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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(19.02.2022, 00:24)Speculatius schrieb: An der CME braucht sich auch niemand dafür zu interessieren, weil diese nicht mit Privatanlegern zu tun hat, sondern ausschließlich mit zugelassenen Finanzunternehmen und Clearing Membern, die ihrerseits dafür sorgen müssen, die Marginverpflichtungen gegenüber der Börse sicherzustellen, auf Seite gegenüber ihren (Privat-)Kunden allerdings Mechanismen vorsehen können, die es ihnen ermöglichen auf Nachschußforderungen zu verzichten, so wie es die CFD-Broker auch alle können und trotzdem nicht pleite gegangen sind.

Aha, das ist natürlich ne tolle Lösung wenn IB dann z.B. die ohnehin arg hohen Marginsätze nochmal verdoppelt z.B.; die sind aber nicht verpflichtet dazu, es könnte auch einfach wie bei den ETF ausgehen, dann ist das Produkt halt für den Privatkunden gesperrt. Herzlichen Glückwunsch  Irony

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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Ich denke mein Begriff "Futures-Verbot" ist nicht falsch, wenn auch verkürzt. Es geht um ein Handelsverbot für Futures mit Nachschusspflicht für Kleinanleger. Es gibt bisher fast nur Futures mit Nachschusspflicht und hier sind die allermeisten solche Kleinanleger. Mein Begriff passt also zu 99%. Das ist m.E. eine ausreichende Annäherung.

Was aber wirklich eine Manipulation ist, ist das Wort "Anlegerschutz" in der Bafin-Anordnung. Das ist nahezu eine Verhöhnung. Die Bafin kann keine konkreten Fälle nennen, fabuliert nur allgemeines Zeug wie damals beim CFD-Verbot und behauptet, Anleger zu schützen. Haben die mal einen einzigen dieser Anleger befragt? Sicher nicht.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(19.02.2022, 17:22)jf2 schrieb: Aha, das ist natürlich ne tolle Lösung wenn IB dann z.B. die ohnehin arg hohen Marginsätze nochmal verdoppelt z.B.; die sind aber nicht verpflichtet dazu, es könnte auch einfach wie bei den ETF ausgehen, dann ist das Produkt halt für den Privatkunden gesperrt. Herzlichen Glückwunsch  Irony

Ich habe mal eine Frage zu der ETF-Geschichte, da nicht mein Thema. Was war da der Hintergrund? Gings um die Vorabpauschale und wieso haben sich die US-Broker auf die Sperrung eingelassen? Was "drohte" denen?
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(20.02.2022, 01:20)minenfuchs schrieb: Ich habe mal eine Frage zu der ETF-Geschichte, da nicht mein Thema. Was war da der Hintergrund? Gings um die Vorabpauschale und wieso haben sich die US-Broker auf die Sperrung eingelassen? Was "drohte" denen?

Es ging um die umfangreiche, EU-zertifizierte Aufklärungsbroschüre für jeden ETF. Diese kostet Geld, und da überlegen sich die Emittenten genau, ob sie die für die paar Europäer erstellen und pflegen.

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Also diese PRIPs und PREPS und wie die alle heißen. Was hätte dann den US-Brokern gedroht? Bußgelder?

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Warum sollte eine Bank gegen geltendes EU Recht verstoßen und eine Milliarden Strafe und oder die Auflösung der Bank riskieren? Damit Du einen US Fonds kaufen kannst? Bissl nachdenken bevor man postet, danke!
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021


  1. Beschluss > VIII R 11/18 | BFH - BFH hält die ...
    17.11.2020 · Beschluss >[b] VIII R 11/18[/b] | BFH - BFH hält die Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste für verfassungswidrig < kostenlose-urteile.de Bundesfinanzhof, Beschluss vom 17.11.2020 -[b] VIII R 11/18[/b] - BFH hält die Verlustverrechnungs­beschränkung für Aktien­veräußerungs­verluste für verfassungswidrig BFH bittet BVerfG um Klärung

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Gruß Hans-Jürgen

Den Seinen gibt´s der Herr im Schlaf
Psalm 127, Vers 2
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(04.03.2022, 11:29)EMEUV schrieb:
  1. Beschluss > VIII R 11/18 | BFH - BFH hält die ...
    17.11.2020 · Beschluss >[b] VIII R 11/18[/b] | BFH - BFH hält die Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste für verfassungswidrig < kostenlose-urteile.de Bundesfinanzhof, Beschluss vom 17.11.2020 -[b] VIII R 11/18[/b] - BFH hält die Verlustverrechnungs­beschränkung für Aktien­veräußerungs­verluste für verfassungswidrig BFH bittet BVerfG um Klärung

Das ist ja schon länger bekannt (s.a. Datum). Der Witz ist aber, dass der Vorgang beim BVerfG bisher noch nicht einmal ein Aktenzeichen bekommen hat, dass man beim Finanzamt angeben kann. Den die berufen sich immer auf einen Nicht-Anwendungsbescheid des Finanzministerium.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Es gibt ja nun den Vorläufigkeitsvermerk und das Az. beim BverfG lautet: 2 BvL 3/21


https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/verlustverrechnungsbeschraenkung-fuer-aktienveraeusserungsverluste_164_560498.html
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Zitat:Verlustverrechnungsbegrenzung soll aufgehoben werden

Die noch unter der alten Bundesregierung beschlossene und völlig verkorkste Begrenzung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften soll offenbar aufgehoben werden, wie aus den Eckpunkten für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz von zwei FDP-Ministern hervorgeht.
....
Ziel sei auch eine "wesentliche Vereinfachung im Abgeltungssteuerverfahren", heißt es im Eckpunktepapier der FDP-Minister.

https://www.godmode-trader.de/artikel/re...n,11146591


Ob es noch was bringt - oder ob die betroffenen Personen sich und ihr Geld nicht schon längst ins abgeltungsteuerfreie Ausland verbracht haben.... Wonder


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