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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 23.03.2024, 15:00
Mienenfuchs, lass Dich von der Börsenmuschi nicht beirren. Du machst hier gute Arbeit.
Die blöden Kommentare einfach ignorieren. Wenn's der Muschi nicht passt kann sie ja das Forum verlassen. Sagte ich ja bereits das letzte mal.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 23.03.2024, 15:43
Also ich hab hier ein reales Problem.
Hab leider nicht wie der boersenkater meinen Handel eingestellt und leide erheblich unter den Folgen.
War einfach der Meinung, so ein Schwachsinn kann nicht sein. Kann er offenkundig doch.
Ok, mein Fehler, ist hier nicht zu diskutieren.
Nu kommt minenfuchs neu hier. Infos sind topp! Danke dafür. Sind in meinen Widerspruch eingeflossen.
Aber im Schlepptau ne ganze Menge von ja-minenfuchs-ist-toll-aber-DDR2.0 Leuten neu hier. Und hintendran
ne Story von SPD und Enteignen und so weiter.
Und jetzt habe ich einfach mein Problem. Wenn irgendwer dieser - sagen wir mal neutral -
Leuten Gehör findet, ist das Thema Bindingsteuer sofort auf der "ach da sind ja die Verschwörer"
Liste. Also ganz hart formuliert, wenn ein BVg Richter das Buch "DDR 2.0 liest" ist das
Urteil gegen mich entschieden und zwar negativ. Wird er zum Glück nicht, aber man weiß nie.
In der Praxis wird es um ganz andere Dinge gehen. Welches Recht ist wichtiger?
Kann das Gesetzt gelten, weil xyz? Und so ein Kram.
Blauäubiges Zeug wie "SPD=Sozi" spielt da *keine* Rolle, deshalb ist das beharren darauf und
sich quasi religiös dafür ereifern weder hilfreich, schlimmer sogar kontraproduktiv.
Der einzige Ansatz, der in meinen Augen taugt ist: Ok, das Gesetz erlaubt ja der Verlustausgleich,
damit zu kontern "ja, aber in der Praxis ist er nicht vorhanden, weil er nur bei den Kleinstanlegern
greift". Ich brucuhe 100 Jahre um das aufzuarbeiten, usw.
Eine Argumentation "die SPD will die DDR 2.0", sorry die schadet mir und meinem
Einspruch und damit meinem Geld. Ihr macht damit meine Kohle weg. Für immer.
Bleibt bitte bei der Sache, geht zum demonstirieren gegen Bindig auf die Strasse, aber
beeinflusst die Richter nicht mit Verschwörungsscheiß. Was Binding will oder wollte
ist *heute* so was von egal. Das Gesetz ist da, nun muss es aus der Welt. Warum es
da ist, *ist jetzt egal*.
Hört hier einfach auf. Bis auf die Infos von minenfuchs, die sind gut.
Ach ja, seufz. Erst die Kohle weg und dann in einem Boot mit Verschwörungstheoretikern.
Neee.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 23.03.2024, 15:55
Es sind alles deine Behauptungen, die du vermutlich selber nicht glaubst, was das wahre Problem ist.
Ein BVerfG-Richter wäre fehlbesetzt, wenn er wegen irgendeines Buch sein Urteil fällt. Sowas gibt's nicht. Das macht auch kein FG-Richter, auch nicht Finanzbeamte.
Es gibt hier auch keine Verschwörungstheorethiker. Es wurde alles mehrfach erklärt. Warum führt ihr denn diese völlig überflüssige Diskussion? Geht mal in euch.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 23.03.2024, 16:26
Die Gesetzesbegründung spielt übrigens sehr wohl eine rechtliche Rolle. Typisierung ist erlaubt, wenn die Begründung dafür ausreicht. Das muss man also vorm FG widerlegen. Habe ich auch ausformuliert.
Ich konnte wie andere m.E. nachhaltig erklären, dass hier kein Anlegerschutz vorliegt, wie in der Gesetzesbegründung behauptet. Es wäre aber viel klarer, wenn man die wahren Motive benennen könnte. Ich habe da mit diversen Texten Bindings argumentiert bzw. diese gedeutet. Aber es wäre viel klarer, wenn ich hätte zitieren können:
Nee, diese sogenannten Anleger wollte ich nicht schützen als Unterzeichner des Gesetzesentwurfs.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 23.03.2024, 16:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.03.2024, 16:34 von boersenkater.)
(23.03.2024, 15:43)pjf schrieb: Hab leider nicht wie der boersenkater meinen Handel eingestellt
Hab ich nicht - das einzige was ich geändert habe -> mehrere Konten auf andere Familienmitglieder
die ihre eigene Steuererklärung abgeben. Dadurch kann ich auch nach erreichen der 20k weitertraden -
irgendwann landet die Kohle sowieso bei den Kids - das letzte Hemd hat keine Taschen.
Solange ich dafür nicht bezahlt werde oder die Kohle wieder zurückfließt ist das eine gute Lösung
die zudem auch noch die Schenkungs- und Erbschaftsteuer-Freibeträge nicht belastet.
Unterm Strich spare ich bzw. wir alle durch dieses "Familienmodell" sogar richtig Geld. Im Grunde
hätte ich das schon viel früher anfangen müssen.
Ansonsten sehe ich das genau so wie Du. Deswegen bitte ich ja auch immer wieder darum sachlich
zu bleiben und den ganzen DDR 2.0 Bullshit mit dem ganzen rumgehetze wegzulassen - weil das
sonst genau das Gegenteil bewirken könnte und uns noch mehr reingedrückt wird.
Und für die Stimmung noch ein sehr interessantes Video
Hab direkt was überwiesen und bin gerade dabei Parteimitglied zu werden - die freuen sich auf
mich - als Daytrader passe ich da voll in das Schema ihrer Wunschmitglieder.
__________________
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 23.03.2024, 16:51
Binding hat übrigens in seinem Post damals auf AW, wo er meinen Begriff Bindingsteuer verbreitet hat, noch was anderes geschrieben. Er wies meinen Verdacht zurück, er habe kommunistische Bestrebungen.
Nennt halt die DDR 2.0 - Idee künstlerische Freiheit. Ein Autor darf sowas. Es ist eine überspitzte Idee und das Gegeteil ist auch nicht bewiesen, zumal keiner weiß, was DDR 2.0 ist oder werden könnte.
Es gibt keinerlei Grund zur Panik, das könnte die rechtliche Debatte beeinflussen, außer es würde tatsächlich zugegeben. Dann wäre das Thema verfassungsgemäß tatsächlich "erledigt".
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 23.03.2024, 18:37
Wichtiger wäre zu überlegen, wie eigentlich eine Verfassungsmäßigkeit der Bindingsteuer am ehesten "begründet" werden könnte. Ich lasse die Nebenargumente weg und konzentriere mich auf die "Kernargumente":
1. TG besonders gefährlich und daher besonders einschränkbar
2. zeitliche Streckung des Verlustabzugs heilt alle Bedenken
3. Folgerichtigkeit eingehalten, da Grund des Anlegerschutzes stichhaltig
Wenn man das Gesetz verfassungsgemäß auslegen "will", muss man sich an den 3 Punkten abarbeiten. Womit hätte man die besten Chancen, so dass es hingenommen wird?
Ich denke am wenigsten mit 2., weil da teilweise 100 Jahre oder mehr rauskommen.
Man würde es also mit 1. oder 3. bzw. einer Kombination probieren:
- TG sind besonders gefährlich und die Anleger werden nun geschützt
Da müssen wir also in der Diskussion fit sein, das ist die "Gefahr".
Ich sage dazu immer. TG sind nicht besonders gefährlich, es kommt auf das Underlying an und die Anleger werden nicht geschützt, sondern zusätzlich zu Verlusten noch mit exorbitanten Steuern bedroht. Aber das wird dann im Detail ausgefochten.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 23.03.2024, 18:43
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.03.2024, 18:44 von lulumeon.)
(23.03.2024, 15:43)pjf schrieb: Also ich hab hier ein reales Problem.
Hab leider nicht wie der boersenkater meinen Handel eingestellt und leide erheblich unter den Folgen.
War einfach der Meinung, so ein Schwachsinn kann nicht sein. Kann er offenkundig doch.
Ok, mein Fehler, ist hier nicht zu diskutieren.
Nu kommt minenfuchs neu hier. Infos sind topp! Danke dafür. Sind in meinen Widerspruch eingeflossen.
Aber im Schlepptau ne ganze Menge von ja-minenfuchs-ist-toll-aber-DDR2.0 Leuten neu hier. Und hintendran
ne Story von SPD und Enteignen und so weiter.
Und jetzt habe ich einfach mein Problem. Wenn irgendwer dieser - sagen wir mal neutral -
Leuten Gehör findet, ist das Thema Bindingsteuer sofort auf der "ach da sind ja die Verschwörer"
Liste. Also ganz hart formuliert, wenn ein BVg Richter das Buch "DDR 2.0 liest" ist das
Urteil gegen mich entschieden und zwar negativ. Wird er zum Glück nicht, aber man weiß nie.
In der Praxis wird es um ganz andere Dinge gehen. Welches Recht ist wichtiger?
Kann das Gesetzt gelten, weil xyz? Und so ein Kram.
Blauäubiges Zeug wie "SPD=Sozi" spielt da *keine* Rolle, deshalb ist das beharren darauf und
sich quasi religiös dafür ereifern weder hilfreich, schlimmer sogar kontraproduktiv.
Der einzige Ansatz, der in meinen Augen taugt ist: Ok, das Gesetz erlaubt ja der Verlustausgleich,
damit zu kontern "ja, aber in der Praxis ist er nicht vorhanden, weil er nur bei den Kleinstanlegern
greift". Ich brucuhe 100 Jahre um das aufzuarbeiten, usw.
Eine Argumentation "die SPD will die DDR 2.0", sorry die schadet mir und meinem
Einspruch und damit meinem Geld. Ihr macht damit meine Kohle weg. Für immer.
Bleibt bitte bei der Sache, geht zum demonstirieren gegen Bindig auf die Strasse, aber
beeinflusst die Richter nicht mit Verschwörungsscheiß. Was Binding will oder wollte
ist *heute* so was von egal. Das Gesetz ist da, nun muss es aus der Welt. Warum es
da ist, *ist jetzt egal*.
Hört hier einfach auf. Bis auf die Infos von minenfuchs, die sind gut.
Ach ja, seufz. Erst die Kohle weg und dann in einem Boot mit Verschwörungstheoretikern.
Neee.
Erst bist du zu naiv, handelst weiter und jetzt willst du andere belehren, die das alles von Anfang an richtig interpretiert haben???? Ich hoffe doch, du hast dich in der Zwischenzeit weitergebildet und belehrst uns nicht aufgrund deines Wissenstandes von damals. Ansonsten wissen wir ja, wo wir enden, wenn wir auf deine Belehrungen hören.
Ich sage dir, wie es läuft: Das bundesverfassungsgericht muss abwegen: objektives Nettoprinzip vs. lenkunswirkung/Staatsfinanzierung. Glaubst du dafür gibt es ein physikalisches Gesetz oder ist das doch eher subjektives Empfinden? D.h. wie groß ist die Lenkungswirkung und der Ertrag für den Staat vs. wie groß ist der Schaden (Auswirkung auf andere Gesetze) im Steurrecht, wenn man das objektive Nettoprinzip sprengt. Natürlich spielt SPD=Sozi eine Rolle, weil die SPD, die für Binding zuständige Berichterstatterin ernannt hat.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 23.03.2024, 19:05
(23.03.2024, 15:43)pjf schrieb: Aber im Schlepptau ne ganze Menge von ja-minenfuchs-ist-toll-aber-DDR2.0 Leuten neu hier. Und hintendran
ne Story von SPD und Enteignen und so weiter.
Also ganz hart formuliert, wenn ein BVg Richter das Buch "DDR 2.0 liest" ist das
Urteil gegen mich entschieden und zwar negativ. Wird er zum Glück nicht, aber man weiß nie.
Eine Argumentation "die SPD will die DDR 2.0", sorry die schadet mir und meinem
Einspruch und damit meinem Geld. Ihr macht damit meine Kohle weg. Für immer.
Ist neben Handel mit Termingeschäften auch Meinungsfreiheit verboten?
Wenn ein BVerfG Richter nach einem Buch entscheiden würde, vielleicht ist es so und man keine Meinung mehr haben darf. Vielleicht lesen die Richter auch diese anderen Sachen und diesbezüglich alles entscheiden.
- https://www.welt.de/debatte/kommentare/a...kampf.html
- https://www.focus.de/politik/deutschland...56554.html
- https://www.tagesspiegel.de/politik/kevi...70205.html
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 23.03.2024, 19:17
Zitat aus dem letzten Artikel:
„Das schließt aus, dass es einen kapitalistischen Eigentümer dieses Betriebes gibt.“ Zudem dürfe jeder Bürger nur noch „maximal den Wohnraum besitzen, in dem er selbst wohnt“. Im Idealfall gebe es gar keine privaten Vermietungen mehr. Grundsätzlich bekannte sich der Juso-Chef zum Ziel eines „demokratischen Sozialismus“.
Ich mache mir dann ersthaft Sorgen über Lothars Miethaus. Geht das dann in Parteigentum über oder in Volkseigentum?? Oder wird es unter Klimaflüchtlingen aufgeteilt.... Und wo wohnt dann Lothar..... Fragen über Fragen....
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