(12.04.2020, 11:18)jf2 schrieb: Warum betont man denn das die gute Frau Juristin ist wenn sie gegen die Corona-Verordnungen nicht juristisch vorgeht sondern zum Wiederstand aufruft? Was sind denn ihre Vorschläge bezüglich des Wiederstandes?
Es geht um einen offenen Brief, den sie parallel zu einem Eilantrag beim Verwaltungsgerichtshof Baden Württemberg geschrieben hat.
Darin hat sie aufgerufen Demonstrationen
anzumelden.
Wenn dafür die SS
(Staatsschutz) ins Haus kommt, dann sind wir wohl nicht mehr weit von den 30erJahren des letzten Jahrhunderts entfernt!
Zitat:Was die Polizei offenbar als "Störung der öffentlichen Sicherheit" gesehen hat, ist ein 19 Seiten langer offener Brief im DIN A4-Format. Bahner erklärt darin ihren Eilantrag an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, die Corona-Beschränkungen in dem Bundesland zu kippen. Sie ruft dort auch dazu auf, Demonstrationen anzumelden. Die Corona-Verordnungen seien "offensichtlich verfassungswidrig" und "unwirksam" und so weitgehend, dass es ein Recht zum Widerstand nach Artikel 20 Abs. 4 des Grundgesetzes gebe. Niemand müsse sich mehr an diese Verbote halten, heißt es in ihrer Erklärung.
Der Zweck heiligt nicht immer die Mittel.
Zumindest wenn man bedenkt, dass der Bevölkerungsschutz hier zumindest teilweise als Zweck vorgeschoben ist, und es eigentlich darum geht Versäumnisse der Exekutive seit 2012 zu übertünchen.
Übrigens hat die auch einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht zur "Sofortigen Aussetzung"
aller Corona Regeln gestellt.
Ist dort aber aus
formalrechtlichen Gründen natürlich gescheitert.
Wenn die probiert die Verwaltungsgerichte zu übergehen, und Landesrecht über das Bundesverfassungsgericht abschaffen zu lassen, handelt sie genauso panisch wie die anderen Verantwortlichen.
Hätte sie als Juristin eigentlich wissen müssen, dass das formalrechtlich nicht funktionieren kann.