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Corona-Virus
Notiz 

RE: Corona-Virus

Der seit 25.03.2020 mächtigste Mann Deutschland wird vernünftig:


https://www.msn.com/de-de/nachrichten/co...li=BBqgbZL

Die Presse hetzt schon dagegen.
Wird wohl nicht mehr lang dauern, bis er das vollste Vertrauen der Kanzlerin
zugesprochen bekommt! Wonder Irony

RE: Corona-Virus

https://www.msn.com/de-de/nachrichten/co...li=BBqgbZL

Schutzmasken Für die Produktion medizinischer Schutzmasken im Inland seien Zuschläge an rund 50 Unternehmen erteilt worden, berichtet Spahn. Damit sollten ab Mitte August pro Woche zehn Millionen FFP2-Spezialmasken und 40 Millionen OP-Masken hergestellt werden. So lasse sich der Grundbedarf für das Gesundheitswesen decken. Der Minister kann aber keine Angaben darüber machen, ob auch die Versorgung der Bevölkerung mit einfachen OP-Masken gesichert sein wird. Das sei vor allem Sache der Wirtschaft. Spahn verteidigt die Entscheidung der Regierung gegen eine Maskenpflicht. „Abschließend und grundsätzlich setze ich eher auf Freiheit, Einsicht, Mitmachen, Akzeptanz durch Überzeugen mit Argumenten, weil aller Erfahrung nach Gebote eher Unterstützung bringen als Verpflichtungen.“


Wer glaubt wir bräuchten im August noch Masken sollte wirklich seinen Posten räumen, es geht selbstredend aber nur wieder um dasVerballern von Steuergelder an irgendwelche Unternehmer, die sonst nicht klarkommen.
Notiz 

RE: Corona-Virus

So nachdem die Krise jetzt fuer beendet erklärt ist, wird es Zeit für die Aufarbeitung.
Die Verantwortlichen müssen ermittelt werden und zur Verantwortung gezogen werden.

Der wirtschaftliche Schaden in Deutschland übertrifft wahrscheinlich die Billionen-Grenze sodass ein wirtschaftlicher Ausgleich von den Panikverantwortlichen nicht wieder gut gemacht werden kann.

Falls der Schaden und die maßvolle Strafe wirtschaftlich von den Verantwortlichen nicht zu erbringen ist, sieht unser Gesetz eine angemessene Freiheitsstrafe vor.

Jetzt gilt es zu diskutieren was hier angemessen ist.

Ich würde folgende Strafen für angemessen halten:

1 Tag Freiheitsstrafe für jeden Tag Ausgangssperre und Bürger scheint angemessen zu sein.
Als mildernden Umstand könnte man sehen, dass die Bürger noch einkaufen konnten und ein kontaktloser Spaziergang erlaubt war.
Dafür sollte den Verantwortlichen dann auch mindestens 1 Stunde kontaktloser Freigang am Tag gegeben werden.

Für Länder in denen der Ministerpräsident, zu Zeiten des Pandemieplans Gesundheitsminister war, die im Pandemieplan vorgesehehnen Masken nicht eingelagert wurden, aber dafür ganz besonders strenge Ausgangsbeschränkungen für die Bürger unter umgehung der Parlamente festgelegt wurden, muss man noch darüber nachdenken, ob aufgrund der Schwere der Tat, der 1-stündige Freigang gestrichen wird,
oder ob es angemessener ist, die Freiheitsstrafe zu verdoppeln.

Für die Panikpresse, die die menschenrechtsfeindlichen Maßnahmen verteidigt hat, b.z.w
noch mehr menschenrechtsfeindliche Maßnahmen verlangt hat muss man adequate Strafen vorsehen.

Hierbei ist als mildernder Umstand, die Panikisierung der Journalisten
zu beachten.

Angemessen wäre eine Zensur, duch einen unabhängigen Panikrat.
Da es sich bei der Pressefreiheit um ein Grundrecht handelt,
muss diese Zensur natürlich zeitlich begrenzt werden, und darf erst nach Ausrufung der Paniknotlage durch den unabhängigen Panikrat in Kraft treten.

Für die Zensur sollte vom unabhängigen Panikrat jährlich, und zum ersten mal am 01.März 2021 überprüft werden, ob die Paniklage noch anhält, und ob die Zensur anhand der bestehenden Paniklage noch angemessen ist.

Für die Paniklage sollte der unabhängige Panikrat einen wissenschaftlich nachvollziehbaren Index festlegen, der kontinuirlich anzupassen ist.

Der Index sollte im Internet veröffentlicht werden.

Wie man hört, wird hierfür in Kürze von Johns Hopkins Institut günstiger Serverplatz zur Verfügung gestellt.

Dort hatte man in Panik mehr Serverplatz gekauft als notwendig war.  Irony

Für die Befürworter einer zwangsweisen Handy-App sollte man statt einer Freiheitsstrafe einen verpfichtenden 8 wöchigen Urlaub im BIG BROTHER Container vorsehen. Damit die Anonimität gewahrt bleibt, erhalten sie während ihres BIG Brothers Aufenthalt eine MAC-Adresse und werden namentlich nicht erwähnt.

Die Befürworter der Widerspruchslösung bei der Handyapp kommen auch in den Big Brother Container.

Sie werden aber selbst entscheiden, wie lange sie dort bleiben.

Mit dem Ruf:

"Ich bin ein Depp, holt mich hier raus!"

können sie selbständig ihre Entlassung einleiten! Irony

https://www.chip.de/news/Corona-App-dire...20501.html
Notiz 

RE: Corona-Virus

(17.04.2020, 19:28)Praeriebaer schrieb: Preisfrage: Wenn ich 30 Jahre lang, jedes Jahr in etwa die selben zyklischen Umsatzkurven habe, warum sollte ich mir dann als Unternehmer überhaupt etwas zurücklegen? 

Und warum soll ich (als Steuerzahler) für den angeführten Unternehmer etwas zurücklegen?

__________________
Notiz 

RE: Corona-Virus

(18.04.2020, 12:08)Praeriebaer schrieb: Wer glaubt wir bräuchten im August noch Masken sollte wirklich seinen Posten räumen, es geht selbstredend aber nur wieder um dasVerballern von Steuergelder an irgendwelche Unternehmer, die sonst nicht klarkommen.


Wer glaubt das Gesundheitswesen bräuchte im August keine Masken ist zum Glück nicht auf dem Posten.  Irony

__________________
Notiz 

RE: Corona-Virus

Zitat:Weltärztepräsident urteilt heftig über Söders Politik: „Bayern steht am schlechtesten da“

https://www.merkur.de/politik/jens-spahn...51699.html



https://www.dw.com/de/acht-millionen-sch...a-53053924

[Bild: 53053776_403.jpg]

Gerüchten zu Folge wird im Juraforum diskutiert, ob man das persönliche Abholen von Masken am Flughafen als mildernden Umstand des  Versuchs der Wiedergutmachung zu betrachten ist,


oder ob man es als „Schamlose Selbstinszenierung“
strafverstärkend betrachten muss.

Zitat:„Schamlose Selbstinszenierung“: Söder posiert am Münchner Flughafen - er wird sogar mit Trump verglichen

https://www.merkur.de/lokales/erding/flu...46223.html
Notiz 

RE: Corona-Virus

(18.04.2020, 10:15)gelbfuss schrieb: Übergewicht und Covid-19 Hoher BMI führt zu schweren Verläufen

Klar ist, dass Erkrankungen wie Diabetes oder COPD und Covid-19 eine riskante Kombination darstellen. Jetzt verdichten sich die Hinweise, dass ein weiterer körperlicher Faktor zu schweren Verläufen bei der Lungenkrankheit führen kann: Fettleibigkeit.

https://www.n-tv.de/wissen/Hoher-BMI-fue...20681.html

Na, wer hätte das wohl gedacht.... Rolleyes
Man stelle sich nur mal vor, man hat 150kg und wird auf dem Bauch liegend beatmet. Was da für ein Druck reingepumpt werden muss, um den Brustkorb zu heben, das macht die Lunge nicht lange mit.
Notiz 

RE: Corona-Virus

(18.04.2020, 13:06)Fundamentalist schrieb: https://www.merkur.de/politik/jens-spahn...51699.html



https://www.dw.com/de/acht-millionen-sch...a-53053924

[Bild: 53053776_403.jpg]

Gerüchten zu Folge wird im Juraforum diskutiert, ob man das persönliche Abholen von Masken am Flughafen als mildernden Umstand des  Versuchs der Wiedergutmachung zu betrachten ist,


oder ob man es als „Schamlose Selbstinszenierung“
strafverstärkend betrachten muss.


https://www.merkur.de/lokales/erding/flu...46223.html
Bin ich eigentlich der Einzige, der das DIABOLISCHE ganz deutlich in Söders Gesicht erkennen kann, auch schon vor Corona?
Notiz 

RE: Corona-Virus

Das allerwichtigste, um aus dieser Krise herauszukommen,
wäre, dass § 28 des Infektionsschutgesetzes auch auf Panikinfizierte angewendet wird.

Zitat:(1) 1Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt oder ergibt sich, dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, insbesondere die in den §§ 29 bis 31 genannten, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist; sie kann insbesondere Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte oder öffentliche Orte nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu betreten. 2Unter den Voraussetzungen von Satz 1 kann die zuständige Behörde Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen von Menschen beschränken oder verbieten und Badeanstalten oder in § 33 genannte Gemeinschaftseinrichtungen oder Teile davon schließen. 3Eine Heilbehandlung darf nicht angeordnet werden. 4Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden insoweit eingeschränkt.

Da es für die Panikinfizierung noch keinen Schnelltest gibt, ist der Bürger dazu angehalten, solche Infizierte mit zu identifizieren um sie einer klinischen Untersuchung
auf Symptome zuzuleiten. Jeglicher Verdacht ist den Behörden zu melden.

Nach angaben des Verfassungsschutzes ist der Bürger bestens dazu geeignet solche Identifizierungen durchzuführen.

Aufmerksame Bürger haben, bereits während der Corona-Virus-Ausbreitung
dazu beigetragen, dass illegale Frisör und Gaststättenbetriebe mit ihren Verbrechen gegen die Abstandsregeln ausgehoben werden konnten.

Diese neue "Aufmerksamkeit" der Bürger könnte man jetzt auch gegen den Panikvirus nutzen, um Kranke zu identifizieren und sie gemäß § 28 des Infektionsschutzgestzes zu isolieren.

Als besonders verdächtig gelten Personen, die schon vor der Corona Krise durch ihr Panikverhalten in Funk-und Fernsehen aufgefallen sind und dieses Verhalten während der Corona Krise wiederholt haben.

Der Bürger ist angehalten solche Personen zu identifizieren und sie den Behörden zu melden.

Ich habe da schon ein paar im Ausge! Tup Irony
Notiz 

RE: Corona-Virus

(18.04.2020, 14:13)Fundamentalist schrieb: Das allerwichtigste, um aus dieser Krise herauszukommen,
wäre, dass § 28 des Infektionsschutgesetzes auch auf Panikinfizierte angewendet wird.


Da es für die Panikinfizierung noch keinen Schnelltest gibt, ist der Bürger dazu angehalten, solche Infizierte mit zu identifizieren um sie einer klinischen Untersuchung
auf Symptome zuzuleiten. Jeglicher Verdacht ist den Behörden zu melden.

Nach angaben des Verfassungsschutzes ist der Bürger bestens dazu geeignet solche Identifizierungen durchzuführen.

Aufmerksame Bürger haben, bereits während der Corona-Virus-Ausbreitung
dazu beigetragen, dass illegale Frisör und Gaststättenbetriebe mit ihren Verbrechen gegen die Abstandsregeln ausgehoben werden konnten.

Diese neue "Aufmerksamkeit" der Bürger könnte man jetzt auch gegen den Panikvirus nutzen, um Kranke zu identifizieren und sie gemäß § 28 des Infektionsschutzgestzes zu isolieren.

Als besonders verdächtig gelten Personen, die schon vor der Corona Krise durch ihr Panikverhalten in Funk-und Fernsehen aufgefallen sind und dieses Verhalten während der Corona Krise wiederholt haben.

Der Bürger ist angehalten solche Personen zu identifizieren und sie den Behörden zu melden.

Ich habe da schon ein paar im Ausge! Tup Irony


Panikinfizierte sind wohl eher die, die Panik wegen Entzug der Menschen- und Freiheitsrechte verbreiten und
dazu noch destruktive hetzerische Fake-News aus destruktiven Quellen weiterleiten. Kenne da auch ein paar
Kandidaten. Wenn Du willst schick mir Deine Adresse dann setze ich Dich mit auf die Liste der Panikinfizierten.
Die Bahner ist ja ganz glücklich in der geschlossenen Psychatrie. Da ist es viel sicherer.

Manche leben echt in einer ganz anderen Welt und denken alle anderen sind verrückt. Bang

__________________


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