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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Zitat:der Rückenwind für Anträge der Union größer
ist ja süß, wie du hier trommelst Biggrin

Forderungen der Opposition (egal welcher) sind in etwa so relevant wie der berühmte Sack Reis in China...

Entscheidend ist wie die Regierung (egal welche) das Thema abräumen kann, ohne in die "Steuersenkung für Spekulanten"-Falle zu tappen und da seh ich, im Gegensatz zu dir, gerade wg des aktuellen Haushaltsstreits null Chance. Kein Politiker wird sich für irgendwelche "Börsenzocker" ins Messer werfen.

Man wird warten, bis das Verfassungsgericht darüber urteilt und der Politik die Entscheidung abnimmt.

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Gutting hat den Antrag schon vorher angekündigt, kommt wohl mit dem JStG 2024.

Sollte Binding wirklich auch unter Merz als Kanzler, ggf. mit Pistorius als Vizekanzler wie man träumt, nicht beendet werden, hat das auch Rückwirkung auf das BVerfG.

Wir haben ja FG Stuttgart gesehen. Sowas kann auch das BVerfG machen, ein Gefallen für den Erfinder aus Heidelberg, Karlsruhe ist ja auch BW, man kennt sich.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Zitat:JStG 2024

wäre natürlich besser die Politik würde es von sich aus machen ohne dass wir auf das Gericht warten müssen. Tup

Zitat:Gutting hat den Antrag schon vorher angekündigt

Problem:

der gute Mann hat nix zu entscheiden, er kann beantragen oder abstimmen wie er will...
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Zitat:URTEIL DES BUNDESFINANZHOFS

Besteuerung von 
Termingeschäften ist verfassungswidrig

Das oberste deutsche Finanzgericht hält die begrenzte steuerliche Verrechnung von Verlusten aus Termingeschäften („Steuerhammer“) für verfassungswidrig. Dieses Urteil könnte noch Folgen haben.

https://www.wiwo.de/finanzen/geldanlage/...70348.html


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Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(27.06.2024, 21:39)Bucketeer schrieb: wäre natürlich besser die Politik würde es von sich aus machen ohne dass wir auf das Gericht warten müssen.  Tup


Wenn die Politik schlau wäre würde sie dem zuvorkommen und es selbst abschaffen.

Aus meiner Sicht - meine Meinung - wusste der überwiegende Teil derer die dafür
gestimmt haben nicht wofür sie gestimmt haben.

Es ging überwiegend um steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten die Cum-Ex und
Umsatzsteuerkarusselle möglich gemacht haben - diese Lücken sollten geschlossen werden.

Die VVB bei Termingeschäften hat damit überhaupt nicht das Geringste zu tun.
Ich kann mir nichts erstatten lassen - ich bekomme auch nichts oder kann mir irgendwelche
Vorsteuerabzüge auszahlen lassen oder sonstwie den Staat abzocken.

Ich kann nur Gewinne oder Verluste machen,  die ich auch sonst nicht anderweitig verrechnen kann,
um Steuern zu senken oder zu hinterziehen.

Wenn das auch noch fällt und die Gewinne und Verluste aller Kapitalgeschäfte miteinander
verrechnet werden können, dann würde das vieles möglich und vieles einfacher machen.

Extrem wäre es wenn alle Schranken fallen und ein Gesamtverlust aus Kapitalgeschäften
mit der zu zahlenden Einkommenssteuer verrechnet werden kann.

Dann hat der Binding was ins Rollen gebracht was am Ende alles verändert - aber sicher
nicht in seinem Sinne....

Wenn ich das Urteil lese - da ist ja wirklich von allen Seiten geschossen worden -
Paragraphen und Argumentationsketten die ich so vorher noch nicht gesehen habe.
Jedenfalls erinnere ich mich nicht. Da wird mehrmals kein Zweifel gelassen. 

Man könnte es auch so übersetzen - "Was soll der Scheiß? Schafft das Ding ab und gut ist!"

Was soll das BVerG da noch viel hinzufügen? Steht alles drin - im Grunde muss das BVerG
nur noch sagen "Ja ist so" Stempel drauf und das Teil ist nichtig.

Der BFH hat die Vorarbeit komplett erledigt.

Hatte das in der Druckvorschau geöffnet - sind insgesamt 22 Seiten.

Ich finde das ist schon eine deutliche Ansage - und sehr viel umfangreicher als die
VVB-Paragraphen selbst. 

Aber wie gesagt - die Politik tut sich damit einen Gefallen das selbst zu erledigen.

Solche Gesetze schaden der Demokratie.

Verfassungswidrig. Hatten wir hier ja schon von Anfang an gesagt.
Das erschüttert auf jeden Fall den Glauben an das Recht. Wie kann sowas möglich sein? 

Willkür und keine sachlich nachvollziehbaren Gründe. Ein Fehler der zugegeben werden sollte.
Untersuchungsausschuss wäre meiner Meinung nach angebracht. Wer hat das verbockt.
Konsequenzen wären gut. Hat viel Schaden angerichtet und viele Seiten viel Geld gekostet.

Aber am Ende auch schön zu sehen das das System der Gewaltenteilung funktioniert
und auch die Politik sich an Recht und Gesetz halten muss. War uns ja auch von Anfang
an klar, daß das keinen Bestand haben kann, wenn alles mit rechten Dingen zugeht.

__________________

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Eine Frage der Runde.
Bin etwas verwirrt.
Wenn das neues Gesetz kommt, werden dann die Dividenden mit Verlusttopf (Aktien) verrechnet?

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Noch ist nix passiert. Wir erinnern uns an FG Stuttgart, ein politisches Skandalurteil, was auch beim BVerfG nicht ausgeschlossen ist. Die zuständige Richterin beim BVerfG kam von der SPD. Aber die Chancen sind gut.

Zu Lothar Binding ist genug bekannt, er hat im Zertifikateberater und auf Abgeordnetenwatch hinreichend zugegeben was er wollte. Zocker bestrafen und deren Tätigkeit unmöglich machen. Warum tat er das? Müsste man halt Mal klären.

Untersuchungsausschuss habe ich auch immer drauf gehofft, aber es traut sich keiner, sich hier mit der SPD anzulegen. Und die SPD selber wird weiter Änderungsanträge blocken.

Hier geht's um Termingeschäfte, nicht um Aktien. Die Richtervorlage zu Aktien liegt seit über 3,5 Jahren beim BVerfG. Es dauert also ewig.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

hier Einsicht in den Artikel
mit den Hinweisen zu Entscheidungen d. BHF:
Ist es das, was gesucht wird?


Angehängte Dateien
.pdf   FA_Termingeschäfte_Verluste_20240628100109705.pdf (Größe: 122,55 KB / Downloads: 16)

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

FG Münster hat quasi zwischendrin auch AdV bei Binding gewährt:

https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muens...40613.html
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(15.07.2024, 10:39)minenfuchs schrieb: FG Münster hat quasi zwischendrin auch AdV bei Binding gewährt:

https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muens...40613.html

danke für Hinweis Tup


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