegen ideal weil Immobilien immobil sind kann man nicht vor dem bösen Taxman flüchten...

In der Schweiz gibt es ja die idiotische Eigenmietwertbesteuerung wobei einem Immobilienbesitzer eine fiktive Miete aufs Einkommen geschlagen wird wenn er selber in seiner Hütte wohnt. Das soll seit Jahrzehnten abgeschafft werden und aktuell ist mal wieder ein Versuch im Gang. Aber dabei sollen auch die Abzugsmöglichkeiten für Schulden beschränkt werden.

Wie das genau funktionieren soll weiss ich nicht. Wenn heute jemand lieber einen Ferrari kauft als ein Häuschen so ist er steuerlich bevorzugt. Wenn er das auf Kredit macht gleich doppelt. Wenn die Kreditzinsen nicht mehr abzugsfähig sind wenn man ein Haus hat, aber immer noch wenn man einen Ferrari hat, dann macht das ganze für mich keinen Sinn.

Persönlich profitiere ich von der aktuellen Situation, da ich mit Lombardkrediten arbeite. Wenn diese Zinsen bald nicht mehr abzugsfähig sind zahle ich wohl mehr.

Die Banken sind natürlich dagegen, die mögen natürlich dass die Leute Kredite haben die sie gar nicht brauchen nur um Steuern zu sparen...  Wonder

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Der einzige gute Tipp von Deinem Broker ist ein margin call.
#5
Notiz 

RE: Grundsteuer-Wahnsinn

(29.12.2024, 13:00)cubanpete schrieb: Tja, Immobilien rentieren historisch relativ schlecht... für die Eigentümer. Für den Fiskus sind sie hingegen ideal weil Immobilien immobil sind kann man nicht vor dem bösen Taxman flüchten...


Würde ich so nicht sagen - Immobilien haben in den letzten Jahren enorm zugelegt - zumindest bei uns
in der Region.

Geht aber nicht nur um die Wertsteigerung - wenn jemand Miete bezahlt, bezahlt er das Haus für einen
anderen. Auf 30 Jahre gerechnet kommt da ganz schön was zusammen.

Wir haben hier ja ein Mehrgenerationenhaus und kümmern uns auch um unsere Senioren - was in den
letzten 2 Jahren extrem anstrengend war.... Würden alle in Mietwohnungen wohnen - da käme ein ganz
schön dicker Betrag zusammen. So kostet uns das Wohnen nur Strom und Gas.....


Die neue Grundsteuer - klar sind wir da betroffen - wer nicht?

Großes Grundstück - gute Lage - da macht das schnell einen 4 stelligen Mehrbetrag aus.
Auf Monat und Wohneinheit umgelegt sind das am Ende aber keine riesigen Beträge.

Großes Grundstück und Einfamilienhaus in gehobener Lage - da merkt man das mehr.

Noch besser - großes Grundstück - kleinere Wohneinheit mit großem Garten - der aufgrund
Baulinie nicht bebaut werden darf - also im Grunde keinen Wert hat. Das Grundstück ist
am Rande eines gehobenen Gebiets. Das Grundstück steht zu einem großen Teil an einer
stärker befahrenen Strasse am Rande dieses gehobenen Wohngebiets.

Man ahnt es schon - das ganze Grundstück wird zum Höchstpreis bewertet und damit
genauso hoch wie die Häuser die 100 Meter tiefer im Wohngebiet (Schrittgeschwindigeit)
stehen und 2-3 mal teurer sind - wo der m²-Preis auch gerechtfertigt ist. 

Ist der Fall bei einem Bekannten aus meinem Umfeld - der will das nicht akzeptieren -
bin gespannt ob er da was bewegen kann. Hat auch schon gemeint das die Stadt ihm das
Grundsück gerne zu diesem Preis abkaufen kann - dann können die da eine Parkbucht
mit Ladestationen für 6 E-Autos bauen - gibt sowieso zu wenige. Aber kaum vorstellbar
das die Stadt entsprechend den jetzt neuen Bodenrichtwerten dafür über 200k Euro hinlegt.


Denke mit der neuen Grundsteuer wird es noch viel Diskussionsstoff geben - kann mir
vorstellen das es da auch vor Gericht geht - die Städte wollen das Maximum rausholen -
weil klamme Kassen - aber gerade bei so einem Fall wie bei meinem Bekannten - kann ich
mir schon vorstellen das der m²-Preis an die Realität angepasst wird - und damit auch die
Grundsteuer sinkt.

Bin gespannt wie sich das weiter entwickelt - das letzte Wort ist in einigen Fällen wohl noch
nicht gesprochen....


Edit
Am Ende geht es wohl auch darum Wohngebiete in möglichst kleine Parzellen aufzuteilen,
damit mehr Häuser gebaut werden - hohe Grundstückspreise - dazu noch hohe Steuern -
da nimmt die junge Familie lieber ein kleineres Grundstück.

Gerade in neuen Wohngebieten finde ich das wirklich grausig. Grundstücke sind wenig
größer als das Haus. Die Häuser stehen so nah zusammen das man beim Nachbarn
durchs Fenster schauen kann und sieht was der mittags auf dem Teller hat.... Scared

Größere Grundstücke für kleinere Wohneinheiten sind kaum vorhanden - da stehen heute
die moderenen Mehrfamilienhäuser mit mind 6-8 Wohneinheiten drauf.

Will man heute ein ordentliches Grundstück muss man ein altes Haus kaufen - das dann
renovieren oder ausbauen/erweitern oder abreißen und neu bauen.

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#6

RE: Grundsteuer-Wahnsinn

Der EFH- Besitzer ist das neue Feindbild, was sich jetzt z. B. in der Grundsteuerberechnung zeigt. Das Ganze ist kein Zufall, sondern so gewollt.
#7
Notiz 

RE: Grundsteuer-Wahnsinn

(29.12.2024, 14:36)boersenkater schrieb: Würde ich so nicht sagen - Immobilien haben in den letzten Jahren enorm zugelegt - zumindest bei uns
in der Region.
...

Sind wohl in letzter Zeit kaum woanders mehr gestiegen als im Kanton Zürich in der Schweiz, jede Hundehütte kostet eine oder mehrere Millionen. Es gab zwei Abstimmungen die das Bauland künstlich verknappt haben. Das sind aber einmalige Ereignisse.

Aber sogar mit diesen Elementen haben Immobilien immer noch schlechter performt als Aktien.

Es gibt über Immobilien hunderte von Jahren Daten, ich glaube aus Amsterdam aufbereitet seit 1628 (!). Resultat: langfristig wird die Inflation nur ganz knapp geschlagen. Wenn man dann noch die Steuern berücksichtigt dann sind Hausbesitzer einfach nette Spender...

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#8
Notiz 

RE: Grundsteuer-Wahnsinn

(29.12.2024, 15:51)Lolo schrieb: Der EFH- Besitzer ist das neue Feindbild, was sich jetzt z. B. in der Grundsteuerberechnung zeigt. Das Ganze ist kein Zufall, sondern so gewollt.

Ja das sowieso.
Aber wurde damals nicht gesagt das es im Durchschnitt kostenneutral sein soll?
Wer das damals geglaubt hat, hat schon eine mit der Dachlatte verdient.

Die Politiker hassen das Fußvolk und lassen uns das auch spüren, trotzdem werden sie wieder gewählt.
Bei so dummen Bürgern ist es nachvollziehbar warum die Politik so handelt.

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Reiner Satire Account ohne rechtliche Verwertbarkeit
Viel ist schon gewonnen wenn nur einer aufsteht und Nein sagt - Berthold Brecht
Viele Menschen würden eher sterben als denken. Und in der Tat: Sie tun es - Bertrand Russell
#9
Notiz 

RE: Grundsteuer-Wahnsinn

(29.12.2024, 16:47)Vahana schrieb: Ja das sowieso.
Aber wurde damals nicht gesagt das es im Durchschnitt kostenneutral sein soll?
Wer das damals geglaubt hat, hat schon eine mit der Dachlatte verdient.

Die Politiker hassen das Fußvolk und lassen uns das auch spüren, trotzdem werden sie wieder gewählt.
Bei so dummen Bürgern ist es nachvollziehbar warum die Politik so handelt.


Wieder mal als Hetz- und Hass-Missionar unterwegs?  Irony



Zitat:Wissenswertes zur Grundsteuerreform
Alle Regelungen der Länder und die wichtigsten Informationen zur Reform im Überblick

Die Grundsteuer zählt zu den wichtigsten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden. Mit ihr werden unter anderem Schulen, Kindergärten, Büchereien sowie die Erhaltung und der Ausbau der Infrastruktur finanziert. Sie ist also wichtig für jeden von uns.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherige Rechtslage der Bewertung von Grundstücken mit dem Einheitswert für verfassungswidrig erklärt. Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz aus 2019 wurde eine gesetzliche Neureglung geschaffen. Dabei haben die Länder die Möglichkeit erhalten, mittels Landesgesetz vom Bundesgesetz abzuweichen. Einige Länder haben davon Gebrauch gemacht.

Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft wenden alle Länder (weitestgehend unverändert) das Bundesmodell an. Unterschiedliche Landesregelungen betreffen allein den Bereich des Grundvermögens.


https://www.grundsteuerreform.de/



Zitat:Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer


Zitat:1.2 Warum ist die Steuer so wichtig?

Die durch die Grundsteuer erzielten Einnahmen fließen ausschließlich den Städten und Gemeinden zu. Derzeit sind es über 15 Mrd. Euro jährlich. Damit zählt die Grundsteuer zu den wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden. Diese Mittel benötigen die Gemeinden, um damit Schulen, Kitas, Schwimmbäder oder Büchereien zu finanzieren und wichtige Investitionen in die örtliche Infrastruktur wie Straßen, Radwege oder Brücken vorzunehmen....



Zitat:2.1 Warum musste die Grundsteuer reformiert werden?

Das Bundesverfassungsgericht hat das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt, da es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandele und so gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstoße. Es hat weiterhin entschieden, dass spätestens bis zum 31. Dezember 2019 eine gesetzliche Neuregelung getroffen werden musste. Die Grundsteuer kann jedoch in ihrer jetzigen Form übergangsweise bis zum 31. Dezember 2024 weiter erhoben werden. Ab dem 1. Januar 2025 wird dann die Grundsteuer auf Grundlage des neuen Rechts erhoben.

Die bisherige Berechnung der Grundsteuer basiert auf Jahrzehnte alten Grundstückswerten (den sogenannten Einheitswerten). Im Westen werden die Grundstücke nach ihrem Wert im Jahr 1964 berücksichtigt. In den ostdeutschen Ländern sind die zugrunde gelegten Werte sogar noch älter, sie beruhen auf Werten aus dem Jahr 1935. Diese Einheitswerte werden mit einem einheitlichen Faktor, der sogenannten Steuermesszahl, und anschließend mit dem sogenannten Hebesatz multipliziert. Während die Steuermesszahl nach altem Recht bundeseinheitlich festgelegt ist, wird der Hebesatz – und damit letztlich die Grundsteuerhöhe – von den Gemeinden bestimmt.

Da sich die Werte von Grundstücken und Gebäuden seit den Jahren 1935 und 1964 sowohl im Westen als auch im Osten sehr unterschiedlich entwickelt haben, kommt es aktuell zu steuerlichen Ungleichbehandlungen, die nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts mit dem Grundgesetz nicht mehr zu vereinbaren sind. Im Ergebnis hat sich die Einheitsbewertung von den tatsächlichen Werten der Immobilien entkoppelt. Das heißt, gegenwärtig können für vergleichbare Immobilien in benachbarter Lage erheblich unterschiedliche Grundsteuerzahlungen fällig werden....



Zitat:3.1 Der Grundsteuerwert ist viel höher als der Einheitswert – muss ich mehr Grundsteuer zahlen?

Mit der Reform der Grundsteuer wird keine Veränderung des Grundsteueraufkommens insgesamt verfolgt. Die Neubewertung sämtlicher wirtschaftlicher Einheiten des Grundbesitzes führt jedoch unweigerlich zu individuellen Belastungsverschiebungen zwischen den einzelnen Steuerobjekten. Einige Eigentümerinnen und Eigentümer werden also mehr Grundsteuer bezahlen müssen, andere weniger. Das ist die zwingende Folge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und – angesichts der aktuellen Ungerechtigkeiten aufgrund der großen Bewertungsunterschiede durch das Abstellen auf veraltete Werte – unvermeidbar.....



Zitat:....Sollte sich in einzelnen Gemeinden abzeichnen, dass sich das Grundsteueraufkommen wegen der Neubewertung verändert, besteht für die Gemeinde die Möglichkeit, ihre Hebesätze anzupassen und damit einer Veränderung des Grundsteueraufkommens entgegen zu wirken. Die Gemeinden haben angekündigt, dass sie dies auch tun werden – denn insbesondere eine Erhöhung der Grundsteuer anlässlich der verfassungsrechtlich gebotenen Neuregelung wäre politisch nicht vermittelbar.....



Zitat:3.3 Wie wird sichergestellt, dass die Gemeinden die Hebesätze gegebenenfalls nach unten korrigieren?

Als Ausdruck der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie nach Artikel 28 Absatz 2 GG besitzen die Gemeinden das verfassungsrechtlich in Artikel 106 Absatz 6 Satz 2 GG verankerte Recht, die Hebesätze der Grundsteuer im Rahmen der Gesetze autonom festzusetzen. Das heißt, die Gemeinden bestimmen, mit welchem Hundertsatz des Steuermessbetrags (Hebesatz) die Grundsteuer zu erheben ist und letztlich somit auch die absolute Höhe der Grundsteuer.

Nach steuerlichen Grundsätzen ergibt sich die Grenze für die Festsetzung der Hebesätze aus dem Gebot, die Steuerpflichtigen nicht übermäßig zu belasten und ihre Vermögensverhältnisse nicht grundlegend zu beeinträchtigen. Die Grundsteuer darf also nicht zu einer Erdrosselungssteuer werden. Darüber hinaus gilt in einem Rechtsstaat das Willkürverbot. Den Gemeinden werden bei einer Erhöhung der Hebesätze insoweit also verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt.

Mit der Reform der Grundsteuer wird keine Veränderung des Grundsteueraufkommens verfolgt. An die Städte und Gemeinden wird daher appelliert, die durch die Neubewertung des Grundbesitzes resultierenden Belastungsänderungen durch eine gegebenenfalls erforderliche Anpassung des Hebesatzes auszugleichen, um ein konstantes Grundsteueraufkommen zu sichern. Insgesamt soll die Reform für die jeweilige Stadt oder Gemeinde zu keinen Einnahmeverlusten führen; die Städte und Gemeinden sollen aber durch die Reform auch nicht mehr Grundsteuer einnehmen als zuvor.



Zitat:4.3 Wird Wohnen jetzt teurer? Stimmt es, dass für Gewerbeimmobilien nach der Reform weniger Grundsteuer gezahlt werden muss?

Eine unvermeidliche Folge der Neubewertung des Grundbesitzes infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 zur Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung ist, dass es für einzelne Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz zu einer Mehr- oder Minderbelastung kommen kann. Solche individuellen Belastungsverschiebungen sind unvermeidbar und folgerichtig. Letztlich werden hiermit die vom Bundesverfassungsgericht beanstandeten Wertverzerrungen, die zu dem bisherigen verfassungswidrigen Zustand geführt haben, beseitigt.



Zitat:4.4 Ist das neue Recht verfassungswidrig?

Das neue Bewertungsrecht setzt die vom Bundesverfassungsgericht geforderte relations- und realitätsgerechte Bewertung des Grundbesitzes um. Es gewährleistet eine gleichmäßige Neubewertung des Grundbesitzes nach objektiven Kriterien und beseitigt damit den bisherigen verfassungswidrigen Zustand. Gleichwohl sind derzeit bundesweit mehrere finanzgerichtliche Verfahren anhängig, in denen die Kläger die Verfassungsmäßigkeit des reformierten Rechts beanstanden. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist hierzu noch nicht ergangen.



Zitat:4.5 Muss ich 2029 noch einmal eine Grundsteuererklärung abgeben?

Die nächste Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte auf den 1. Januar 2029 soll unter Nutzung der verfügbaren Daten und starker Begrenzung der Mitwirkungspflichten der Eigentümerinnen und Eigentümer weitestgehend automationsgestützt durchgeführt werden. Informationen, die der Verwaltung bereits vorliegen, sollen genutzt, Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft von überflüssigen Mehrfacherklärungen befreit und damit von steuerbürokratischem Aufwand soweit wie möglich entlastet werden.


https://www.bundesfinanzministerium.de/C...teuer.html

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#10
Notiz 

RE: Grundsteuer-Wahnsinn

(29.12.2024, 16:20)cubanpete schrieb: Sind wohl in letzter Zeit kaum woanders mehr gestiegen als im Kanton Zürich in der Schweiz, jede Hundehütte kostet eine oder mehrere Millionen. Es gab zwei Abstimmungen die das Bauland künstlich verknappt haben. Das sind aber einmalige Ereignisse.

Aber sogar mit diesen Elementen haben Immobilien immer noch schlechter performt als Aktien.

Es gibt über Immobilien hunderte von Jahren Daten, ich glaube aus Amsterdam aufbereitet seit 1628 (!). Resultat: langfristig wird die Inflation nur ganz knapp geschlagen. Wenn man dann noch die Steuern berücksichtigt dann sind Hausbesitzer einfach nette Spender...


Ja gut wenn Du die richtigen Aktien hast dann kann das als Wertanlage/Investition besser rentieren.
Mit Aktien wie Wirecard eher nicht....

Würde allerdings selbstgenutztes Wohneigentum und Immobilien als Anlageobjekte getrennt betrachten.

Wohnen musst Du sowieso - entweder Du zahlst Miete oder Dein Haus ab - bei letzterem hast Du am
Ende der letzten Tilgung ein abbezahltes Eingenheim - der Mieter zahlt bis dahin immer mehr Miete und
hat Null eigenes Vermögen aufgebaut. Gerade im Alter ist das Gold wert - man wohnt relativ billig (Strom,
Gas) - muss man ins Altersheim kann man das vermieten oder verkaufen.

Klar die richtigen Aktien haben in 30-40 Jahren mehr abgeworfen - ist aber nicht garantiert das man die
richtigen Aktien einkauft - das sieht man erst in 30-40 Jahren....

Kommt jetzt auch darauf an wo und wie man lebt - wenn jemand eine sehr günstige Mietwohnung hat,
sieht die Rechnung für Eigentum teuer aus - andere wohnen in teuren City-Wohnungen und entscheiden
sich für eine weniger zentral gelegene eigene Immobilie und zahlen mehr oder weniger das gleiche wie
als Mieter.

Jetzt könnnte man auch sagen man spart sich die Mehrkosten für Eigentum, bleibt bei der Miete und steckt
die Ersparnis in Aktien - aber ob das so viel ist das sich das dann wirklich mehr rentiert als ein Haus?
Die Mieten steigen langfristig ja auch noch weiter....


Also bei Immobilie als Anlageobjekt kann man streiten - bei der selbstgenutzten Immobilie eher weniger -
zumindest aus meiner Sicht....

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