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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 31.12.2019, 13:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.12.2019, 13:35 von TomJoe.)
Am aller schlimmsten finde ich, dass 99,9% der Abgeordneten nicht die leiseste Ahnung davon hatten, über was sie da abgestimmt haben. Da wird das Konzept repräsentative Demokratie der völlig ad absurdum geführt. Aber das trifft ja nicht nur auf dieses spezielle Gesetz zu.
Und dem Finanzminister kann es auch noch völlig egal sein ob das Bundesfinanzgericht sein Gesetz wieder einkassiert. Die 2-3 Jahre die das dauert, kann er sich in sonnen, und danach ist er sowieso komplett weg. Früher hieß das "verbrannte Erde" hinterlassen.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 31.12.2019, 14:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.12.2019, 23:39 von atze2000.
Bearbeitungsgrund: Persönliche Beleidigung geht nicht.
)
Dieses ................ noch 3 Jahre.?
Nu mach mir bitte keine Angst
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Hat sich erledigt.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 31.12.2019, 15:02
Keine Ahnung woran ich die erkenne.
Weiß aber, dass wir von Asozialen regiert werden.
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Hat sich erledigt.