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Interactive Brokers
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RE: Interactive Brokers

(07.12.2022, 18:48)Boy Plunger schrieb: "Professionell" bedeutet für dich als Privatanleger das du deutlich höhere Datenkosten hast. Vorteil ist natürlich das du aus der höheren Margin bei Futures rauskommst und ETFs die für EU-Staatsbürger nicht mehr handelbar sind, handeln kannst.

Ist es für dich ein Problem Margin zu hinterlegen? Kann es sein, dass du einfach zu wenig Kapital hast. Vielleicht ist der IB Schutz für Privatanleger, ja für dich als Newbie bzw. Eiinsteiger sogar ein Segen, statt ein Fluch.

Ich glaube die Pattern-Daytrading-Regel für Privatanleger unter $25.000 ist durch Sitz in Irland bzw. Ungarn aufgehoben. Diese Regel hat so manch einen Newbie in der Anfangszeit mit einer Zwangspause, vor großem finanziellen Unheil durch Over-Trading oder sogar der Pleite geschützt.
Margin Cushion kann man nie genug haben! Dir scheint nicht klar zu sein das IB aus dem Nichts heraus die Margin auf Short Positionen um das x fache erhöhen kann Vorwarnzeit 24H? Was machst Du wenn der Markt crasht da löst sich Dein Cushion in Luft genau dann wenn Du vielleicht gerne etwas handeln möchtest. Daten von IB brauche ich nur in den seltensten Fällen
PS: Du hast Recht ich habe nicht genug Kapital ich hätte gerne mehr, aber ansonsten weiss ich nicht was Du hier meinst :-)
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RE: Interactive Brokers

Hat jemand ne Ahnung wie ich die Telefonnummer beim IB-Key-Schutz via IBKR Mobile ändern kann?

Ich hab vor längerer Zeit meine Telefonnummer, auch bei IB im Portal, geändert - aber die Identifizierung referenziert noch auf die alte Telefonnummer.
Nun will ich auf ein neues Handy wechseln, bekomm aber die SMS nicht, da diese wahrscheinlich auf die alte Nummer geschickt wird.

Ich hab zwar vollen Zugriff, da auch die Authentifikation hinhaut - dort interessiert wohl nur die App bzw. das physische Gerät dahinter, ein Wechsel klappt aber wie oben beschrieben nicht, solange die alte TElefonnummer dort eingetragen ist.

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RE: Interactive Brokers

Hast du mal beim IB Support angefragt? Eventuell können die das für dich ändern.

__________________
Ulrich
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RE: Interactive Brokers

Jap, die hab ich mal angeschrieben… dachte nur, dass ich vielleicht etwas übersehen habe.
Eigentlich nicht sinnvoll die Telefonnummer dort nicht mitzuändern, wenn sie im Portal abgeändert wird… wer hat da in weiterer Folge noch Zugriff auf die alte Nummer  Wonder ?

RE: Interactive Brokers

Die Telefonnummer kann wohl nur vom Support umgestellt werden, dies bedingt eines Anrufs… soweit die Antwort auf mein Ticket.
Werde am Nachmittag mal die Warteschleife testen.

RE: Interactive Brokers

Hallo.
Ich wurde von IB nun im Zuge eines automatischen Fragebogens zwecks "Tax Treaty Benefits" gefragt.
So weit ich das verstanden habe geht es darum, wenn ich nein klicke werden mir automatisch 30% Steuern abgezogen, wenn ich Ja klicke nur 15%.
(Da es zwischen US und Österreich ein Steuerabkommen gibt).
Also meine erste Frage stimmt das? und passt das, dass ich hier auf "ja" klicke?
Und nächste Frage: Warum wird überhaupt was abgezogen? Ich dachte ich muss das dann bei meiner Finanz angeben?

Danke.
lg.
p.s.: Frohes neues Jahr.
Notiz 

RE: Interactive Brokers

Hallo!

Ja das passt so für dich, der Fragebogen betrifft insbesondere die USA (und falls dein Depot bei IB Ireland liegt auch Irland)

*** USA ***
Für Dividenden fallen grundsätzlich 30% Steuern. Wenn du in Österreich Steuern bezahlst, kannst du dich allerdings auf das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Österreich und den USA berufen, welches eine Reduktion der Quellensteuer auf nur 15% vorsieht.

15% kannst du den in Österreich fälligen 27,5% anrechen.

Damit zahlst du bei Dividenden:
15% Quellensteuer in den USA
12,5% Steuer in Österreich
= 27,5% Steuer Gesamt = österreichischer fixer Steuersatz aka Kapitalerstragsteuer oder KESt

Ohne Anwendung des DBAs für dich würden 30% Quellensteuer in den USA anfallen, in Österreich anrechenbar sind in diesem Fall aber dennoch nur 15%. Insgesamt würdest du so dann 42,5% Steuer auf die Dividenden bezahlen (30% in den USA zzgl. 12,5% in Österreich)


*** Irland ***
Irland sieht für Zinsen eine Quellensteuer in der Höhe von 20% vor.

Zinsen in Zusammenhang mit einem Depot bei IB Ireland erhältst du beispielsweise:
  • für positives Cash-Guthaben
  • für Einkünfte aus der Aktienleihe (die vertraglich als Zinsen tituliert sind) aka SYEP oder Stock Yield Enhancement Program

Das DBA zwischen Österreich und Irland sieht die Reduktion dieser Quellensteuer auf 0% vor. Dazu musst du:
  • den Punkt im Online-Formular ausfüllen
  • zusätzlich das Papierformular der irischen Steuerbehörde von deinem Finanzamt stempeln lassen und elektronisch an IB senden

Anrechenbar von der irischen Quellensteuer sind in Österreich überigens 0% (Merksatz: Grundsätzlich ist nur Steuer in jener Höhe im eigenen Land anrechenbar, die lt. DBA maximal vom anderen Land einbehalten werden darf. Irland darf in dem Fall 0% einbehalten, weshalb in deinem Wohnsitz-Land 0% an irischer Steuer anrechenbar sind)

Ohne der Hinterlegung deines DBA-Status für Irland würdest du auf von IB erhaltene Zinsen also die volle Steuer in Östereich + zusätzlich 20% irische Quellensteuer bezahlen
Notiz 

RE: Interactive Brokers

(02.01.2023, 18:25)cordo schrieb: Hallo!

Ja das passt so für dich, der Fragebogen betrifft insbesondere die USA (und falls dein Depot bei IB Ireland liegt auch Irland)

*** USA ***
Für Dividenden fallen grundsätzlich 30% Steuern. Wenn du in Österreich Steuern bezahlst, kannst du dich allerdings auf das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Österreich und den USA berufen, welches eine Reduktion der Quellensteuer auf nur 15% vorsieht.

15% kannst du den in Österreich fälligen 27,5% anrechen.

Damit zahlst du bei Dividenden:
15% Quellensteuer in den USA
12,5% Steuer in Österreich
= 27,5% Steuer Gesamt = österreichischer fixer Steuersatz aka Kapitalerstragsteuer oder KESt

Ohne Anwendung des DBAs für dich würden 30% Quellensteuer in den USA anfallen, in Österreich anrechenbar sind in diesem Fall aber dennoch nur 15%. Insgesamt würdest du so dann 42,5% Steuer auf die Dividenden bezahlen (30% in den USA zzgl. 12,5% in Österreich)


*** Irland ***
Irland sieht für Zinsen eine Quellensteuer in der Höhe von 20% vor.

Zinsen in Zusammenhang mit einem Depot bei IB Ireland erhältst du beispielsweise:
  • für positives Cash-Guthaben
  • für Einkünfte aus der Aktienleihe (die vertraglich als Zinsen tituliert sind) aka SYEP oder Stock Yield Enhancement Program

Das DBA zwischen Österreich und Irland sieht die Reduktion dieser Quellensteuer auf 0% vor. Dazu musst du:
  • den Punkt im Online-Formular ausfüllen
  • zusätzlich das Papierformular der irischen Steuerbehörde von deinem Finanzamt stempeln lassen und elektronisch an IB senden

Anrechenbar von der irischen Quellensteuer sind in Österreich überigens 0% (Merksatz: Grundsätzlich ist nur Steuer in jener Höhe im eigenen Land anrechenbar, die lt. DBA maximal vom anderen Land einbehalten werden darf. Irland darf in dem Fall 0% einbehalten, weshalb in deinem Wohnsitz-Land 0% an irischer Steuer anrechenbar sind)

Ohne der Hinterlegung deines DBA-Status für Irland würdest du auf von IB erhaltene Zinsen also die volle Steuer in Östereich + zusätzlich 20% irische Quellensteuer bezahlen

Super Danke für die tolle Erklärung.
Ich bin bei IB Irland. Hab im Formular sowohl bei US und Irland auf JA geklickt. Somit füll ich nun noch das Formular 8-3-6 aus, lass es vom Finanzamt unterfertigen (Bin schon gespannt ob die das machen bzw. verstehen... :) ) und schicke das wieder an IB.

Frage im Detail:
Ich hab ein Marginkonto für Daytraden.
Und ein Cashkonto für Swingtrades bzw. Dividenden.
Welche Steuern fallen nun auf diese drei Bereiche an?
Bei den Dividenden hast du erklärt das 0% automatisch abgezogen werden (da IB Irland) und ich in Österreich die vollen 27,5% zahlen muss.
Und für die Gewinne aus Day- und Swingtrading? Das hab ich nicht ganz verstanden..

Vielen Dank!
lg.
Notiz 

RE: Interactive Brokers

Für die Steuer hat es erstmal nichts zu tun, ob ein Ertrag/Gewinn auf deinem Cash-Depot oder dem Daytrading-Depot angefallen sind.

*** Dividenden ***
Das bei den Dividenden funktioniert etwas anders als von dir vermutet, für die Quellensteuer zählt dabei nämlich der Sitz des jeweiligen Unternehmens das die Dividende ausschüttet.

Der Sitz von IB (in deinem Fall Irland) zählt nur bei den Einkünften, die von IB selbst kommen (Zinsen für Cash-Guthaben, Zinsen aus der Aktienleihe / SYEP)

Dazu ein paar Beispiele ..

Dividenden von US-Unternehmen
Du zahlst 15% Quellensteuer (da du das W8-BEN Formular bei IB sauber elektronisch ausgefüllt hast - ansonsten 30%). In Österreich zahlst du die restlichen 12,5% = insgesamt 27,5%

Dividenden von DE-Unternehmen
Du zahlst 26,375% Quellensteuer, das DBA mit Deutschland sieht nämlich keine Reduzierung der deutschen Steuer im Voraus vor. Davon sind ebenso 15% der österr. Steuer anrechenbar, du zahlst damit wieder 12,5% in Österreich + 26,375% in Deutschland an Quellensteuer = 38,875% Steuer

Das DBA mit Deutschland sieht nun vor, dass du die zu viel bezahlte Steuer (26,375% - 15% = 11,375%) im Nachhinein mittels Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn zurück forderst.

Dazu brauchst du von der Clearstream (=Lagerstelle der Aktien in Deutschland) eine sog. Einzelsteuerbescheinigung, die dir IB anfordern und im Anschluss übermitteln kann (IB verlangt für die Dienstleistung € 30,- je Dividendenzahlung).

Diese Bescheinigung + den deutschen Antrag auf Rückerstattung der zuviel bezahlten deutschen Quellensteuer lässt du dir von deinem Finanzamt in Österreich in 3-facher Ausfertigung abstempeln und retour senden, im Anschluss sendest du das Zeug postalisch nach Bonn.

Die Bearbeitungszeit beträgt etwa 12 Monate, und so erhältst du dann rund 1 Jahr später 1. einen Bescheid aus Deutschland und 2. die Steuer-Rückerstattung per Überweisung auf dein Konto.


Dividende von Schweizer Unternehmen
Im Grunde läuft es so wie für DE, allerdings im Detail etwas einfacher und auch komplizierter.

Einfacher:
Du brauchst einen Tax Voucher, IB stellt ihn dir für die Gebühr von CHF 15,- je Dividendenzahlung aus.
Zusammen damit sendest du den Schweizer Antrag an dein Finanzamt in Österreich, das alles abstempelt und gleich von sich aus an die zuständige Behörde in der Schweiz weiterleitet (du brauchst nicht selbst nochmal alles in die Schweiz zu senden)

Die Bearbeitungszeit beträgt etwa ein halbes Jahr, danach hast du die Schweizer Steuer auf deinem Konto.

Komplizierter:
Die Steuer-Rückerstattung aus der Schweiz erhältst du als Überweisung in Schweizer Franken. Und aus der Schweiz.

Verwendest du ein normales Standard-Konto einer österreichischen Bank, bist du mit folgenden 2 Problemen konfrontiert:
1. Kostet die eingehende Überweisung aus dem Nicht-Euro und Nicht-EU-Raum (nämlich der Schweiz) ein kleines Vermögen
2. Wird die Bank die CHF-Überweisung für dich in Euro konvertieren, was zumeist auch mit unattraktiven Gebühren verbunden ist

Abhilfe schaffen:
  1. 1Ein Konto in Litauen bei Revolut, oder
  2. 2Ein Konto direkt in der Schweiz bei zB Yuh

Beide Konten sind kostenlos und jeweils ein Multiwährungskonto. Du kannst damit Überweisungen aus der Schweiz kostenfrei empfangen, und zwar direkt in CHF ohne eine teure Zwangs-Konvertierung in Euro in Kauf nehmen zu müssen.


*** Trading-Einnahmen ***

Wie das zu versteuern ist, das hängt vom Finanzinstrument ab.

Aktien, Fonds, ETFs, REITs, BDC, Warrants (OptionsSCHEINE, Zertifikate)

Dafür fällt KESt mit 27,5% an.

Zu beachten dabei:
  • Die Bestände sind nach dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren (GDPV) je Wertpapier nach jedem Zukauf neu zu bewerten. Nicht zulässig sind FIFO, LIFO sowie jede weitere anders geartete Methode, bei der es sich nicht um GDPV handelt.
  • Es dürfen keine Transaktions- und Werbungskosten von den Gewinnen abgezogen werden


Nicht verbriefte Derivate (zB Futures, echte Optionen, CFDs)

Dafür fällt Einkommensteuer zu deinem persönlichen Tarif an, also maximal der Spitzensteuersatz mit 55%

Zu beachten ist hier:
  • Die Bewertungsmethode deiner Bestände ist mehr oder weniger frei wählbar (kein Zwang zu GDPV, vielmehr kannst du zB FIFO anwenden oder überhaupt die "freie Zuordnung" wie es dir gefällt)
  • Transaktionskosten und auch Werbungskosten (zB Datenabonnements für Realtime-Kurse) darfst du von den Gewinnen abziehen


Fazit zu den Trading-Einnahmen
Du wirst nicht um das rigorose Führen eigener Bücher drum herum kommen. Die Statements von IB sind zusammengefasst meist einfach für die Tonne.


*** Das irische Formular zur Befreiung von der dortigen Quellensteuer ***

Weil du danach gefragt hast: Das abzustempeln funktioniert bei österr. Finanzämtern völlig problemlos. Ich hab dazu weiter oben ein Begleitschreiben eingefügt, formuliert in österreichischem Juristen-Deutsch. Wenn du es mit dem angehst, dann wissen sie gleich was Sache und für dich zu tun ist.

Das Beispiel gibt's hier:
https://www.trading-stocks.de/thread-198...#pid137086


*** Allgemein Infos ***

Viele Infos zum Thema der Steuern bei der privaten Vermögensverwaltung im Internet beziehen sich einfach auf Deutschland - für dich in Österreich ist die Lage dann aber doch etwas anders ausgestaltet.

Deshalb hier in der Essenz ein paar wesentliche Merkmale, wie sich das System in Österreich von dem in DE unterscheidet
  • Es gibt keinerlei Sparerfreibetrag - stattdessen Steuer ab dem ersten Euro
  • Es gibt keinerlei Verlustvortrag in das Folgejahr. Ist ein Verlust nicht mit Gewinnen desselben Kalenderjahres ausgleichbar, hast du einfach Pech gehabt
  • Erträge mit 27,5% Steuer (Trading von Aktien, Fonds, ETFs, Warrants, BDCs, REITs) und die zum persönlichen Steuersatz (zB nicht verbriefte Derivate wie Optionen und Futures) kommen jeweils in unterschiedliche Steuertöpfe
  • Gewinne und Verluste können Topf-übergreifend nicht ausgeglichen werden. Ein Verlustausgleich ist nur innerhalb desselben Topfs möglich (27,5% / persönlicher Steuersatz)
  • Du kannst aus diesem Grund eingenommene Dividenden mit Verlusten aus dem Trading von Aktien, ETFs, Fonds, Warrants, BDCs und REITs ausgleichen
  • Bist du gleichzeitig Angestellter (genauer: hast du ein Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit), so hast du für Nebeneinkünfte einen Freibetrag von € 730,- je Jahr, innerhalb dessen keine Steuer anfällt
  • Das betrifft die Zusatz-Einkünfte zum persönlichen Steuersatz (nicht verbriefte Derivate; siehe oben)
  • Nicht betroffen sind die Einkünfte mit KESt - dafür fällt Steuer ab dem ersten Euro an
Notiz 

RE: Interactive Brokers

(02.01.2023, 21:42)cordo schrieb: Für die Steuer ....

Danke nochmals. 
Da verliert man ja schnell wieder die Lust am Handeln besonders an Deutschen oder Schweizer Aktien.. 

Ich entnehme deinen Texten das du aus AUT bist. Kannst du mir österreichische Literatur zu dem Thema empfehlen (Steuern, Dividenden). Man findet ja nur Unterlagen den deutschen Markt betreffend.

Weil du das Thema Werbungskosten und Transaktionskosten angesprochen hast. 
Allgemein zur Absetzbarkeit sonstiger Ausgaben hätte ich noch ein paar Fragen. Aber die stelle ich im entsprechenden Thread. Falls du da etwas Input hättest, bedanke ich mich jetzt schon.

LG


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