(16.05.2021, 08:53)Ste Fan schrieb: Zum Thema Residence: es gibt noch andere Moeglichkeiten, diese setzen allerdings voraus dass du schon Kontakte/Bekanntschaften im Land hast..deine erwaehnten 2 Punkte sind ja eher der "hochoffizielle" Weg in Richtung allg. Geschaeftstaetigkeit in den UAE.
Einen Wohnsitz brauchst du fuer das Dubaivisum selbst nicht - dort reicht die PO Box. Eine PO Box wiederum akzeptieren westliche Broker und Banken nicht. Du brauchst somit immer einen regulaeren Wohnsitznachweis fuer deinen Broker - egal wo du dich niederlaesst - und in deinem Fall auch fuer das deutsche Finanzamt...
"Never burn bridges behind you"
Ein Kumpel hat jetzt ein kleines Problem?
Er ist die letzten Jahre zwischen Russland (Kasachstan), UAE und Thailand hin und her unterwegs gewesen.
Ging nicht anders, als "Contractor", Kohle ging steuerfrei nach UAE.
Nun wollte er einen Job in Deutschland annehmen und sofort möchte das FA wissen, wo er in den letzten Jahren Steuern gezahlt hat, bzw. eine Steuernummer hatte?
Eine Steuererklärung würde auch reichen, für die letzten 2 Jahre. Er ist bestimmt schon 15 Jahre im Ausland unterwegs.
Ich kenne die Rechtsgrundlage nicht. Vielleicht unterstellt man, dass er in Deutschland gelebt hat, obwohl er nicht gemeldet war?
Es wird immer schwieriger und ganz ohne "Steuern" scheint es nicht zu gehen?
Der Kumpel hat nun was im Osten angenommen und ist wieder weg aus unserem Paradies.