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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(03.12.2020, 14:31)cloudatlas schrieb: es bleiben ja noch Aktien!!! 

auch damit lässt sich sehr gutes Geld verdienen Biggrin

Es bleiben auch noch Bitcoin. Und Gemälde. Und Rum. Aber ich würd schon gern weiterhin Futures und Optionen handeln.

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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(03.12.2020, 14:32)Sterling schrieb: Ich denke das Thema GmbH ist in der Realität schwer umsetzbar, wenn der einzige Zweck darin besteht Börsengeschäfte zu tätigen.

Warum ? Ein Familiy-Office macht doch auch nichts anderes.

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One bottle a day keeps the doctor away.

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

so... nun langsam nervt das ganze und in einem so organisiertem Land dürfte das nicht passieren!

Das Schreiben der Consor Bank beruht sicher auf irgendwelchen Infos und Vermutungen und wie auf der Seite zuvor geschrieben von einem user geschrieben. Wenn es so kommt wenigstens etwas. Aber so was sollte vom BFM kommen und schon seit Monaten !!!!

Was schlimmer ist, sind schon ab 1.1.2020 die "Totalverluste". Dank der schwammigen Auslegung "ganz oder teilweise" könnte jeder Optionsschein (Hebel) oder jedes Zertifikat bei einem geringen Verlust schon als Totalverlust gewertet werden. Damit wären wahrscheinlich die meisten hier aufgrund der begrenzten Verrechnung sicher jetzt schon bei hohen Nachzahlungen.
Das Wort teilweise sagt nichts über die Höhe des Verlustes aus.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(03.12.2020, 16:21)aktienguru schrieb: so... nun langsam nervt das ganze und in einem so organisiertem Land dürfte das nicht passieren!
In einem was?

In diesem Land:
- wird relativ kurz vor Eröffnung von BER festgestellt, dass es sich wohl doch etwas verzögern wird (geplante Baudauer: 5 Jahre. Verzögerung danach: knapp 9 Jahre)
- sterben bei ner Love-Parade 21 Menschen. Die Suche nach Verantwortlichen wird nach 10 Jahren eingestellt. Leider alles verjährt.
- Wird ne Maut geplant und vertraglich vereinbart, die dann noch vor Inkrafttreten von Gerichten einkassiert wird
- Verbietet ne BAFIN, deren Mitarbeiter selber damit handeln, das shorten von Aktien einer Firma. Politiker machen "Lobbyarbeit" dafür in China. Kurz danach ist die Firma insolvent und ein Fall für die Gerichte
- Gehen Milliarden an Banken als Erstattung für Steuern, die sie nie gezahlt haben

Wer also glaubt, dass dies ein gut organisiertes Land ist, der glaubt auch das Gerede davon, dass dies ein reiches Land ist.
Tut mir Leid - und den Weihnachtsmann gibt es auch nicht. :-(

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Hat sich erledigt. 
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Wer keinen Mangel an Steuereinnahmen hat ist auch nicht gezwungen zu organisieren.

Planung ist für die Mittellosen.

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Reiner Satire Account ohne rechtliche Verwertbarkeit
Viel ist schon gewonnen wenn nur einer aufsteht und Nein sagt - Berthold Brecht
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(03.12.2020, 16:43)Vahana schrieb: Wer keinen Mangel an Steuereinnahmen hat ist auch nicht gezwungen zu organisieren.

Planung ist für die Mittellosen.

D hat kein Einnahmeproblem.
Die Ausgaben machen den Ärger.

Aber - so ist das wohl in ner Demokratie: Man kauft sich die Stimmen derer, die am meisten sind/am lautesten Schreien.

Sehen wir es positiv: In vielen, vielen Ländern geht es noch deutlich mehr drunter und drüber.

SG

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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(03.12.2020, 16:48)Mr. Passiv schrieb: Sehen wir es positiv: In vielen, vielen Ländern geht es noch deutlich mehr drunter und drüber.

Nur bewegen wir uns da schon ein bisschen weg von den fuehrenden Industrienationen oder den demokratisch/rechtsstaatlichen Leuchttuermen der Welt Irony

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Wie z. B. ?

Hab da nicht so den Überblick :-(

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Hat sich erledigt. 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Wer leuchtet wo?

Mann, du sprichst in Rätseln!
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(03.12.2020, 16:21)aktienguru schrieb: so... nun langsam nervt das ganze und in einem so organisiertem Land dürfte das nicht passieren!

Das Schreiben der Consor Bank beruht sicher auf irgendwelchen Infos und Vermutungen und wie auf der Seite zuvor geschrieben von einem user geschrieben.  Wenn es so kommt wenigstens etwas. Aber so was sollte vom BFM kommen und schon seit Monaten !!!!

Was schlimmer ist, sind schon ab 1.1.2020 die "Totalverluste". Dank der schwammigen Auslegung "ganz oder teilweise" könnte jeder Optionsschein (Hebel) oder jedes Zertifikat bei einem geringen Verlust schon als Totalverlust gewertet werden. Damit wären wahrscheinlich die meisten hier aufgrund der begrenzten Verrechnung sicher jetzt schon bei hohen Nachzahlungen.
Das Wort teilweise sagt nichts über die Höhe des Verlustes aus.

weiß eigentlich hierzzu jemand was ???


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