Da ich EU Bürger bin lass ich vorerst die Finger von IB, da gibts noch ne MENGE ungeklärter Sachverhalte. Was nützt mir der beste Broker wenn ich kein Zugriff auf mein Geld habe, da kann IB soviel Berühigungsmails verschicken wie sie wollen.
BREXIT oder EXIT vom BREXIT: Konsequenzen für Anleger und Unternehmer
Meldung vom 26.10.2018
Wahrscheinlich wissen wir erst am 30.03.2019 ganz genau, ob es nun einen harten, einen weichen oder gar kein BREXIT geben wird. Zu vielschichtig sind die verschiedenen Interessen in Großbritannien aber auch in der EU. Nach wie vor sehe ich eine Verhandlungslösung mit verlängerten Übergangsfristen als den wahrscheinlichsten Ausgang. Allerdings ist Vorsicht bekanntlich die Mutter der Porzellankiste. Deswegen sollten sich Anleger und Unternehmer jetzt auf alle Eventualitäten vorbereiten.
Konsequenzen für Anleger – schon heute spürbar
Viele Anleger spüren schon heute die negativen Auswirkungen des BREXIT. Das britische Pfund hat seit dem Referendum rund ein Viertel seines Wertes verloren. Durch den Abzug vieler Mitarbeiter der Finanzbranche sinken Mieten und Wert von Immobilien, besonders in London. Und britische Aktien haben sich in den vergangenen 3 Jahren deutlich schlechter entwickelt, als zum Beispiel amerikanische Werte.
Kommt es zu einem ungeregelten, harten BREXIT werden Anlagen in Großbritannien noch einmal stark an Wert verlieren. Besonders betroffen sind Immobilienbeteiligungen, da sie gleich dreifach betroffen sind: Weniger Miete bedeutet weniger laufenden Ertrag. Sinkende Nachfrage nach Büro- und Wohnraum führt zu fallenden Immobilienpreisen. Und ein einbrechendes Pfund führt zu zusätzlichen Wertverlusten für den Euro-Anleger.
Haben Sie eine Versicherung bei einer britischen Versicherungsgesellschaft, wie zum Beispiel Standard Life, Clerical Medical oder Lloyds? Dann sollten Sie diese jetzt auf den Prüfstand stellen. Um den Folgen des BREXIT zu entgehen verlagern viele Gesellschaften ihr Geschäft an neue Standorte in der EU. So überträgt aktuell Standard Life rund 600.000 Verträge von Schottland auf eine Tochtergesellschaft in Irland. Was auf den ersten Blick gut klingt hat für Anleger einen nicht unerheblichen Haken. Während Lebensversicherungen in Großbritannien ähnlich wie in Deutschland durch eine staatliche Sicherung geschützt sind, fehlt dieser Schutz in Irland. Der Totalverlust ist möglich.
Bleibt Ihr Vertrag dagegen in England, ergibt sich ein anderes Problem. Im Falle eines ungeregelten BREXIT hat die britische Regierung angekündigt, ein Zahlungsverbot für Versicherungen und Banken zu verhängen. Sie könnten dann nicht mehr an Kunden außerhalb Großbritanniens zahlen. Von diesem Zahlungsverbot wären dann auch Guthaben bei britischen Banken, zum Beispiel Tagesgelder und Festgelder betroffen.
Selbstredend ergeben sich aus der momentane Unsicherheit auch neue Chancen für Investoren. Bleibt ein harter BREXIT aus und regelt ein neuer Handelsvertrag verlässlich den Status im Sinne einer engen Partnerschaft werden sich sowohl das Pfund als auch britische Aktien deutlich erholen. Wie wahrscheinlich dieses Ergebnis ist muss jedoch jeder Anleger für sich selbst entscheiden.
Der BREXIT – ein Rückschritt für Unternehmer
Gerade für Unternehmen und Unternehmer liegen die Konsequenzen aus einem ungeregelten BREXIT noch weitestgehend im Dunkeln. Das liegt nicht nur daran, dass sich nach einer Studie des IW Köln die überwiegende Mehrheit noch nicht mit diesem Thema befasst hat, sondern auch der engen Partnerschaft zwischen Großbritannien und der restliche EU. Die Auflösung dieser in den vergangenen 30 Jahren entstandenen Verflechtung in nur wenigen Monaten ist praktisch unmöglich und ein großer Rückschritt für den weltweiten Handel.
Bei aller Unsicherheit, einige Vorbereitungen sind für Unternehmen unerlässlich. In erster Linie geht es darum, sich einen Überblick darüber zu verschaffen, auf welche Unternehmensfelder sich der Brexit auswirkt. Besonders relevant sind die Bereiche Lagerhaltung und Lieferung, Personal, Zahlungsverkehr und Versicherung.
Unternehmen sollten Ihre Lieferwege in beide Richtungen, Ein- und Ausgang, analysieren. Im Wareneingang ist es wichtig zu wissen, dass Importe aus Asien häufig über Großbritannien abgewickelt werden. Rechnen Sie mit Verzögerungen. Ebenso werden Lieferungen nach GB deutlich verzögert eintreffen. Berücksichtigen Sie das bei der Vertragsgestaltung bei den Lieferfristen.
Sollte es keine Regelung zum Austritt geben, entfällt für Deutsche in Großbritannien und umgekehrt für Britten in Deutschland die Personenfreizügigkeit. Arbeitsverträge sind deshalb zu überprüfen und ggf. rechtzeitig anzupassen. Arbeitsvisa müssen beantragt werden.
Die Abwicklung von Zahlungen von und nach Großbritannien wird deutlich schwieriger und zeitaufwendiger. Auch hier sollten Verträge ggf. rechtzeitig angepasst werden, um einen Zahlungsverzug zu vermeiden. Bestehende Versicherungen, zum Beispiel die Betriebshaftpflicht, Warenversicherungen für den Export oder Gebäudeversicherungen sollten überprüft werden. Sind sie mit britischen Versicherern abgeschlossen, sollte man Alternativen suchen.
Kühler Kopf statt Panik
Bei allen nötigen Vorkehrungen geht es darum, sich auf Eventualitäten vorzubereiten. Panik ist nach wie vor unangemessen und würde mehr Schaden anrichten als vor dem BREXIT schützen. Es bleibt Anlegern und Unternehmen noch genug Zeit, gut vorbereitet und mit gutem Gefühl das Ende der Verhandlungen abzuwarten. Unterstützung bekommen Sie von Ihren Bankberatern. Aber auch Ihr Steuerberater und Wirtschaftsprüfer hat wertvollen Rat für Sie.
Der Autor
Patrice Kaiser, Vertriebs- und Produktmanager für Vermögensanlagen
Patrice Kaiser, 39 Jahre alt, Bankbetriebswirt, verantwortet seit 2011 die fachliche Seite des Anlagegeschäfts in der MERKUR BANK. Im Vordergrund seiner Arbeit steht, die Komplexität einer Vielzahl von Anlageformen und -strategien für den Kunden aufzulösen. Um die individuell beste Lösung bieten zu können, trifft er die Wertpapierauswahl an Hand quantitativer und qualitativer Kriterien. Sein Ziel: die Anlagen zu finden, die langfristig überdurchschnittlich gut abschneiden.
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